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UNTERMIETVERTRAG

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<strong>UNTERMIETVERTRAG</strong><br />

Zwischen Vorname, Name<br />

Anschrift:<br />

nachfolgend Hauptmieter genannt<br />

und Vorname, Name<br />

Anschrift:<br />

nachfolgend Untermieter genannt<br />

wird folgender Untermietvertrag geschlossen:<br />

§ 1 Mietsache<br />

1. Der Hauptmieter hat von<br />

Vorname, Name<br />

Anschrift<br />

nachfolgend Vermieter genannt<br />

folgende Wohnung angemietet:<br />

Anschrift der Wohnung<br />

Die ist im Stock auf der ❍ linken Seite gelegen ❍ rechten Seite gelegen<br />

Die Wohnung besteht aus:<br />

Zimmer(n), Küche/Kochnische, Bad/WC, Dusche, WC, Flur, Diele,<br />

Kelleranteil, Speicheranteil.<br />

Die Wohnfläche beträgt qm.<br />

Dieser Mietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt wurde<br />

2. Diese Wohnung wird vom Hauptmieter an den Untermieter untervermietet. Die schriftliche Zustimmung des<br />

Vermieters liegt dem Untermieter vor.<br />

3. Mituntervermietet werden nach diesen Bedingungen Garage(n), Stellplatz Nr. ,<br />

sonstige Einrichtungen, nämlich folgende<br />

4. Übergabeprotokoll wird hinsichtlich darin enthaltener Beschreibungen der Mietsache und der Einrichtungen<br />

Vertragsbestandteil.<br />

5. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:


§ 2 Miete und Nebenkosten<br />

1. Die Nettomiete beträgt monatlich ❍ DM / ❍ EUR , in Worten<br />

2a.Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich ❍ DM / ❍ EUR ,<br />

in Worten<br />

2b.Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit ❍ DM / ❍ EUR ,<br />

in Worten abgegolten.<br />

3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw.<br />

Pauschalen insgesamt ❍ DM / ❍ EUR , in Worten<br />

4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen<br />

auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter<br />

erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.<br />

5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.<br />

§ 3 Kaution<br />

1. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. § 550 b BGB in Höhe von ❍ DM / ❍ E U R ,<br />

in Worten: zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis.<br />

2. Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.<br />

3. Ein "Abwohnen" der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig.<br />

§ 4 Mietzahlungen<br />

1. Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen sind monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag<br />

des Monats kostenfrei<br />

auf das Konto des , Nummer bei der ,<br />

Bankleitzahl zu überweisen.<br />

2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf<br />

dem bezeichneten Konto an.<br />

3. Bei Zahlungsverzug darf der Hauptmieter für jede schriftliche Mahnung drei Deutsche Mark pauschalierte Mahnkosten<br />

berechnen.<br />

§ 5 Mietdauer<br />

1. Der Untermietvertrag beginnt am<br />

2. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag – gleich auch<br />

welchen Gründen – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.<br />

3. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so hat der<br />

Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt der Hauptmieter dies,<br />

so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er von der Beendigung des<br />

Untermietverhältnisses verspätet erfährt.


4. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Untermieter Schadenersatz fordern,<br />

wenn der Hauptmieter die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rechte des Untermieters zur Mietminderung<br />

und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.<br />

§ 6 Kündigung<br />

1. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzliche Vorschriften, wenn der Untermietvertrag<br />

auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann<br />

er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.<br />

2. Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten<br />

Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf<br />

den Zugang des Kündigungsschreibens an.<br />

3. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vo rs<br />

c h r i f t e n .<br />

4. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Im übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.<br />

§ 7 Ersatzuntermieter<br />

Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten<br />

Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens<br />

drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte<br />

Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten,<br />

und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag<br />

eintreten zu lassen.<br />

§ 8 Überlassung der Mietsache an Dritte – Unteruntervermietung<br />

Eine weitere Untervermietung der Mietsache durch den Untermieter ist nicht gestattet.<br />

§ 9 Verweis auf den Hauptmietvertrag<br />

1. Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter<br />

sinngemäß (Die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag):<br />

Schönheitsreparaturen (§ )<br />

Bagatellschäden (§ )<br />

Aufrechnung und Zurückbehaltung von Mietzahlungen (§ )<br />

Benutzung der Mietsache (§ )<br />

Haushaltsmaschinen (§ )<br />

Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere pflegliche Behandlung der Mietsache, Verfahren bei Mängeln<br />

der Mietsache; (§ )<br />

Hausordnung (§ )<br />

§ 10 Überlassung der Mietsache an Dritte – Unteruntervermietung<br />

1. Der Hauptmieter, der Vermieter oder von diesen Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes<br />

oder zum Ablesen von Meßgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten.<br />

Auf eine persönliche Verhinderung des Untermieters ist Rücksicht zu nehmen.<br />

2. Bei längerer Abwesenheit hat der Untermieter sicherzustellen, daß die Rechte des Hauptmieters nach Absatz 1<br />

ausgeübt werden können.


§ 11 Rückgabe der Mietsache<br />

1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.<br />

Alle Schlüssel, auch vom Untermieter selbst beschaffte, sind dem Hauptmieter zu übergeben. Der<br />

Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser<br />

Pflicht entstehen.<br />

2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen,<br />

so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den<br />

ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<br />

§ 12 Personenmehrheit als Untermieter<br />

1. Haben mehrere Personen - z. B. Ehegatten - gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Untermietverhältnis<br />

als Gesamtschuldner.<br />

2. Erklärungen, deren Wirkung die Untermieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Untermietern abgegeben<br />

werden. Die Untermieter bevollmächtigen sich jedoch unter Vorbehalt schriftlichen Widerrufs bis auf weiteres<br />

gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die<br />

Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für Kündigungen von Untermieterseite und Aufhebungsverträge.<br />

3. Jeder Untermieter muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Familienangehörigen oder eines<br />

anderen berechtigten Benutzers der Mietsache, die das Untermietverhältnis berühren oder einen Schadensersatzanspruch<br />

begründen, für und gegen sich gelten lassen.<br />

§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen<br />

Ort/ Datum Hauptmieter<br />

Ort/ Datum Untermieter<br />

(bei Mehrheit von Untermietern jeweilige Unterschrift)

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