Jung und straffällig: Kein Geld für Drogen

Erstellt am 03. Jänner 2019 | 03:40
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Nach dem Konsum von Drogen und Alkohol, verlor ein 24-Jähriger die Kontrolle.
Foto: shutterstock.com/Kaesler Media
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In einem Waffengeschäft erbeuteten die Diebe eine Pistole, in einer Trafik Zigaretten: Junge Leute standen vor Gericht. Bedingte Strafen für die Jugendlichen.

Drei der fünf Angeklagten im Alter zwischen 16 und 22 Jahren, die sich vorige Woche wegen mehrerer Straftaten vor Richterin Birgit Falb verantworten mussten, sind bereits vorbestraft. Zur Last gelegt wurde ihnen diesmal ein Einbruchdiebstahl in Sigleß und ein Waffendiebstahl in Mattersburg.

„Wir hatten am Ende kein Geld für Drogen“

„Wir hatten am Ende kein Geld für Drogen“, erklärte der 22-jährige Angeklagte, warum er am 25. Oktober 2018 mit einem 19-jährigen Freund ein Geschäft in Sigleß ausgeräumt hatte. Nachdem sie eine Flasche Wodka getrunken hatten, wollten sie zuerst eigentlich am Sportplatz einbrechen, feuerten dann mit einer CO2-Pistole aber auf die Glastür des Tabakwaren- und Lebensmittelgeschäftes und stahlen 68 Stangen Zigaretten, Bargeld, Lebensmittel, Feuerzeuge, Rubbellose und Autobahnvignetten für das Jahr 2018. „Wie im Wilden Westen!“, kommentierte die Richterin die Vorgangsweise.

„Ich kiffe, seit ich 14 Jahre alt bin“

Der Gesamtwert der Beute betrug 4.750 Euro. Die Zigaretten habe er, so der 22-Jährige, gegen Marihuana, Benzodiazepine (Beruhigungsmittel) und das Pferdebetäubungsmittel Ketamin getauscht. „Warum haben Sie in der Haft keinen Entzug gemacht?“, wollte die Richterin wissen. „Die Zelle ist winzig“, entgegnete der 22-Jährige. Und er fügte hinzu: „Ich kiffe, seit ich 14 bin. Das ist so.“

Der 19-Jährige, der ihn bei dem Einbruchsdiebstahl in Sigleß unterstützt hatte, hatte vier Wochen vorher, am 28. September 2018, aus der Auslage eines Waffengeschäftes in Mattersburg eine Signalpistole gestohlen, während zwei weitere Angeklagte, ein 20-jähriger armenischer Staatsbürger, und ein 16-jähriger Schulabbrecher, der im Frühjahr 2018 bereits einmal wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt worden war, den Verkäufer ablenkten und Aufpasserdienste leisteten.

Der 19-Jährige stahl außerdem mit dem fünften Angeklagten, einem 18-jährigen Notstandshilfebezieher, der 2016 wegen versuchten Raubs verurteilt worden war, in einem Sportgeschäft in Wien Kleidung im Wert von 337 Euro.

Die Richterin verurteilte vier der großteils geständigen jungen Leute zu Haftstrafen zwischen elf Monaten unbedingt und einem Monat bedingt.

Bewährungshelfer sollen sie dabei unterstützen, Ordnung in ihr Leben zu bringen. Der Prozess gegen den 18-Jährigen wurde vertagt.