Lkw-Unfall: Langwierige Bergearbeiten und die Krux mit Schaulustigen

Erstellt am 13. April 2023 | 10:28
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Betonmischer blockiert B319
Foto: Bezirksfeuerwehrkommando Jennersdorf
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Am Mittwoch, gegen 10.45 Uhr, ist ein Betonmischer aus bisher ungeklärter Ursache auf der B319 bei Dobersdorf auf das Straßenbakett aufgefahren und umgekippt.

„Glück hatte ein Fahrer eines Pritschenwagens, der blitzartig die Situation erkannte und sein Fahrzeug noch verreissen konnte. Das umstürzende Schwerfahrzeug streife das andere Fahrzeug noch, die hintere Bordwand des Pritschenwagens bohrte sich in die Fahrerkabine“, heißt es vom Bezirksfeuerwehrkommando Jennersdorf. Da das Schwerfahrzeug mit frischem Beton beladen und somit entsprechendes Gewicht vorhanden war, musste ein Spezialunternehmen mit einem 200 Tonnen-Kran zur Bergung des Fahrzeuges aus Niederösterreich angefordert werden. Mit zwei Kränen wurde in einem stundenlangen Einsatz versucht, das Fahrzeug zu bergen. Die B319 war in diesem Bereich stundenlang gesperrt, die Straße konnte erst nach 21 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben werden. Der Pkw-Verkehr wurde umgeleitet, Lkw mussten großräumig ausweichen. Der Fahrer des Betonmischers blieb unverletzt.

Kommandant: Ärger über Schaulustige

Dobersdorfs Feuerwehrkommandant Jürgen Gmeindl machte nach dem Einsatz seinem Ärger in einem Facebook-Posting über die zahlreichen Schaulustigen Luft. „Als Ortsfeuerwehrkommandant fühle er sich beschämt, da Zivilpersonen den Einsatz über einen längeren Zeitraum mit Handyfotos dokumentierten und es sich in der Nähe des Bergungsortes auf Bänken gemütlich machten, um die Bergearbeiten zu verfolgen.“ Jenes Posting brachte ihm dann zahlreiche Kritik ein, wie er im Gespräch mit der BVZ erklärte. „ Ich wurde teilweise wüst beschimpft, warum ich dieses Posting abgesetzt habe.“ Seine Reaktion: Gmeindl hat das Posting, welches schon unzählige Male im Netz geteilt wurde, gelöscht. Wahrscheinlich sei die Kritik deshalb so groß gewesen, weil es in einem kleinen Ort unvermeidbar sei, so langwierige Bergearbeiten nicht zu beobachten, räumt Gmeindl ein.

Problem mit „Gaffern“ ist nicht neu

Schaulustige, die einen Rettungseinsatz behindern und sich Anordnungen der Polizei widersetzen, machen sich strafbar. Ihnen droht seit der Einführung des „Gaffer-Paragraf“ im Jahr 2018 eine Verwaltungsstrafe.