Justizanstalt Garsten
"Vollzugsform ist uns nicht fremd"
Justizanstalt Garsten wird ab Jänner ein Forensisch-therapeutisches Zentrum.
GARSTEN. In Forensisch-therapeutischen Zentren werden Personen untergebracht, die unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung Straftaten begangen haben und darüber hinaus als gefährlich gelten. "Früher sagte man dazu `geistig abnorme Rechtsbrecher´", erklärt die therapeutische Leiterin Edith Mader. Unterschieden wird dabei zwischen jenen Tätern, die bei der Handlung trotz dieser Störung zurechnungsunfähig waren, und jenen, die es – etwa aufgrund von Schizophrenie oder einer Psychose – nicht waren. Erstere werden in Garsten untergebracht, letztere in Asten.
In der Justizanstalt Garsten gab es schon bislang eine Abteilung für Personen, die im sogenannten Maßnahmenvollzug gemäß Paragraf 21 Absatz 2 des Strafgesetzbuches untergebracht sind. Die Entwicklung zum forensisch-therapeutischen Zentrum wird mit 1. Jänner 2024 erfolgen, bisher Inhaftierte werden sukzessive in andere Standorte übersiedelt. Die U-Haft bleibt auch weiterhin in der JA Garsten.
"Im täglichen Umgang macht es keinen Unterschied zu den bisherigen Insassen. Die Beschäftigung und die Therapie ändern sich."
Edith Mader, therapeutische Leiterin in Garsten
Mit dem Mittersteig in Wien gab es bisher nur eine Anstalt für diese Vollzugsform. Zusätzlich wurden Personen auch in speziellen Einrichtungen für Maßnahmenvollzug in normalen Justizanstalten untergebracht, etwa in Garsten. Weil die Belagszahlen anstiegen, habe man sich entschlossen, eine weitere Gesamtanstalt dem Maßnahmenvollzug zu widmen, heißt es vom Ministerium. "Diese Vollzugsform ist uns also nicht fremd", so Peter Wiesner von der JA Garsten. In Garsten könne man sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch den Bedürfnissen psychisch erkrankter Rechtsbrecher gerecht werden.
Ziel: Gefährlichkeit reduzieren
"Die Untergebrachten sind gleich wie Strafgefangene zu behandeln mit dem Zusatz, dass sie die bestmögliche Behandlung kriegen sollen, damit ihre Gefährlichkeit reduziert wird", beschreibt Edith Mader. "Es geht darum, die Betroffenen zu überzeugen, dass ein legales Leben genauso lässig ist wie ein nicht-legales. Die Entlassung ist erst möglich, wenn die Gefährlichkeit gesunken ist. Auch wenn die Zeitstrafe vorbei ist, bleiben sie solange in der Maßnahme, bis Gericht und Gutachter entscheiden, dass die Gefährlichkeit abgebaut ist." Der Gesellschaft Opfer zu ersparen und sie zu schützen, sei eine Hauptaufgabe. Jeder Untergebrachte wird daher regelmäßig von einem Fachteam überprüft, der Vollzugsplan laufend evaluiert.
Beschäftigung als Schlüssel
Beschäftigung und Ausbildung spielen in der JA Garsten eine große Rolle. "Eines unserer Hauptziele war immer die Beschäftigung von Insassen, weil das eine Win-Win-Situation ist", so Peter Wiesner. Die Justizanstalt sei wie eine kleine Stadt, möglichst wenige Fremdleistungen wolle man zukaufen. "Wir erhalten unsere Anstalt und die Betriebe dank der Insassen. Heuer haben wir wieder etliche Lehrlinge ausgebildet." Arbeit gibt es etwa in der Wäscherei, der Tischlerei, in der Haustechnik oder im Bauhof. Den Beruf des Bäckers, Kochs oder Schlossers kann man in der JA lernen. Auch Sprachkurse, EDV-Schulungen, Staplerkurse und andere Ausbildungen sind hier möglich. "Das ist eine Identifikationsmöglichkeit und macht viel mit den Menschen – darauf können sie aufbauen", bekräftigt Wiesner.
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