Wohnhaus Hauptstraße 5 in Wöllersdorf von Gemeinde angekauft

18.06.2018 11:38

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Das Wohnhaus in der Hauptstraße 5, in Wöllersdorf (gegenüber Fleischerei Friedrich) ist kein sehr ansehnliches Gebäude im Ortskern und befindet sich auch bautechnisch in einem eher desolaten Zustand.

Schon vor 5 - 6 Jahren wurde die Immobilie von einem Makler zum Verkauf mit einem Preis von rund € 400.000,- angeboten. In der Zwischenzeit hat die Liegenschaft mehrmals den Eigentümer gewechselt. Über mehrere Jahre diente diese als Arbeiterzwischenquartier von Arbeitskräften aus dem benachbarten Osten, bis dies schließlich durch die Fremdenpolizei unterbunden wurde. Mittlerweile ist das Gebäude zunehmend dem Verfall preisgegeben. Nunmehr konnte beobachtet werden, dass von der Liegenschaftseigentümerin beabsichtigt war, ein sogenanntes Nutzwertgutachten erstellen zu lassen. Derartige Gutachten sind ausschließlich für eine sogenannte Parifizierung von Wohneinheiten vorgesehen. Aufgrund des desolaten Zustandes und des Gesamterscheinungsbildes wäre vor allem mit einer dem Gesamtzustand entsprechenden Eigentümerklientel zu rechnen. Eine derartige vielseitige Nutzung unweit des Gemeindeamtes im Ortskern und vor allem auch angrenzend zur Volksschule liegt nicht im Gesamtinteresse der Gemeinde. Aus diesem Grunde hat unser Bürgermeister die Initiative ergriffen und einen Vertragsverhandler beauftragt, Verhandlungen zum Zwecke des Erwerbs der gesamten Liegenschaft samt Bausubstanz zu führen. Nach intensiven Bemühungen konnte nun ein Ergebnis erzielt werden, in welchem die betreffende Liegenschaft der Gemeinde mit einem Kaufpreis von € 125.000,- angeboten wurde. Dieser Betrag ermöglicht auch eine vollständige Lastenfreistellung. Parallel dazu haben wir ein Gemeindegrundstück in der Steinabrücklerstraße verkauft und den Erlös in den Ankauf dieser Immobilie sinnvoll investiert um den Erhalt eines vermutlich schützenswerten kulturhistorischen Kleinods zu gewährleisten.

So unansehnlich das Gebäude nach außen hin in Erscheinung tritt, verbirgt es im Inneren eine historische Kapelle aus der Gründungszeit des heutigen Wöllersdorf. Das Bundesdenkmalamt sammelt schon seit geraumer Zeit Informationen und Hinweise bez. der Existenz der sogenannten Erhard-Kapelle, welche aus den Gründungsurkunden des Stiftes Lilienfeld aus dem Jahr 1209 hervorgeht. Die Erhard-Kapelle ist der letzte vorhandene Rest des Lilienfelderhofes in Wöllersdorf. Sie ist noch heute im Kern der Siedlung gelegen. Historisch stand der Lilienfelderhof vermutlich am Beginn der Entwicklung des heutigen Wöllersdorf, als Lilienfelder Mönche begannen, die hier gelegenen Weingärten zu bewirtschaften.  Die Kapelle zählt zu den raren Neuentdeckungen sakraler Baukunst des Mittelalters in NÖ. Zusammen mit dem Höhlturm, einem ehemaligen Wehrturm des 15. Jahrhunderts, zählt sie zu den ältesten Baudenkmälern der Gemeinde.

In Anbetracht der Wichtigkeit dieses Denkmals konnte auch eine entsprechende finanzielle Unterstützung mit dem BDA ausverhandelt werden. Die umfangreichen notwendigen Untersuchungen der Gebäudesubstanz werden ungefähr ein halbes Jahr in Anspruch nehmen und die Kosten hierfür auf rund € 25.000,- geschätzt, welche vom BDA zur Gänze übernommen werden. Abhängig vom Ergebnis der Untersuchungen kann erst abgeleitet werden, wie viel vom Baudenkmal heute noch vorhanden und schützenswert ist. Jedenfalls wird man seitens des BDA die Gemeinde bestmöglich bei der Entwicklung von Erhaltungs-, Gestaltungs- und Nachnutzungsmöglichkeiten unterstützen. Auch das Land NÖ verfügt für derartige wichtige Baudenkmäler über entsprechende Fördermittel.

Um die Gesamtsituation der Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Gebäude beherrschen und im Sinne der Gemeinde steuern zu können, wurde der Ankauf dieser Liegenschaft  samt Gebäude vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.09.2017 beschlossen. Somit können umgehend in Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt alle Untersuchungen unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten durchgeführt werden.

Leider hat die zuletzt durchgeführte thermographische Untersuchung nur geringe zusätzliche Erkenntnisse zu dem historischen Baukörper geliefert, da die Untersuchung aufgrund der Verkleidung zweier Fassaden des Objekts mit Wärmedämmplatten bzw. Vorsatzschale keine optimalen Voraussetzungen lieferte. Es soll nun umgehend das Büro DENKMALFORSCHER (Dr. Günther Buchinger, Wien) mit einer bauhistorischen Befundung zur Klärung der Grenzen des historischen Baukörpers beauftragt werden. Selbstverständlich halten wir Sie bezüglich neuer Erkenntnisse zu diesen Untersuchungen und der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich dieses Gemeindeobjektes auf dem Laufenden.

18.06.2018

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