VGT zeigt Alfons Mensdorff-Pouilly an

Erstellt am 14. September 2020 | 05:24
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Alfons Mensdorff-Pouilly Luising Fußfessel weg:  „Graf Ali“ war brav
Gefangen im eigenen Haus. Vier der ursprünglich acht Monate seiner Strafe verbüßte Alfons Mensdorff-Pouilly in seinem Schloss in Luising. Dank der Fußfessel war ihm der Zutritt in einige Teile seines Schlosses nicht möglich.
Foto: BVZ
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Tierschützer vermuten, dass Vögel trotz Verbots ausgesetzt werden. Der „Graf“ dementiert.

Alfons Mensdorff-Pouilly und der Verein gegen Tierfabriken (VGT) sind wieder einmal im Clinch. Aktueller Anlass ist eine Anzeige des VGT gegen Mensdorff-Pouilly, weil dieser, angeblich, Fasane in einer Voliere in Luising hält. Fotos würden zeigen, dass sich „in der Voliere Fasane aus Massentierhaltung wie eh und je tummeln“, heißt es von VGT-Obmann Martin Balluch. Das Aussetzen von Wild ist seit heuer im Burgenland aber verboten. Die mutmaßlichen Beweisfotos bekamen die Tierschützer zugespielt. Neben der Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft bot Balluch auch an, die Fasane in seine Obhut zu nehmen, sollten sie beschlagnahmt werden.

Mensdorff-Pouilly weiß nichts von Anzeige

Die Bezirkshauptmannschaft Güssing war nicht bereit bis zu Redaktionsschluss (Mittwoch: 10 Uhr) eine Stellungnahme abzugeben. Auch Mensdorff-Pouilly wusste von offizieller Seite nichts von einer Anzeige gegen ihn. „Aber das würde mich so viel rühren, wie, wenn in China ein Rad umfällt und davon gibt es in China sehr viele“, neckt der Graf in Richtung Martin Balluch. „Wir haben ein paar Fasane aus Ungarn importiert und halten sie in unseren Volieren – und hier bleiben sie auch. Denn die Haltung ist nicht verboten. Und dass der liebe Gott Fasane vermehrt und nicht ich, das muss auch den Tierschützern endlich einmal klar werden“, meint Mensdorff-Pouilly im Gespräch mit der BVZ.

„Habe und werde keine Fasane aussetzen“

Geht es nach Mensdorff, dann wurde und wird auch kein einziger Fasan im Burgenland ausgelassen. Laut Jagdgesetz dürfte das auch nur mit einer Genehmigung vom Land passieren.

Gegen Balluch könne er wieder eine Besitzstörungsklage einreichen, „weil ich einen Gerichtsbeschluss habe, dass er meinen Grund und Boden nicht betreten darf“, sagt der Jagdherr. 2016 standen er und Balluch vor Gericht. Damals einigte man sich in einem Vergleich und Balluch verpflichtete sich, das Jagdgebiet von Mensdorff-Pouilly nicht mehr zu betreten und auch keine Sympathisanten dazu anzustiften.