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Neueste Beiträge der Gemeinde

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Wir wünschen Bauer Elfriede zum heutigen 80. Geburtstag alles Gute, vor allem viel Glück und Gesundheit im neuen Lebensjahr.

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Burgenländischer Handwerkerbonus 2024

Die wichtigsten Eckpunkte zum Handwerkerbonus 2024:

  • Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 01.04.2024 in Kraft und endet am 31.12.2024.

  • Förderwürdig sind Arbeiten (Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen) die im Förderzeitraum 01.04 bis 31.12.2024 (es gilt das Rechnungsdatum) durchgeführt werden.

  • Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen kann neben den Arbeitsleistungen auch das Material gefördert werden.

  • Förderansuchen können bis 10.01.2025 eingereicht werden solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es stehen fünf Million Euro an Förderbudget zur Verfügung, welche nach Einlangen der Förderanträge vergeben werden.

  • Gefördert werden bis zu 25% der Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Haushalt.

Die Förderungsanträge sind mittels Onlineformular einzubringen oder falls die technischen Möglichkeiten für die Stellung eines Onlineantrags nicht vorliegen, gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.

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Die große ORF-Burgenlandtour in Kleinmürbisch
Do., 23. Mai, 12:30

Die Gemeinde Kleinmürbisch wünscht

ein frohes und gesegnetes Osterfest!!

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Gemeindeinformation März 2024

Im Anhang finden Sie die aktuelle Gemeindeinformation zu verschiedensten Themen.

Gemeindeinformation März 2024

Neues (Wohn-)Standortmarketingprojekt für das Südburgenland

Kleinmürbisch ist Teil des Projekts "(Wohn-)Standortmarketing Südburgenland". In Zusammenarbeit mit dem LEADER-Verein südburgenland plus wollen wir unsere Gemeinde als lebenswerten Wohnort präsentieren und so den Zuzug in unserer Region fördern. 🏡💼

 

🌐 Die Website www.mein-suedburgenland.at bietet eine umfassende Übersicht über sämtliche Mitgliedsgemeinden, einschließlich detaillierter Informationen zu Infrastruktur, Arztpraxen, Kinder- und Altenbetreuung, Nahversorgung und vielen weiteren Aspekten.

 

🏠 Habt ihr freie Wohnflächen oder unbebaute Baugrundstücke? Nutzt die Chance für ein kostenloses Inserat auf www.mein-suedburgenland.at. Mehr Infos dazu gibt’s im Gemeindeamt.

 

🤝 Lasst uns gemeinsam die Zukunft unseres Südburgenlandes gestalten! 💚💪 #Südburgenland #Standortmarketing #Ichliebs

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Abbrennen von traditionellen Osterfeuern

 

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011 iVm § 3 Abs. 4 Z 3 Bundesluftreinhaltegesetz - BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, idgF):

 

Zeitlicher Rahmen

Erlaubt sind Osterfeuer am Abend und in der Nacht vom

a) Karfreitag auf Karsamstag oder

b) Karsamstag auf Ostersonntag oder

c) Ostersonntag auf Ostermontag.

Die Feuer dürfen auch jeweils am Wochenende vor und am Wochenende nach den oben angeführten Terminen abgebrannt werden.

 

Öffentlichkeit

Brauchtumsveranstaltungen wie zB Osterfeuer müssen allgemein zuganglich sein. Das Abbrennen von Materialien im eigenen, privaten Garten stellt jedenfalls kein Osterfeuer dar, selbst wenn dies zur Osterzeit (siehe I.) erfolgt. Solche Feuer sind absolut verboten (vgl. auch § 3 Abs. 1 Bundesluftreinhaltegesetz - BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002, idgF).

 

Zulässige Materialien

Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich mit trockenen biogenen nicht beschichteten und nicht lackierten Materialien beschickt werden. Das Verbrennen von nicht biogenen Materialen wie behandeltem (zB lackiertem) Holz bis hin zu Müll ist absolut verboten. Frischer Grünschnitt wie Aste, Laub und Gehölz gehören auf die Grünschnittdeponie oder gehäckselt und kompostiert. Bauabfall und anderer Müll sind beim örtlichen Sammelzentrum abzuliefern oder in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern zu entsorgen.

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Im Eintragungszeitraum vom 11.03.-18.03.2024 können folgende Volksbegehren unterschrieben werden:

  • BIST DU GESCHEIT

  • CO2-Steuer abschaffen

  • Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren

  • Energieabgaben streichen – Volksbegehren

  • Energiepreisexplosion jetzt stoppen!

  • Essen nicht wegwerfen!

  • Frieden durch Neutralität

  • Glyphosat verbieten!

  • Kein Elektroauto-Zwang

  • Kein NATO-Beitritt

  • Nein zu Atomkraft-Greenwashing

  • Neutralität Österreichs stärken

  • Parteienförderungen abschaffen

  • Tägliche Turnstunde

Die Stimmberechtigen können innerhalb des Eintragungszeitraums in jeder Gemeinde oder online (www.bmi.gv.at/volksbegehren – mittels Handysignatur) ihre Unterstützung erklären.

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Sicherheitstipp: Blackoutvorsorge

Das Thema Blackout gewinnt zunehmend an Bedeutung. Doch warum ist das so?

Grund ist, dass das österreichische Stromnetz in ein europäisches Stromverbundnetz eingebunden ist. Dabei muss - vereinfacht gesagt - immer genau so viel Strom produziert werden, wie gleichzeitig verbraucht wird. Strom und Netz sind weder dehnbar, noch können sie sich zusammenziehen. Kommt es nun aus verschiedenen Gründen wie technischen Gebrechen, elementaren Naturereignissen oder aber auch durch Terroranschläge bzw. Cyberangriffe zu einem Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch, kann das ein Auslöser für ein Blackout sein.

Da bei einem Blackout das gesamte Bundesgebiet, vielleicht sogar mehrere Länder betroffen sind, ist mit umfangreicher staatlicher Unterstützung keinesfalls zu rechnen. Daher sollte sich jedermann selbst auf ein solches Szenario vorbereiten und sinnvoll bevorraten.

Es empfiehlt sich, die Vorsorge mit Speisen und Getränken für 14 Tage zu planen.

Die Bevorratung sollte unbedingt praxisgerecht erfolgen. Suchen Sie sich dazu in einem Lebensmittelgeschäft Nahrungsmittel aus, die eine lange Mindesthaltbarkeitsdauer aufweisen, wie bspw. Konservendosen, Gemüse im Glas, Teigwaren, Reis oder Salat im Glas. Wählen Sie Lebensmittel, die Sie mögen und ohnehin auch im normalen Alltag immer wieder essen. Überlegen Sie sich dann eine Art „Speiseplan“ für 14 Tage für sich und Ihre Familie, so kommen Sie automatisch zu den richtigen Mengen. Diese werden einmal eingekauft, eingelagert und jedes Lebensmittel wird mit seinem Haltbarkeitsdatum in eine Liste eingetragen. Die Liste wird periodisch kontrolliert, jene Lebensmittel, die demnächst ablaufen, werden verbraucht und wieder nachgekauft. Es entsteht also nur einmal die Arbeit, den Vorrat anzulegen, danach fließen die Lebensmittel in den normalen Haushaltsverbrauch ein und Ihre Bevorratung ist immer aktuell. Vergessen Sie bei der Bevorratung auch nicht auf Ihre Hau-stiere!

Schaffen Sie nun noch die Möglichkeit, die Lebensmittel verkochen zu können. Das kann mit ohnehin vorhandenen Grillern oder alternativ mit Campingkochern passieren (Achtung auf den Brandschutz!).

Unverzichtbar ist weiters ein Vorrat an Hygieneartikel und Medikamenten. Jene Medikamente, die in jede Hausapotheke gehören, wie bspw. Schmerzmittel, fiebersenkende Tabletten, Medikamente gegen Durchfall, Erbrechen und Übelkeit, hat man üblicherweise ohnehin zu Hause. Wichtig ist darüber hinaus ein ausreichender Vorrat jener Tabletten, die einem vom Arzt zur regelmäßigen Einnahme verschrieben wurden.

An technischen Mitteln sollten Sie unbedingt über ein Batterie- oder Kurbelradio verfügen, damit via Radio Informationen über den weiteren Verlauf des Blackouts eingeholt werden können. Zusätzlich sind alternative Beleuchtungsmittel wie batteriebetriebene Taschenlampen, Kurbellampen oder eventuell Solarlampen ebenfalls sehr wichtig. Natürlich erfüllen auch

Kerzen und Zünder den Zweck, hier muss man aber besonders achtsam hinsichtlich des Brandschutzes sein. In einer Ausnahmesituation agiert man möglicherweise weniger besonnen, dazu kommt der Faktor, dass durch den Ausfall der Telefone die Feuerwehr nicht rasch verständigt werden kann. Ebenfalls empfiehlt sich ein kleiner Bargeldvorrat (in kleinen Scheinen und Münzen). Es kann übrigens nach einem Blackout länger dauern, bis Bankomaten wieder funktionieren!

Möchten oder können Sie nur wenig persönliche Energie in Bevorratung und Vorsorge stecken, können natürlich auch fix fertige Notfallboxen erworben werden. Diese sollten Sie aber jedenfalls dahingehend überprüfen, ob sie für Ihren Bedarf auch passend sind und jedenfalls mit dem, was noch fehlt, ergänzt werden.

Ist der Strom grundsätzlich wieder verfügbar, bedeutet das noch lange nicht, dass auch wieder alles funktioniert. Ab dem Zeitpunkt, wo der Strom wieder fließt, kann es jedenfalls noch Tage bis hin zu Wochen dauern, bis alles wieder so funktioniert, wie wir es gewohnt sind. Eine sinnvolle Bevorratung zahlt sich also jedenfalls aus und kann auch für andere Krisensituationen von großem Vorteil sein!

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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!

Wir wünschen Schmidt Maria zum heutigen 75. Geburtstag alles Gute, vor allem viel Glück und Gesundheit im neuen Lebensjahr.

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Alle
Offizielles
Angebote
Bildung
Essen & Trinken
Jobs
Tourismus
Vereine
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Kleinmürbisch

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Wir wünschen Bauer Elfriede zum heutigen 80. Geburtstag alles Gute, vor allem viel Glück und Gesundheit im neuen Lebensjahr.

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Veranstaltung

Der nächste Infoabend der KLAR! und KEM ÖkoEnergieland zum Thema “Förderungen und Angebote in meiner Region” ist fixiert:

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Förderung & Angebote in meiner Region

Güttenbach, 7536, Güttenbach, Güssing, Burgenland, AUT
Veranstaltung von
Das ökoEnergieland Güssing
Amtliche Mitteilung
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Kleinmürbisch

Burgenländischer Handwerkerbonus 2024

Die wichtigsten Eckpunkte zum Handwerkerbonus 2024:

  • Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 01.04.2024 in Kraft und endet am 31.12.2024.

  • Förderwürdig sind Arbeiten (Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen) die im Förderzeitraum 01.04 bis 31.12.2024 (es gilt das Rechnungsdatum) durchgeführt werden.

  • Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen kann neben den Arbeitsleistungen auch das Material gefördert werden.

  • Förderansuchen können bis 10.01.2025 eingereicht werden solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es stehen fünf Million Euro an Förderbudget zur Verfügung, welche nach Einlangen der Förderanträge vergeben werden.

  • Gefördert werden bis zu 25% der Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Haushalt.

Die Förderungsanträge sind mittels Onlineformular einzubringen oder falls die technischen Möglichkeiten für die Stellung eines Onlineantrags nicht vorliegen, gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.

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Veranstaltung
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Kleinmürbisch
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Die große ORF-Burgenlandtour in Kleinmürbisch

Kleinmürbisch, 7540, Kleinmürbisch, Güssing, Burgenland, AUT
Veranstaltung von
Kleinmürbisch