Ringen um jedes Fleckerl in Brunn am Gebirge

Erstellt am 01. April 2021 | 05:49
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„Brunner Heide“: Das von der Rainer Gruppe im Jahr 2017 angekaufte Areal rund um den Wienerberger-Teich erstreckt sich von Brunn über Vösendorf bis nach Wien. Die A2 im Bild links.
Foto: privat, privat
Die Bürgerinitiative „Rettet die Brunner Heide!“ schlägt wegen „Pflegemaßnahmen“ erneut Alarm.

Die Rainer Gruppe als Eigentümerin der Liegenschaft rund um den Wienerberger-Teich, begann im Oktober mit Mulch- und Rodungsarbeiten auf Brunner wie Vösendorfer Seite, die aber derzeit behördlich „auf Eis liegen“, die NÖN berichtete.

Damit nicht genug, denn Michael Unterkreuter von der Bürgerinitiative „Rettet die Brunner Heide!“ glaubt, dass sich die Arbeiten nunmehr auch auf Wiener Gebiet erstrecken. Woraufhin „alle Behörden informiert wurden, die uns eingefallen sind“.

Für die Initiatoren ist fix: „Das Gebiet sollte natürlich als Gesamtes betrachtet werden – in der Realität sind wir davon leider weit entfernt.“ Machtlos fühlt man sich gegenüber begrenzten Zuständigkeiten der betroffenen Gemeinden über die Bezirkshauptmannschaft Mödling und den zahlreichen Anlaufstellen in Wien. Vermutet wird, dass „etwaige behördliche Strafen, die auf die Zerstörung der Brunner Heide drohen, von der Rainer Gruppe einfach in Kauf genommen werden.“

In Niederösterreich beträgt das Rodungsersatzgeld 4,50 Euro pro m ² , für die Initiative könne man damit „höchstens zwei Blumenstöckchen kaufen, aber wohl kaum einen Quadratmeter Wald ersetzen“. Bei den Initiatoren wird befürchtet, dass „die Behörde im Zuge des Verfahrens Naturdenkmal wirklich keine Nester eines Eisvogels mehr findet und so die Natur, im Kampf gegen das Geld, den Kürzeren zieht“.

Stephanie Ernst von der Rainer Gruppe ist klar, dass das Wiener Baumschutzgesetz gilt: „Es waren Pflegemaßnahmen, die längst überfällig waren. Uns ist es wichtig, dieses Areal umweltfreundlich zu betreuen“, deshalb wurde nur gemulcht.

Das Häckselgut bleibt am Boden liegen, „so konnten die Brutbedingungen der Vögel sogar verbessert werden“. Das bewilligungspflichtige Ausmaß von über einem halben Hektar „wurde dabei nicht überschritten“.

Seitens der Stadt Wien (Wasserrecht als Forstbehörde) heißt es: „Im Zuge eines von der Bevölkerung angeregten Ortsaugenscheines wurde der Wiener Teil des Wienerberger-Teiches letzte Woche durch die Landesforstinspektion in Augenschein genommen.“ Bei den Pflegemaßnahmen handle es sich auf Wiener Stadtgebiet um sogenannte „Freie Fällungen“ im Sinne des Forstgesetzes. „Es bedarf somit weder einer behördlichen Fällungs- noch einer Rodungsbewilligung.“

Knapp 3.800 Unterschriften wurden im Rahmen der Initiative schon gesammelt. Tatenlos zusehen will man weiterhin nicht: „Nur gemeinsam haben wir eine Chance, Gehör zu finden, um rasche Schritte zu setzen, bevor es zu spät ist.“