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Das neue Gebäudeenergiegesetz – „Heizungsgesetz“ – 2024

Das neue Gebäudeenergiegesetz – „Heizungsgesetz“ – 2024

199,00 

07.11.2023 – 14:00 – 17:45 (3,5 Nettozeitstunden).

Am 01.01.2024 wird nach aktueller Planung das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ genannt – in Kraft treten. Das Gesetz hat gravierende Auswirkung auf die Wärmeversorgung von Bestandsgebäuden, insbesondere auf WEG-Anlagen und Miethäuser. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und erklärt verständlich und praxisnah, was Immobilienverwalter:innen  sowie Immobilienanwälte und Immobilienanwältinnen jetzt unbedingt wissen müssen.

Beschreibung

Am 01.01.2024 wird nach aktueller Planung das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ genannt – in Kraft treten. Das neue GEG führte 2020 das Energiespargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und ist damit eine zentrale Säule der Energiewende.

Mit der geplanten Novellierung 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Auch wenn die Anwendbarkeit der verschärften Regelungen nunmehr bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung hinausgeschoben ist, wirft das Gesetz doch bereits seine Schatten für die Übergangsphase voraus. Investitionsentscheidungen ab dem 1.1. 2024 müssen auch auf evtl. später eintretende Anforderungen und Umrüstungspflichten nach dem GEG überprüft werden.

Aktueller Hinweis: In etwa einem Dutzend Gemeinden sollen die Wärmeplanungen bereits abgeschlossen sein. In vielen Städten und Gemeinden sind die kommunalen Wärmepläne bereits fertig und eingereicht, oder sollen in den kommenden Wochen eingereicht werden. Baden-Württemberg ist hier Vorreiter.

Das Seminar erklärt anschaulich und praxisnah, was WEG-Verwalter:innen und Miet-Verwalter:innen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aus dem Bereich der Immobilienverwaltung bereits jetzt schon über das neue Heizungsgesetz wissen müssen.

 

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet: 

  • Was kommt auf die Verwalter:innen von Miethäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften zu?
  • Besteht eine Pflicht zum Austausch bestehender Heizungen?
  • Was ist zu tun, wenn eine bestehende Heizung ausfällt?
  • Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
  • Darf man ab 2024 noch neue Gasheizungen einbauen?
  • Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?
  • Welche Übergangsfristen gelten?
  • Welche Anforderungen ergeben sich später für in der Übergangsphase errichtete Anlagen ?
  • Welche Hilfen gibt es vom Bund?
  • Dürfen Vermieter die Kosten auf ihre Mieter umlegen?

Referentin:

Beate Heilmann, Rechtsanwältin, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, langjährige Fachreferentin in der Immobilienwirtschaft, Vorsitzende der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein

 Preis: 199,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:

Wohnimmobilienverwalter:innen: Mitarbeiter:innen, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen

WEG-Verwalter:innen, WEG-Sachbearbeiter:innen, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Immobilienrecht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter:innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 3  Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 3 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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