Bausparen: der "Klassiker" für Häuslbauer

Erstellt am 15. März 2019 | 11:18
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Wer vom Eigenheim träumt, setzt nach wie vor gerne auf den altbewährten Bauspar-Vertrag. Über mehrere Jahre wird bei diesem Eigenkapital angespart, wodurch man das Recht auf ein Darlehen erhält, mit dem sich Wohnträume verwirklichen lassen.
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Diese Finanzierungsform bietet viel Flexibilität. Zusätzlich gibt es Prämien. Doch genau hinsehen lohnt sich.

Jeder kennt ihn: den Bausparvertrag. Oft legen bereits Oma und Opa einen für ihre Enkel an. Spätestens, wenn man selbst Geld verdient, taucht diese Anlageform immer wieder als Empfehlung auf. Doch was ist ein Bausparvertrag überhaupt? Welche Vorteile bietet er? Und wie funktioniert Bausparen eigentlich?

Beim Bausparen wird ein Sparvertrag abgeschlossen, der es dem Inhaber ermöglicht, auch ohne Eigenkapital ein zinsgünstiges Immobiliendarlehen zu erhalten. Die Grundidee dahinter ist, dass man zunächst selbst Guthaben anspart (als eine Form von Eigenkapital) und sich damit das Recht auf ein Darlehen erwirbt.

Bei Abschluss des Vertrags legt man die Bausparsumme fest. Diese ist der Geldbetrag, den man am Ende der Sparphase ausbezahlt bekommt. Er kann dann für den Bau eines Hauses, den Kauf einer Wohnung oder aber für andere Bau- und Modernisierungsmaßnahmen am Eigenheim verwendet werden. Zu beachten ist, dass das Bauspardarlehen nur für das eigene Haus oder die eigene Wohnung verwendet werden darf.

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Der Bausparvertrag ist vor allem auch für Leute interessant, die kein hohes Eigenkapital zur Verfügung haben.
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Bausparverträge sind sehr flexibel und werden vom Anbieter an individuelle Bedürfnisse angepasst. In der Regel gibt es dabei aber drei Phasen:

  • Ansparen: Nach Vertrags-Abschluss beginnt man damit, Guthaben anzusparen. Dies passiert in monatlichen Raten, deren Höhe festgelegt wurde. Eine feste Laufzeit gibt es bei der Ansparphase nicht, lediglich eine Mindestlaufzeit. Es bleibt dem Sparer überlassen, wie schnell er sein Guthaben aufbauen möchte. Für das Guthaben, das von der Bausparkasse verwahrt wird, erhält der Kunde Guthabenzinsen (ähnlich einem Sparkonto).
  • Zuteilung: Nach dem Ansparen wird entschieden, wie es mit dem Bausparvertrag weitergehen soll. Soll das angesparte Guthaben ausbezahlt werden oder will man das Darlehen in Anspruch nehmen? Prinzipiell stehen beide Varianten zur Auswahl, sind aber an unterschiedliche Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an die Mindestlaufzeit.
  • Darlehen: Nach der Zuteilung werden Guthaben und Darlehen ausgezahlt. Man erhält also die gesamte Bausparsumme. Von da an zahlt man nicht mehr mehr monatliche Sparraten, sondern muss das Bauspardarlehen tilgen. Ähnlich wie bei Baufinanzierungen wird eine fes te monatliche Rate für eine bestimmte Laufzeit festgelegt. Im Unterschied zur klassischen Finanzierung bleiben am Ende keine Restschulden übrig, was mitunter zu höheren Raten führen kann.

Vorteil: Durch die Flexibilität sind Sondertilgungen möglich, das heißt, dass man zum Beispiel das gesamte Darlehen in einer einzigen Zahlung ohne Zusatz-Gebühren tilgen kann – der Bausparvertrag ist dann ausbezahlt.

Tipp: Viele Bausparverträge können nach Ablauf der sechsjährigen Spardauer weiterlaufen und es können weitere Einzahlungen gemacht werden. Die Zinssätze sind dann zwar niedriger, aber bei älteren Verträgen doch attraktiv im Vergleich zu aktuellen Sparangeboten. Die jeweils geltenden Zinssätze stehen auf dem jährlichen Kontoauszug oder in den Bausparbedingungen.

Wer in Österreich einen Bausparvertrag abschließt, bekommt zusätzlich zu den Zinsen Zuschüsse vom Staat. Diese Bausparprämie beträgt für das Jahr 2019 1,5 % der Einzahlungen. Maximal sind das 18 Euro. Die Höhe der staatlichen Prämie ist jedoch nicht die gesamte Laufzeit über gleich, sondern wird jährlich neu festgelegt. Die Höhe ist von der Zinsenentwicklung am österreichischen Kapitalmarkt abhängig. Die Prämien-Gutschrift am Bausparkonto erfolgt jährlich im Nachhinein. Jede Person kann nur einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen.Die gesetzliche Mindestlaufzeit beträgt bei allen Bausparkassen sechs Jahre. Bei einer früheren Auflösung wird:

  • das Sparguthaben abgezinst (nachträgliche Zinssenkung), was zu nahezu Nullzinsen führt,
  • die staatliche Prämie einbehalten und
  • die Verwaltungskostenpauschale berechnet. Die Höhe dieser Gebühr kann unterschiedlich ausfallen und ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bausparkasse zu finden.

Will man einen Bausparvertrag vorzeitig auflösen, weil man das Geld für den Bau eines Hauses benötigt, wird die Prämie nicht rückverrechnet. Genauere Informationen hierzu kann das Finanzamt geben.

In Österreich gibt es vier Bausparkassen, die mit unterschiedlichen Konditionen um Kunden werben. Diese können zwischen fixer und variabler Verzinsung wählen. Die Arbeiterkammer NÖ rät unbedingt dazu, vor dem Abschließen eines Vertrags einen unabhängigen Vergleich durchzuführen.

www.noe.arbeiterkammer.at