Tankstelle an der B19 in Langenrohr: Erste Klagen eingebracht

Erstellt am 21. Februar 2024 | 07:30
Tankstelle an der B19 in Langenrohr
Die Tankstelle an der B19 in Langenrohr. Wer hier abfährt und nicht tanken will, sollte sie unbedingt rechts außen umfahren.
Foto: privat
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Auf Facebook gehen die Wogen hoch: Betroffene fühlen sich durch Besitzstörungsschreiben ungerecht behandelt. Tankstellenbetreiber verweist auf anhaltende Problematik illegaler Durchfahrten. Um das Problem in Griff zu bekommen hat er jetzt erste Klagen eingebracht.

Die Tullner NÖN machte bereits im September 2023 erstmals auf die Problematik aufmerksam: Bei der Selbstbedienungstankstelle in Langenrohr sollte man nur dann zufahren, wenn man dort auch wirklich tanken will. Andernfalls droht eine Besitzstörungsklage und die Aufforderung, erwachsene Spesen in Höhe von 296 Euro zu begleichen. Tankstellenbetreiber Friedrich Gruber erklärte, dass das leider notwendig sei, um von Durchfahrern (und zum Teil Durchrasern) verursachte Gefahrensituationen zu vermeiden.

In den letzten Wochen gingen auf Facebook in dieser Sache erneut die Wogen hoch und auch bei der NÖN langten Beschwerden ein. So ärgerte sich etwa Raimund Sekera aus Sieghartskirchen, dass er eine entsprechende Zahlungsaufforderung bekam, obwohl er Stammkunde war, nur weil er einmal die Bankomatkarte vergessen hatte, daher zufuhr und dann nicht tanken konnte: „Geht die Tankstelle so schlecht, dass man auf diesem Weg Geld verdienen muss?“

Eine Fahranfängerin erklärt, dass sie „leider im Stress und ohne nachzudenken“ durchgefahren wäre. Ein Lenker aus Hollabrunn sagt, er wäre aus dem Leiner-Kreisverkehr falsch abgefahren und hätte dann die Tankstelle als erste Umkehrmöglichkeit nutzen wollen: „Aber ich bin nur ganz langsam durchgefahren!“

Spesen von 296 auf 250 Euro gesenkt, Klagen gegen „Unbelehrbare“

Friedrich Gruber zeigt Verständnis, dass so etwas passieren könne. Aber durch die notwendige, zeitaufwendige Auswertung der Kameraaufnahmen samt anschließender behördlicher Lenkererhebung und den Schriftverkehr würden eben Kosten entstehen. „Zumindest haben wir die Spesen von 296 auf 250 Euro reduzieren können“, sagt der Tankstellenbetreiber, „langsam bekommen wir das Problem in den Griff und es werden zwar von Tag zu Tag weniger Durchfahrer, aber es gibt leider auch Unbelehrbare, meist sogar mit TU-Kennzeichen.“

Was die Unbelehrbaren angeht, wurden jetzt erste Besitzstörungsklagen eingebracht. „Wir müssen zeigen, dass das Problem ernst ist“, sagt Gruber. Die Fahranfängerin und der Lenker aus Hollabrunn haben die Spesen bereits beglichen, weil sie es nicht darauf ankommen lassen wollten.

Raimund Sekera, der (ehemalige) Stammkunde, der sogar noch am Faschingssamstag hier getankt hatte, bevor er die Zahlungsaufforderung für eine Durchfahrt vom 5. Oktober 2023 bekam, gibt sich kämpferisch: „Ich habe einen sehr guten Rechtsschutz, ich lasse mich gerne klagen!“

Abschließend erneuert Friedrich Gruber seinen Appell, die Möglichkeit zu nutzen, die Tankstelle außen zu umfahren, wenn man nicht vorhabe, hier tatsächlich auch zu tanken.