Pranger mit unterirdischem Kellerverlies

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Von 1417 bis 1783 wurde der Pranger als Schandsäule verwendet. Bei exakt beschriebenen Vergehen wurde im "Markt" gerichtet: Prangerstehen (zum Gespött der Mitbürger) bzw. Arrest. 1789 entzieht Kaiser Joseph II. den Ortsrichtern die Strafvollzugsbarkeit. Daher sind nur noch wenige Pranger erhalten. 2 Wochen vor und nach den Markttagen - Markttage sind am Faschingsmontag und zu Laurenzi am 10. August - wird das Schwert zum Zeichen der Gerichtsbarkeit ausgesteckt.

Quelle: Bockfließ Heimatkundliche Beiträge von OSR VD Hermine Loderer. Eigenverlag Marktgemeinde Bockfließ.

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Die Niedergerichtsbarkeit zum Abbüßen kleinerer Delikte bestand im „Prangerstehen“ oder durch Einsperren im Arrest. (=Rarität der örtlichen Gerichtsbarkeit). Letzte Benützung des Prangers als Verbüßung eines Vergehens 1783. Ursprünglich stand er bis 1967 vor dem Haus Hauptstraße 42 und wurde dann abgetragen und originalgetreu vor dem Haus Nr. 38 neu errichtet. 14 Tage vor den Markttagen - auch heute noch am 10. August (Laurentius) und am Faschingsmontag - bekommt er den „Arm mit Richtschwert“ als Zeichen der Niedergerichtsbarkeit (Marktgerechtigkeit) befestigt. Bemerkenswert sind die in Österreich einmaligen zwei unterirdischen Kotterzellen.

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Adresse

Kontaktdaten von Pranger mit unterirdischem Kellerverlies
AdresseHauptstraße 38
2213 Bockfließ

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AdresseHauptstraße
2213 Bockfließ

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