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Friedhof Karlstift

Sonstige
Foto Friedhof Karlstift

Die Friedhofsverwaltung der Marktgemeinde Bad Großpertholz ist für den Gemeindefriedhof in Bad Großpertholz und Karlstift zuständig.

Ansuchen um Zuteilung einer Grabstelle und Anzeigen für die erstmalige Errichtung eines Grabdenkmales sind bei der Marktgemeinde Bad Großpertholz einzubringen.

Das Benützungsrecht an einer Grabstelle wird für 10 Jahre vergeben und verlängert sich jeweils um weitere zehn Kalenderjahre, wenn die benützungsberechtigte Person die Verlängerungsgebühr vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem das geltende Benützungsrecht erlischt, entrichtet. Ca. 6 Monate vor Ablauf des Benützungsrechtes werden die Benützungsberechtigten des Grabes von der Friedhofsverwaltung schriftlich verständigt. 

Dauert zum Zeitpunkt der Beerdigung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne das Benützungsrecht nicht mehr 10 Jahre, so ist es auf volle 10 Jahre zu verlängern. 

Rechtsgrundlage: NÖ Bestattungsgesetz 2007

Friedhofsgebühren

Kontakt

  • AdresseKarlstift, 3973 Karlstift

Ansprechpersonen

Ansprechperson 1

Produkte / Angebote / Dienstleistungen

Einzelgräber, Doppelgräber, Urnenwand

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  • Sonstige