Zivilprozess um 27 Cent wegen Grenzsperre in Schattendorf

Erstellt am 22. November 2023 | 12:45
Volksanwaltschaft Grenze Schattendorf
Die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal klagte die Gemeinde Schattendorf.
Foto: BVZ, Helga Ostermayer
Werbung
Die Einschränkungen beim burgenländisch-ungarischen Grenzübergang Schattendorf, der mit 1. Dezember als Fußgängerzone nur noch mit Ausnahmegenehmigung befahrbar sein soll, haben am Mittwoch das Landesgericht Eisenstadt beschäftigt. Die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal klagte die Gemeinde auf 27 Cent, weil Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Termin wegen einer Sperre des Grenzübergangs einen Umweg fahren mussten.

Seit vergangenem März ist die Grenze bei Schattendorf gesperrt, weil die Gemeinde dort Poller inklusive einer Steuerungsanlage für die Ausnahmegenehmigungen errichtet. Mitarbeiter der klagenden Kanzlei wollten Mitte Juli über den Grenzübergang fahren, weil das der schnellste Weg zu einem Termin im ungarischen Agfalva (Agendorf) gewesen wäre, erzählten sie vor Gericht. Wegen der Sperre hätten sie einen Umweg von 3,4 Kilometern über Klingenbach fahren müssen. Die dadurch entstandenen zusätzlichen Spritkosten von 27 Cent wollen sie nun von der Gemeinde.

Die Kanzlei sieht in der Sperre einen Verstoß gegen das EU-Recht, wonach Mitgliedstaaten Hindernisse für den flüssigen Verkehr an Binnengrenzen beseitigen müssen. Eine Baustelle sei damals nicht mehr ersichtlich gewesen und auch keine entsprechende Beschilderung. Medial sei kommuniziert worden, dass die Arbeiten bereits abgeschlossen seien, meinten die Kläger vor Gericht. Generell halte man die Baustelle für kein Argument für eine Sperre, immerhin sei diese nur dazu da gewesen, "dass man überhaupt Verkehrshindernisse baut".

Der Schattendorfer Amtsleiter Maximilian Amminger verwies hingegen darauf, dass alles rechtskonform abgewickelt worden sei. Die Straße sei wegen der Bauarbeiten nicht befahrbar gewesen, die länger gedauert hätten als geplant. Zudem sei die Steuerungsanlage kurz vor der Fertigstellung beschädigt worden und habe repariert werden müssen. Eine Beschilderung sei angebracht, aber ebenfalls mehrmals von Vandalen beschädigt worden. Generell sei die Maßnahme notwendig gewesen, weil es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens am Grenzübergang zweimal zu schweren Unfällen gekommen sei.

Einen Vergleich lehnte Schattendorf ab. "Das hat die Gemeinde nicht budgetiert", kommentierte der Richter angesichts der niedrigen Summe von 27 Cent. Ein Urteil ergeht schriftlich.

Die Kanzlei NZP Nagy Legal will weiter gegen die Einschränkungen am Grenzübergang vorgehen. Beim Verfassungsgerichtshof wurde bereits ein Antrag auf Normenkontrolle eingebracht, ebenso eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission. Weiters will die Kanzlei die EU-Anti-Korruptionsbehörde OLAF anrufen, weil die Gemeinde EU-Gelder zur Erneuerung des Grenzüberganges verwendet habe und diesen dann unmittelbar schloss. Die Kommune hielt hingegen fest, dass alles rechtskonform abgewickelt worden sei.