Ratgeber

Geld zurück bei Online-Abschluss Bausparer bekommen Provision

Wer einen Bausparvertrag unterschreibt, muss mehrere hundert Euro Provision zahlen. Auch dann, wenn er sich gar nicht beraten lässt, sondern sich online zum Vertrag klickt. Ein neues Portal will Kunden jetzt die Hälfte ihrer Abschlussgebühren zurückgeben.

50 Prozent der Abschlussgebühr können sich Bausparer zurückholen, wenn sie auf persönliche Beratung verzichten.

50 Prozent der Abschlussgebühr können sich Bausparer zurückholen, wenn sie auf persönliche Beratung verzichten.

(Foto: imago stock&people)

Bei Kreditverträgen dürfen Banken keine Bearbeitungsgebühren vom Kunden verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof endgültig klargestellt. Bei Bausparverträgen sieht das anders aus. Hier sind Abschlussgebühren die Regel, 0,4 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme zahlen Kunden für die Vermittlung, abhängig von der Bausparkasse und dem Tarif. Wer geschickt verhandelt, kann sich eventuell einen Teil der Summe vom Vermittler zurückholen. Doch bislang läuft das nur unter der Hand. Ein neues Vertriebsmodell will das nun ändern.

Letzte Woche ist die Seite meinbausparvertrag.de online gegangen, dahinter steckt die FMH Finanzberatung mit ihrem Gründer Max Herbst. Zunächst einmal bietet die Seite das Gleiche, was die FMH auch schon vorher im Programm hatte: Einen Vergleichsrechner für Bausparverträge. Wer das passende Angebot findet, kann es über die Seite auch abschließen. So weit, so bekannt. Nur: Normalerweise bekommt der Vermittler die Provision und der Kunde nichts. Im neuen Modell ist das anders, 50 Prozent der Vermittlungsgebühr will die FMH an den Kunden zurückerstatten.

Kunde ist sein eigener Berater

Dahinter steht der Gedanke, dass die Bausparer einen Teil der Arbeit des Vermittlers selbst übernehmen. Ein persönlicher Berater kommt zum Kunden nach Hause, beantwortet Fragen, sucht einen Tarif heraus und füllt die nötigen Formulare aus. Online-Kunden verzichten auf diesen Service und sollten dafür auch honoriert werden, findet FMH-Gründer Herbst: "Auf unserer Website findet der Bausparwillige alle nötigen Informationen und Tools, um sich für einen Bauspartarif zu entscheiden, der optimal zu seinen Angaben passt. Er informiert und berät sich mithilfe unserer Plattform also quasi selbst und hat deshalb nach unserer Ansicht auch einen Teil der Beratungsprovision verdient".

Den anderen Teil bekommt die FMH, dafür dass sie die Vergleichs- und Abschlussmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Denn ganz ohne Hilfe ist es kaum möglich, unter 60 Tarifen mit über 300 Varianten die beste Option herauszufiltern. Neben dem nackten Vergleich gibt es deshalb auch noch einen "Online Bausparberater", der die verschiedenen Typen von Bauspar-Interessenten zum idealen Vertrag führen soll.

Wer den Wunschtarif dann über das Portal abschließt, muss die Abschlussgebühr zunächst einmal bezahlen. Entweder überweist man sie separat oder mit den ersten Bausparraten. Wenn die Provision vollständig beglichen und die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen ist, erstattet die FMH die Hälfte der Gebühr zurück. Wie viel die künftigen Bausparer mindestens zu erwarten haben, erfahren sie bereits bei der Tarifberechnung, das Spektrum reicht laut FMH von 25 bis 2500 Euro. Komplett behalten dürfen die Kunden das Geld aber nicht, denn der Fiskus will auch seinen Teil. In der Steuererklärung muss man die Rückerstattung unter "sonstige Einnahmen" angeben.

Rechtlich umstritten

Im Fondsbereich funktionieren solche Modelle schon länger, Online-Discounter werben mit bis zu 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Vereinzelt gibt es zudem Versuche, das Cashback-Prinzip für Versicherungen zu etablieren, auch wenn das in der Makler-Branche nicht gern gesehen wird. Auch die FMH könnte auf Widerstand stoßen. Zwar gibt es keine anderen Online-Anbieter, die Bauspartarife unabhängig vergleichen. Allerdings hat die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin im Jahr 2005 klargestellt, dass sie eine Erstattung der Abschlussgebühr durch die Vermittler für unzulässig hält (Geschäftszeichen BA 33 [115440] 110). Diese würde der Gleichbehandlung aller Bausparer widersprechen, die in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge festgeschrieben ist.

Die FMH sieht ihr Modell davon aber nicht betroffen. Es gehe hier schließlich nicht darum, einzelne Bausparer zu begünstigen, stattdessen würde der Kunde für seine Leistungen belohnt. Schließlich tätige er alle Schritte bis zum Vertragsabschluss allein und ohne die Beratungsleistung der FMH. Damit sei er quasi sein eigener Bausparberater und habe sich die Beteiligung an der Vermittlungsprovision verdient.

Der Verband der Privaten Bausparkassen beobachtet das Projekt kritisch: "Das Provisionsabgabeverbot im Bausparbereich ist nach unserer Auffassung weiterhin sachlich gerechtfertigt und notwendig", sagte Sprecher Alexander Nothaft gegenüber dem "Handelsblatt". Man würde "Hinweisen nachgehen", wenn Provisionen weitergegeben würden. Solange es keine einschlägigen Gerichtsurteile gibt und die Bafin sich nicht äußert, sieht Max Herbst aber kein Problem: Aktuell gehe die Anwaltskanzlei der FMH davon aus, dass die Bafin der Argumentation folgen werde.

Quelle: ntv.de, ino

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