Weiter Wirbel um Badeverbot: Alles eine Frage der Haftung

Erstellt am 28. Oktober 2022 | 04:22
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Das Baden am Westufer des Herrensees (links) sorgt seit mehreren Monaten für Unmut bei Anrainern am „Hasenbühel“.
Foto: Archiv/Johannes Heißenberger
Anrainer klagte Stadt Litschau wegen Badeverbot-Tafeln am Herrensee-Westufer. Teicheigentümer: „Gibt dort keine Badezone.“

Die Tage mit Badewetter sind für heuer vorüber, der Unmut rund um ein Badeverbot beim Hasenbühel vis-à-visdes Strandbades am Herrensee hält allerdings noch an.

Im Juni wurden am dortigen Teichufer seitens der Stadtgemeinde Tafeln mit dem Hinweis aufs Badeverbot aufgestellt, online entwickelte sich wie berichtet eine Diskussion bis hin zum Aufruf, Anrainer mögen „auf ihr Recht, dort zu schwimmen“ bestehen. Das geschah nun, obwohl die Tafeln vorerst eigentlich wieder entfernt worden waren.

Weil: Die Gemeinde habe sich geweigert, eine Erklärung abzugeben, „eine Wiederaufstellung zu unterlassen“, wendet sich Alfred Müller als einer der Anrainer an die NÖN. Er habe eine Klage beim Bezirksgericht Gmünd gegen die Gemeinde eingebracht, nachdem eine „gütliche Einigung“ verweigert worden sei. Anrainer am Hasenbühel-Ufer hätten, so Müller, „schon immer auf ihrer Seeseite gebadet“ und hätten deshalb ein ersessenes Baderecht: „Sie müssten, wenn auch nur um kurz zu baden, eine Dreiviertelstunde zum gegenüberliegenden Strandbad marschieren und dann ebenso lange zurück“, argumentiert er.

Für die Gemeinde hält Stadtamtsleiter Jürgen Uitz fest, sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zur Angelegenheit äußern zu können. Primär gehe es ohnehin um die Anrainer und die Familie Seilern-Aspang als Teicheigentümer. Letzterer habe erklärt, „niemandem außer der Gemeinde im Strandbad je das Baden irgendwo anders im See erlaubt zu haben“, schreibt Alfred Müller. Somit treffe das Verbot vor allem auch „Eigentümer von Seegrundstücken, welche natürlich seit jeher von ihrem Grundstück aus auch in den See baden gingen“.

Voraussetzungen zum Baden sind nicht geschaffen

Hinter dem Verbot steckt die Tatsache, dass es auf dieser Uferseite schlichtweg keine Badezone gibt: „Eine solche müsste gepflegt werden und vor allem den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Das wäre auch aus finanziellen Gründen nicht machbar“, erklärt Franziskus Seilern-Aspang. Das größte Thema sei zudem die Haftungsfrage, sollte es zu einem Unfall oder einer Verletzung kommen: „Es braucht nur jemand umzuknicken, schon hat man als Eigentümer Riesenprobleme. Wir haben nun einmal kein allgemeines Baderecht, das gilt aber für alle Teiche.“

Es gebe nicht einmal eine Handvoll an Wohngrundstücken, die direkt an den Herrensee grenzen und somit Teichzugang haben. Er wolle niemandem das Baden verwehren, betont Franziskus Seilern-Aspang: „Im Gegenteil – ich freue mich sehr, wenn Leute hier Erholung finden. Aber es muss eben in einem bestimmten Rahmen passieren. Im Strandbad werden die rechtlich vorgegebenen Anforderungen erfüllt, es gibt dort Sanitäreinrichtungen, Garderoben und Verpflegung.“