UNTERMIETVERTRAG
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<strong>UNTERMIETVERTRAG</strong><br />
Zwischen Vorname, Name<br />
Anschrift:<br />
nachfolgend Hauptmieter genannt<br />
und Vorname, Name<br />
Anschrift:<br />
nachfolgend Untermieter genannt<br />
wird folgender Untermietvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Mietsache<br />
1. Der Hauptmieter hat von<br />
Vorname, Name<br />
Anschrift<br />
nachfolgend Vermieter genannt<br />
folgende Wohnung angemietet:<br />
Anschrift der Wohnung<br />
Die ist im Stock auf der ❍ linken Seite gelegen ❍ rechten Seite gelegen<br />
Die Wohnung besteht aus:<br />
Zimmer(n), Küche/Kochnische, Bad/WC, Dusche, WC, Flur, Diele,<br />
Kelleranteil, Speicheranteil.<br />
Die Wohnfläche beträgt qm.<br />
Dieser Mietvertrag wurde dem Untermieter in Kopie ausgehändigt wurde<br />
2. Diese Wohnung wird vom Hauptmieter an den Untermieter untervermietet. Die schriftliche Zustimmung des<br />
Vermieters liegt dem Untermieter vor.<br />
3. Mituntervermietet werden nach diesen Bedingungen Garage(n), Stellplatz Nr. ,<br />
sonstige Einrichtungen, nämlich folgende<br />
4. Übergabeprotokoll wird hinsichtlich darin enthaltener Beschreibungen der Mietsache und der Einrichtungen<br />
Vertragsbestandteil.<br />
5. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt:
§ 2 Miete und Nebenkosten<br />
1. Die Nettomiete beträgt monatlich ❍ DM / ❍ EUR , in Worten<br />
2a.Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich ❍ DM / ❍ EUR ,<br />
in Worten<br />
2b.Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit ❍ DM / ❍ EUR ,<br />
in Worten abgegolten.<br />
3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw.<br />
Pauschalen insgesamt ❍ DM / ❍ EUR , in Worten<br />
4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen<br />
auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter<br />
erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.<br />
5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages.<br />
§ 3 Kaution<br />
1. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. § 550 b BGB in Höhe von ❍ DM / ❍ E U R ,<br />
in Worten: zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis.<br />
2. Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.<br />
3. Ein "Abwohnen" der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig.<br />
§ 4 Mietzahlungen<br />
1. Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen sind monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag<br />
des Monats kostenfrei<br />
auf das Konto des , Nummer bei der ,<br />
Bankleitzahl zu überweisen.<br />
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf<br />
dem bezeichneten Konto an.<br />
3. Bei Zahlungsverzug darf der Hauptmieter für jede schriftliche Mahnung drei Deutsche Mark pauschalierte Mahnkosten<br />
berechnen.<br />
§ 5 Mietdauer<br />
1. Der Untermietvertrag beginnt am<br />
2. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag – gleich auch<br />
welchen Gründen – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.<br />
3. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so hat der<br />
Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt der Hauptmieter dies,<br />
so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er von der Beendigung des<br />
Untermietverhältnisses verspätet erfährt.
4. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Untermieter Schadenersatz fordern,<br />
wenn der Hauptmieter die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rechte des Untermieters zur Mietminderung<br />
und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.<br />
§ 6 Kündigung<br />
1. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzliche Vorschriften, wenn der Untermietvertrag<br />
auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann<br />
er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.<br />
2. Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten<br />
Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf<br />
den Zugang des Kündigungsschreibens an.<br />
3. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vo rs<br />
c h r i f t e n .<br />
4. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Im übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.<br />
§ 7 Ersatzuntermieter<br />
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten<br />
Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens<br />
drei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte<br />
Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten,<br />
und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag<br />
eintreten zu lassen.<br />
§ 8 Überlassung der Mietsache an Dritte – Unteruntervermietung<br />
Eine weitere Untervermietung der Mietsache durch den Untermieter ist nicht gestattet.<br />
§ 9 Verweis auf den Hauptmietvertrag<br />
1. Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter<br />
sinngemäß (Die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag):<br />
Schönheitsreparaturen (§ )<br />
Bagatellschäden (§ )<br />
Aufrechnung und Zurückbehaltung von Mietzahlungen (§ )<br />
Benutzung der Mietsache (§ )<br />
Haushaltsmaschinen (§ )<br />
Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere pflegliche Behandlung der Mietsache, Verfahren bei Mängeln<br />
der Mietsache; (§ )<br />
Hausordnung (§ )<br />
§ 10 Überlassung der Mietsache an Dritte – Unteruntervermietung<br />
1. Der Hauptmieter, der Vermieter oder von diesen Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes<br />
oder zum Ablesen von Meßgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten.<br />
Auf eine persönliche Verhinderung des Untermieters ist Rücksicht zu nehmen.<br />
2. Bei längerer Abwesenheit hat der Untermieter sicherzustellen, daß die Rechte des Hauptmieters nach Absatz 1<br />
ausgeübt werden können.
§ 11 Rückgabe der Mietsache<br />
1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.<br />
Alle Schlüssel, auch vom Untermieter selbst beschaffte, sind dem Hauptmieter zu übergeben. Der<br />
Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser<br />
Pflicht entstehen.<br />
2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen,<br />
so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den<br />
ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<br />
§ 12 Personenmehrheit als Untermieter<br />
1. Haben mehrere Personen - z. B. Ehegatten - gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Untermietverhältnis<br />
als Gesamtschuldner.<br />
2. Erklärungen, deren Wirkung die Untermieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Untermietern abgegeben<br />
werden. Die Untermieter bevollmächtigen sich jedoch unter Vorbehalt schriftlichen Widerrufs bis auf weiteres<br />
gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die<br />
Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für Kündigungen von Untermieterseite und Aufhebungsverträge.<br />
3. Jeder Untermieter muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Familienangehörigen oder eines<br />
anderen berechtigten Benutzers der Mietsache, die das Untermietverhältnis berühren oder einen Schadensersatzanspruch<br />
begründen, für und gegen sich gelten lassen.<br />
§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen<br />
Ort/ Datum Hauptmieter<br />
Ort/ Datum Untermieter<br />
(bei Mehrheit von Untermietern jeweilige Unterschrift)