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Aufgefahren, ausgebremst, angegriffen: Unglaubliche Szenen auf der Landstraße

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Faustschlag mit Faust
Äußerst Rabiat ging ein 33-Jähriger gegen einen 70-jährigen Autofahrer zu Werke. (Symbolbild) © picture alliance / dpa /Symbolfoto

Ein Fall von Rowdytum im Verkehr hat das Amtsgericht Lüdenscheid für mehrere Stunden beschäftigt.

Ein 70-jähriger Autofahrer befand sich am 7. Februar 2019 auf dem Rückweg von Köln nach Halver. Es war bereits dunkel, als er in Halver-Grünenbaum plötzlich die Scheinwerfer eines nachfolgenden Busses näher kommen sah: „Er ist mir so dicht auf die Pelle gerückt, dass ich wirklich einen Schreck bekommen habe.“

Auf das gefährliche Drängeln reagierte der Autofahrer mit einer Verminderung seiner Geschwindigkeit – um den Bus überholen zu lassen und „in Ruhe weiterfahren“ zu können. Aus Sicht des ungeduldigen Busfahrers wirkte die Verminderung der Geschwindigkeit offenbar wie eine Provokation mit finalem Ausbremsen. Er überholte tatsächlich, hielt dann aber an und zwang dadurch das nachfolgende Auto des Zeugen zum Anhalten.

Gummiflitsche zweckentfremdet

Im Amtsgericht ging es weniger um diese mögliche Nötigung als vielmehr um eine gefährliche Körperverletzung. Denn was nun geschah, war ziemlich unglaublich: Der Busfahrer schnappte sich eine Gummiflitsche, wie sie bei der Reinigung von Scheiben eingesetzt wird, ging zu dem nachfolgenden Auto und schlug damit auf die A-Säule vor der Fahrertür. Laut Anklage schlug er dem 70-Jährigen mit dem gefährlichen Werkzeug auch noch absichtlich auf die Hand, sodass dieser einen massiven Bluterguss auf dem Handrücken erlitt.

Die sorgfältige und glaubwürdige Aussage des Zeugen ermöglichte allerdings eine plausible Rekonstruktion der Ereignisse. Der Busfahrer habe mit der Flitsche nur einmal zugeschlagen, erinnerte sich der Zeuge. Wie aber konnte der 33-Jährige gleichzeitig auf das Blech der A-Säule und auf die Hand des Zeugen schlagen? Das Reinigungsgerät war zerbrochen, und eines der Bruchstücke war dem 70-Jährigen offenbar mit erheblicher Gewalt durch das heruntergelassene Fenster auf den Handrücken gedonnert. Aus juristischer Sicht wurde dadurch aus der vorsätzlichen gefährlichen eine fahrlässige Körperverletzung.

Fausthieb landet am Kehlkopf

Doch es kam noch eine vorsätzliche Körperverletzung hinzu: Denn der 33-Jährige hatte bei dem anschließenden Versuch, dem 70-Jährigen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen, dessen Kehlkopf getroffen. Eine Frontkamera hielt vom Auto aus das Fahrgeschehen und die Annäherung des Angeklagten fest. Während dieser Angeklagte sich noch zu Beleidigungen wie „Hurensohn“ und „Missgeburt“ verstieg, schwieg der 70-Jährige beharrlich: „Ich habe keinen Ton gesagt. Ich war entsetzt, als der um die Ecke kam. Ich habe dagesessen wie ein Stock.“

Im Urteil ging es letztlich um verschiedene Aspekte, da auch über die zivilrechtliche Klage des 70-Jährigen zu entscheiden war. Richter Andreas Lyra verurteilte den Angeklagten wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro. Dazu kamen 1500 Euro Schmerzensgeld, 1660 Euro für den angerichteten Sachschaden an dem Auto, gut 300 Euro für den gegnerischen Anwalt, Kosten für den eigenen Anwalt und knapp 600 Euro für ein Kraftfahrzeuggutachten, das den Schaden bezifferte.

Wann der Angeklagte all das bezahlen kann, ist unklar, da er den Job als Busfahrer aufgrund des Vorfalls verloren hat.

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