Wohnzuschuss Modell 2009 - Viehdorf
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Überblick und Antrag<br />
Stand 30.6.<strong>2009</strong><br />
<strong>Wohnzuschuss</strong> <strong>Modell</strong> <strong>2009</strong><br />
gültig ab 01.07.<strong>2009</strong><br />
Der <strong>Wohnzuschuss</strong> "<strong>Modell</strong> <strong>2009</strong>" gilt für geförderte Wohnungen im großvolumigen<br />
Wohnungsbau bzw. in der Wohnungssanierung über Nutzungsverträge (Anwartschafts-, Miet-,<br />
Kaufverträge, usw.) die ab 01.07.<strong>2009</strong> geschlossen wurden. Sollte die tatsächliche Nutzung der<br />
Wohnung früher begonnen haben (Datum der Hauptwohnsitzmeldung) gilt dieses Datum.<br />
Allgemeines<br />
Die Antragstellung des Subjektförderungsverfahrens soll über die Hausverwaltung der<br />
gemeinnützigen Bauvereinigungen erfolgen. Die Förderungswerber bevollmächtigen hie bei<br />
entweder die Hausverwaltung der gemeinnützigen Bauvereinigung oder bringen die Anträge im<br />
eigenen Namen ein. Da die gemeinnützigen Bauvereinigungen erst die vollständigen<br />
Antragsunterlagen einbringen, gilt als Tag des Einlangens bei der Förderungsstelle bereits der<br />
Tag des Einlangens des Antrages bei der Hausverwaltung im Sinne des § 44 Abs. 1 NÖ<br />
Wohnungsförderungsrichtlinien 2005.<br />
Der Aufwand für das Wohnen setzt sich in diesem Subjektförderungsystem aus den<br />
Annuitätenrückzahlungen der Förderungsleistung und einer Betriebskostenpauschale<br />
zusammen. Darüber hinaus gehende Wohnungskosten werden nicht berücksichtigt. Der<br />
maximal anrechenbare Aufwand zum Wohnen ist mit € 4,50, bzw. € 4,00 pro Quadratmeter<br />
förderbare Nutzfläche und mit € 1,00 als Betriebskostenpauschale begrenzt.<br />
Wesentliche Merkmale des neuen Systems sind das entsprechend der Familiengröße gewichtete<br />
Familieneinkommen, welches die Basis für die Berechnung bildet, und die der<br />
Familiensituation entsprechende förderbare Wohnnutzfläche.<br />
Der gleichzeitige Bezug von <strong>Wohnzuschuss</strong>, Wohnbeihilfe oder <strong>Wohnzuschuss</strong> <strong>Modell</strong> <strong>2009</strong> ist<br />
nicht möglich.<br />
Wer kann <strong>Wohnzuschuss</strong> <strong>Modell</strong> <strong>2009</strong> beantragen?<br />
• Der/Die Förderungswerber muss/müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,<br />
oder gleichgestellt sein (=Staatsangehörige eines anderen EWR Mitgliedstaates,<br />
Personen, denen Asyl gewährt wurde).<br />
• der/die Antragsteller muss/müssen in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz<br />
haben; bei Ehepartnern oder Lebenspartnern muss für beide Teile diese Voraussetzung<br />
zutreffen.<br />
Der <strong>Wohnzuschuss</strong> kann nur für ein Förderungsobjekt bewilligt werden.<br />
Errechnung des Familieneinkommens<br />
Familieneinkommen<br />
1. Das Familieneinkommen ist die Summe der Einkünfte des Wohnungsnutzers und der mit<br />
ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.<br />
2. Nicht zum Familieneinkommen zählen die Einkünfte von im Haushalt beschäftigten<br />
Arbeitnehmern und angestelltem Pflegepersonal.<br />
3. Eigene Einkünfte von Kindern, die im elterlichen Haushalt leben, bleiben bis zu jenem<br />
Alter unberücksichtigt, bis zu dem grundsätzlich der Bezug von Familienbeihilfe gemäß<br />
FLAG 1967 möglich ist.
4. Für Personen, die im Inland nicht oder nur beschränkt steuerpflichtig sind, gelten die in<br />
diesen Richtlinien festgelegten Bestimmungen sinngemäß.<br />
Erklärung für die Errechnung der Förderungshöhe<br />
Der <strong>Wohnzuschuss</strong> "<strong>Modell</strong> <strong>2009</strong>" ist ein Zuschuss zum Wohnungsaufwand.<br />
Die Höhe des <strong>Wohnzuschuss</strong>es "<strong>Modell</strong> <strong>2009</strong>" wird nach folgenden Gesichtspunkten ermittelt:<br />
1. Familiengröße<br />
2. Familieneinkommen<br />
3. Wohnungsgröße<br />
4. monatlicher Wohnungsaufwand (Anteil der Baukostenfinanzierung zuzüglich einer<br />
Betriebskostenpauschale)<br />
Der <strong>Wohnzuschuss</strong> ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen dem Wohnungsaufwand<br />
und einer Betriebskostenpauschale von € 1,00 bezogen auf die förderbare Nutzfläche und dem<br />
zumutbaren Wohnungsaufwand.<br />
Der zumutbare Wohnungsaufwand ergibt sich auf Grund der Familiengröße, -situation und des<br />
-einkommens. Dabei wird das Familieneinkommen entsprechend der im Haushalt lebenden<br />
Personen gewichtet.<br />
Der zumutbare Wohnungsaufwand beträgt laut gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen<br />
bei einem Jahresnettoeinkommen monatl. Nettoeinkommen Zumutbar<br />
Stand 30.6.<strong>2009</strong><br />
bis € 10.800,00 bis € 900,00 0 %<br />
bis € 11.760,00 bis € 980,00 5 %<br />
bis € 12.720,00 bis € 1.060,00 10%<br />
bis € 13.680,00 bis € 1.140,00 15 %<br />
bis € 14.640,00 bis € 1.220,00 20 %<br />
ab € 14.640,01 ab € 1.220,01 25 %<br />
Die förderbare Nutzfläche beträgt höchstens:<br />
• für eine Person 50 m²<br />
• für zwei Personen 70 m²<br />
• erhöht sich für jede weitere im Haushalt lebende Person um 10 m²<br />
• erhöht sich ab der fünften im gemeinsamen Haushalt lebenden Person um jeweils 15<br />
m².<br />
Wann und wie erfolgt die Auszahlung des <strong>Wohnzuschuss</strong>es <strong>Modell</strong> <strong>2009</strong>?<br />
<strong>Wohnzuschuss</strong> kann ab dem Monat, in dem die Förderungsvoraussetzungen gegeben waren,<br />
zuerkannt werden. <strong>Wohnzuschuss</strong> kann jedoch nur für einen Zeitraum bis drei Monate vor<br />
Einlangen des Antrages zuerkannt werden; wird der Antrag im Weg über eine gemeinnützige<br />
Bauvereinigung elektronisch eingebracht, ist der Zeitpunkt des Einlangens bei der<br />
gemeinnützigen Bauvereinigung maßgeblich. Der Antrag ist innerhalb von vier Monaten der NÖ<br />
Landesregierung zu übermitteln.<br />
Die Anweisungen erfolgen monatlich im Nachhinein nach Annahme der Zusicherung.