Ab September soll es eine Kinderkrippe in Antau geben

Erstellt am 03. Februar 2024 | 12:00
Lesezeit: 2 Min
Kindergarten Antau
Ab September wird es in Antau einen eingruppigen Kindergarten und eine eingruppige Kinderkrippe geben.
Foto: BVZ, Petra Ganzwohl
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Im September diesen Jahres wird in Antau eine eingruppige Kinderkrippe für die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder eingeführt.

Bereits seit mehr als zehn Jahren wird der Kindergarten in Antau als „Alterserweiterter Kindergarten“ geführt. Das bedeutet also, dass auch Kinder unter drei Jahren mitbetreut werden können, solange die Höchstzahl von insgesamt 25 Kindern pro Gruppe nicht überschritten wird. Aufgrund des wesentlichen Mehrbedarfs an Betreuungsplätzen von Kleinkindern in Antau soll ab September eine Kinderkrippe eingeführt werden.

Ausnahmebewilligung für die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder

Wie die BVZ bereits berichtete, wurden vom Land Burgenland im vergangenen Jahr die gesetzlichen Vorgaben zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren geändert. So dürfen seit dem pro Gruppe nur noch drei Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden.

Für den Kindergarten Antau würde das mit zwei Kindergartengruppen eine Höchstzahl von sechs Kindern pro Gruppe ergeben. Da diese Höchstzahl laut dem Bürgermeister Frank Wiemer aber stets überschritten wird, musste die Gemeinde Antau über eine zukünftige Organisationsänderung nachdenken.

Im vergangenen Kindergartenjahr wurde dem Kindergarten Antau vom Land Burgenland genehmigt, die Höchstzahl für ein Jahr überschreiten zu können. Auch im laufenden Kindergartenjahr können aufgrund dieser Ausnahmebewilligung des Landes bis zum Sommer insgesamt maximal zwölf Kinder unter drei Jahren im Kindergarten betreut werden, wodurch der derzeitige Bedarf der Kinderbetreuung von Kleinkindern abgedeckt werden kann.

Kinderkrippe für den Mehrbedarf ab September

Die Geburtenzahlen der Jahre 2020 bis 2023 und die direkt bei den Eltern vorgenommene Bedarfserhebung zeigen laut Bürgermeister jedoch, dass auch in den nachfolgenden Kindergartenjahren mit vielen zu betreuenden Kleinkindern zu rechnen ist. „Das ist im Rahmen eines alterserweiterten Kindergartens mit dem vorhandenen Personal nicht mehr möglich und das Land würde wahrscheinlich auch keine nochmalige Genehmigung dafür erteilen“, erklärt Bürgermeister Frank Wiemer.

Der Gemeinderat hat deswegen nun einstimmig beschlossen, anstatt des bisherigen zweigruppigen alterserweiterten Kindergartens ab dem neuen Kindergartenjahr 2024/2025 einen eingruppigen Kindergarten von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 17:00 und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr und eine eingruppige Kinderkrippe von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr zu führen.

Zusätzliches Personal für die Betreuung benötigt

Bei einer Umstellung von einem zweigruppigen alterserweiterten Kindergarten auf einen Kindergarten mit einer Gruppe und einer Kinderkrippe mit einer Gruppe fallen durch den Mehrbedarf an Personal auch mehr Kosten an. Durch zusätzliches Personal, das benötigt wird, entstehen Mehrkosten in Höhe von ungefähr 26.000 Euro pro Jahr.

Bereits im vergangenen Jahr haben sich alle Fraktionen im Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass trotz der Mehrkosten die Betreuung der Antauer Kinder in der eigenen Gemeinde ermöglicht werden soll. „Daher war diese Organisationsänderung unumgänglich“, meint Bürgermeister Frank Wiemer.