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Herbstdeko Darf man Moos einfach aus dem Wald mitnehmen?

Darf man Moos sammeln oder sollte man es im Wald lassen?
Wer beim Waldspaziergang Moos sammeln möchte, darf es nicht ohne Weiteres einfach mitnehmen
© Dennis van de Hoef / Adobe Stock
Für herbstliche Kränze oder beim Adventsbasteln ist Moos ein beliebtes Material. Doch darf man Moos sammeln? Und wenn ja, welche Regeln gelten in der Natur? Ein Überblick

Ein Spaziergang durch den Herbstwald wird bei manchem schnell zur Schatzsuche: Mistelzweige und Zapfen, Tannenzweige und Moos geben zu Hause eine hübsche Herbstdeko ab. Schnell landen die gesammelten Dinge in der Jackentasche oder im Körbchen. Doch darf man alles, was man im Wald findet, tatsächlich einfach mitnehmen?

Schaut man sich die Gesetzeslage in Deutschland an, so hat jedes Waldstück einen Besitzer oder eine Besitzerin – das kann eine Privatperson sein, aber auch ein Bundesland oder eine Gemeinde. Diesem Besitzer gehört prinzipiell alles, was sich in diesem Waldstück befindet. Dazu zählen auch Dinge wie Äste und Zweige, Moos und Holz. Und nur der Besitzer oder die Besitzerin dürfen darüber verfügen. Das ist in den jeweiligen Landeswaldgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Darf man Moos sammeln? Und wenn ja, wie viel?

Dennoch gibt es eine kleine Ausnahme, nach der geringe Sammelmengen in den allermeisten Fällen toleriert werden. Die so genannte "Handstraußregelung" besagt, dass Waldbesucherinnen und Waldbesucher kleine Mengen Material, das sie im Wald sammeln, mitnehmen dürfen. Als grobe Messgröße gilt für eine geringe Menge das, was zwischen Daumen und Zeigefinger passt. Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§39 BNatSchG):

"Jeder darf [...] wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen."

Bedeutet: In geringen Mengen, beispielsweise für das Herbstbastelprojekt oder die Weihnachtskrippe Zuhause, ist die Mitnahme von Moos aus dem Wald erlaubt. Wobei die Betonung hier auf "für den persönlichen Bedarf" liegt.

Für das gewerbliche Sammeln von Walderzeugnissen gilt nämlich, dass jeder, der Dinge des Waldes zum Weiterverkauf sammeln möchte, hierfür die Zustimmung des Waldbesitzers und gegebenenfalls auch die Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde braucht. Das ist in der Regel die untere Naturschutzbehörde des Kreises oder der Stadt. Einen solchen Antrag muss man immer schriftlich stellen.

Eine weitere Einschränkung bilden Zonen mit Betretungsverboten: Pflanzen jeglicher Art dürfen aus dem forstwirtschaftlichem Anbau sowie aus ausgewiesenen Naturschutzgebieten nicht entfernt und mit nach Hause genommen werden – das gilt auch für Moose.

Moos ist nicht gleich Moos

Außerdem wichtig zu beachten: Nicht alle Moossorten dürfen gesammelt werden. Einige Moosarten stehen unter Naturschutz. Dazu zählen Torfmoose (Sphagnum sp.), Weißmoose (Leucobryum sp.) und Hainmoose (Hylocomium sp.). Diese Moosarten sind vom Aussterben bedroht und dürfen nicht mitgenommen werden – auch nicht in geringen Mengen. Da sich die Moose äußerlich stark ähneln, sollten sich Sammelnde vorab kundig machen.

Moos übernimmt im Ökosystem des Waldes eine wichtige Funktion. Deshalb sollten Sammelnde stets darauf achten, nicht mehr als die Hälfte eines Moospolsters aus der Natur zu entnehmen. Dann kann sich dieses wieder regenerieren. Am besten löst man das Moos vorsichtig und ohne die Verwendung eines scharfen Werkzeugs, um das empfindliche Ökosystem nicht zu sehr zu stören und die kleinen tierischen Bewohner nicht zu verletzen.

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