Hannes Koza, ÖVP-Bürgermeister in Vösendorf, musste Attacken auf die Wiener Kinderfreunde öffentlich widerrufen. Auf X (Twitter) erklärte er: „Ich habe die falsche Behauptung verbreitet, die Kinderfreunde Wien würden in ihren Kindergärten Hass, Neid und Missgunst lehren. Ich widerrufe diese Behauptung als unwahr und entschuldige mich für meine Wortwahl.“ Damit schien die Causa beendet. Doch nun hat sie ein Nachspiel.

Eine Honorarnote soll gefälscht worden sein

Der niederösterreichische Politiker wurde von einem Wiener Anwalt neuerlich angezeigt, diesmal wegen Untreue, schweren Betrugs und Amtsmissbrauchs. Der „Krone“ liegt eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung vor. Die Anwaltskosten von 1129,32 Euro für den Vergleich mit den Kinderfreunden hat Koza demnach der Stadt verrechnet, pikanterweise überdies als „Beratungskosten“ für die „Anschaffung eines neuen Feuerwehrautos“.

Die Anzeige hält fest: „Das geschilderte Verhalten ist möglicherweise strafbar.“ Und: „Es besteht daher der dringende Verdacht, dass die ,Honorarnote‘ vom Verdächtigen gefälscht wurde, um sich den privat verursachten und geschuldeten Anwaltskosten von der Gemeinde Vösendorf rechtswidrig ersetzen zu lassen“. Es droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Koza spricht von Fehler, Geld bereits rücküberwiesen

Koza bestreitet die Vorwürfe gegenüber der „Krone“ zumindest nicht vollständig. Vielmehr verteidigt sein Verhalten sogar. Unter seinen SPÖ-Vorgängern sei das gängige Praxis gewesen. Dass der „Kostenersatz“ über ein falsches Konto verbucht wurde, sei „ein Fehler, der passiert ist und nicht passieren hätte sollen.“ Dafür übernehme er die Verantwortung. „Letztlich ist es aber egal, über welches Buchungskonto die Buchung erfolgt, weil sämtliche Buchungskonten der Marktgemeinde Vösendorf zuzuordnen sind“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Überdies habe Koza das Geld bereits an die Gemeinde zurücküberwiesen, „um sicherzugehen, dass kein Fehlverhalten vorliegt.“

Vor seiner Amtszeit seien Rechtsanwaltskosten stets von der Gemeinde getragen worden. Dies sei niemals infrage gestellt worden. „Ich war aber offensichtlich zu naiv, zu glauben, dass die gleichen Rechte, die einem SPÖ-Bürgermeister zustehen, auch einem bürgerlichen Bürgermeister zukommen“, erklärt Koza. Nun brauche es Richtlinien, wie künftig mit entstandenen Rechtsanwaltskosten zu verfahren ist. Das will Koza nun auch dem Gemeinderat empfehlen. An Rücktritt denkt er nicht.