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VERHANDLUNGSSCHRIFT - Gemeinde Kirchheim im Innkreis

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<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. Lfd.Nr. 11 Jahr 2011<br />

4932 <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., Pol. Bezirk Ried i.I., OÖ.<br />

Telefon: 07755/6415, Fax: 07755/6415-15<br />

E-Mail: gemeinde@kirchhe<strong>im</strong>.ooe.gv.at<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I.<br />

am 05. Mai 2011 / Tagungsort: MID <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> - Kulturraum<br />

1. Bgm. Kern Bernhard als Vorsitzender<br />

Anwesende<br />

2. Ing. Windhager Leopold 8. Schnallinger Elisabeth<br />

3. Duft Cordula 9. Zweymüller Roland<br />

4. Holzinger Johannes 10. Fraunhuber Christian<br />

5. Kneidinger Michael 11. W<strong>im</strong>mer Alexander<br />

6. Dallinger Josef 12. Baier Erwin<br />

7. Lorenz Helmut 13.<br />

Ersatzmitglieder<br />

Schrattenecker Herbert für<br />

für<br />

für<br />

für<br />

für<br />

Forstenpointner Ferdinand<br />

Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes: AL Helmut Dallinger<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 Oö. GemO.1990): Christian Bauer von der Firma<br />

Telekom Austria (TOP. 1)<br />

Mitglieder mit beratender St<strong>im</strong>me in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 Oö. GemO. 1990)<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö. GemO. 1990): Helmut DALLINGER<br />

Es fehlen:<br />

entschuldigt: unentschuldigt<br />

Forstenpointner Ferdinand --


- 1 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Der Vorsitzende Bgm. Bernhard Kern eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm als Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 21.04.2011 unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage<br />

öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 22.03.2011 bis zur<br />

heutigen Sitzung während der Amtsstunden <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />

aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />

Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />

können.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

1. Besprechung über einen neuen Standort für einen Sendemast der Firma Telekom Austria,<br />

2. Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01;<br />

Beschluss über die Vergabe nachstehender Gewerke;<br />

a) Brunnen<br />

b) Hochbehälter<br />

c) Leitungsnetz<br />

3. Beschluss über die Festsetzung der „Blauen Linie“ für Wasserversorgungsleitungen <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I.,<br />

4. Siedlungsstraßenbauten 2011 bis 2015; Beschluss eines Finanzierungsplanes entsprechend<br />

der mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 31. März 2011, IKD(Gem)-<br />

311224/361-2011-Kep, bekannt gegebenen Finanzierungsdarstellung,<br />

5. Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 16 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />

Nr. 1 - Änderung Nr. 5;<br />

MB-Widmung <strong>im</strong> Bereich der Gst. 42/1 und 42/3, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft<br />

Schacher; Antragsteller: Firma Reich Gerald KFZ-Handels GmbH, Alleenweg 1,<br />

6. Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 19 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />

Nr. 1 - Änderung Nr. 3;<br />

Betriebsbaugebiet bzw. MB-Widmung <strong>im</strong> Bereich des Gst. 387, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der<br />

Ortschaft Schacher-<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>; Antragsteller: Firma Auto Dallinger, Mühlbachweg 10,<br />

7. Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 20 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />

Nr. 1 - Änderung Nr. 4;<br />

Dorfgebiets-Widmung <strong>im</strong> Bereich des Gst. 2497/1, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Edt;<br />

Antragsteller: Etz Helmut, Edt 2,<br />

8. Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 21 mit Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 1 -<br />

Änderung Nr. 6; Grundsatzbeschluss,<br />

Dorfgebietswidmung <strong>im</strong> Bereich der Gst. 1278/1 u. 1278/2, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der<br />

Ortschaft Kraxenberg; Antragsteller: Rudolf und Gerlinde Hamminger, Kraxenberg 28,


- 2 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

9. Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 22 mit Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 1 -<br />

Änderung Nr. 7; Grundsatzbeschluss,<br />

Dorfgebietswidmung <strong>im</strong> Bereich der Gst. 1060/2, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft<br />

Kraxenberg; Antragsteller: Rudolf und Gerlinde Hamminger, Kraxenberg 28,<br />

10. Nachnominierung eines Mitgliedes des Jagdausschusses <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> für den verstorbenen<br />

Max<strong>im</strong>ilian Schnallinger,<br />

11. Beschluss über eine mögliche Vermietung des ehemaligen Sattlerhauses Dorfstraße 8,<br />

12. Allfälliges,<br />

Vor dem Tagesordnungspunkt 1 bringt Bürgermeister Kern den <strong>Gemeinde</strong>räten den von ihm<br />

eingebrachten Dringlichkeitsantrag mit Datum 4. Mai 2011 zur Kenntnis, womit die Aufnahme<br />

des nachstehenden Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt<br />

wird:<br />

� Flächenwidmungsplan Nr. 3 – Änderung Nr. 23; Grundsatzbeschluss,<br />

Betriebsbaugebietswidmung auf dem neu geschaffenen Grundstück Nr. 577/5,<br />

KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. <strong>im</strong> Bereich des Gewerbegebietes <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>;<br />

Antragsteller: Firma Reich GmbH, Uferweg 6,<br />

Die Dringlichkeit dieses Tagesordnungspunktes wird damit begründet, da die Firma Reich GmbH<br />

die gegenständliche Widmungsfläche erst kürzlich angekauft hat und die Widmung für eine<br />

geringfügige Verschiebung des anstehenden Bürogebäudeneubaues benötigt. Der Antrag auf<br />

diese Flächenwidmungsplanänderung ist erst nach Erstellung der Tagesordnung be<strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>amt eingelangt.<br />

Die Aufnahme des gegenständlichen Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung der heutigen<br />

Sitzung wird daraufhin von den <strong>Gemeinde</strong>räten einst<strong>im</strong>mig beschlossen (abgest<strong>im</strong>mt durch<br />

Erheben der Hand).<br />

Anschließend bringt Bürgermeister Kern den <strong>Gemeinde</strong>räten einen von ihm eingebrachten<br />

weiteren Dringlichkeitsantrag mit Datum 4. Mai 2011 zur Kenntnis, womit die Aufnahme der<br />

nachstehenden Vergabebeschlüsse in die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt wird:<br />

� Gehsteig Buch; Beschluss über die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten,<br />

� Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg;<br />

Vergabe einer Kosten-Nutzen-Untersuchung als Grundlage für die Genehmigung<br />

der Bundes- und Landesmittel,<br />

� Planung eines Hochwasserschutzprojektes für die Ortschaften Ampfenham,<br />

Ramerding und Rödham,<br />

Die Dringlichkeit dieser Vergabebeschlüsse wird damit begründet, da dem <strong>Gemeinde</strong>amt die<br />

Grundlagen für die Vergaben dieser Leistungen erst nach Erstellung der Tagesordnung für die<br />

heutige <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorlagen. Da der <strong>Gemeinde</strong>vorstand derzeit aufgrund des Reha-<br />

Aufenthaltes des Herrn Vizebürgermeisters nicht vollzählig ist, sollen diese Vergabebeschlüsse<br />

<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat gefasst werden.<br />

Die Aufnahme des gegenständlichen Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung der heutigen<br />

Sitzung wird daraufhin von den <strong>Gemeinde</strong>räten einst<strong>im</strong>mig beschlossen (abgest<strong>im</strong>mt durch<br />

Erheben der Hand).


BESCHLÜSSE:<br />

- 3 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Zu Punkt 1: Besprechung über einen neuen Standort für einen Sendemast der Firma Telekom<br />

Austria,<br />

Herr Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christian Bauer von Telekom<br />

Austria und ersucht ihn, den Sachverhalt zu gegenständlicher Angelegenheit bzw. zur Absicht<br />

von Telekom Austria, den derzeit bestehenden Sendemast in <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> auszubauen, zu erläutern.<br />

Herr Bauer erklärt, dass der derzeit in <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> bestehende Sendemast be<strong>im</strong> Objekt Edt 1 nicht<br />

mehr dem Stand der Technik entspricht und daher entsprechend adaptiert werden soll. Telekom<br />

Austria ist daher an die <strong>Gemeinde</strong> herangetreten, gemeinsam einen Standort für einen neuen<br />

Sendemast zu suchen.<br />

Seitens Telekom Austria gibt es einerseits die Überlegung, <strong>im</strong> Bereich des derzeitigen Standortes<br />

einen neuen 30 m-Sendemast aufzustellen. Eine für Telekom Austria bessere Variante wäre der<br />

ebenfalls ins Auge gefasste Standort be<strong>im</strong> neuen Brunnen der Wasserversorgungsanlage auf dem<br />

Höhenrücken über <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, da mit diesem ein wesentlich größeres Versorgungsgebiet zu<br />

erschließen wäre.<br />

Herr Bürgermeister weist darauf hin, dass noch ein weiterer Standort auf dem Höhenrücken über<br />

Kraxenberg diskutiert wurde.<br />

Anschließend ergibt sich eine allgemeine Debatte, bei der die <strong>Gemeinde</strong>räte wie folgt zu dieser<br />

Angelegenheit Stellung nehmen:<br />

GR Ing. Leo Windhager fragt an, ob der neue Mast so ausgebaut wird, dass auch weitere<br />

Mobilfunkanbieter diesen Mast nutzen könnten. Herr Bauer bejaht diese Frage und erklärt, dass<br />

die derzeitige Rechtslage so ist, dass neue bzw. andere Anbieter zwar nicht verpflichtet werden<br />

können, einen bestehenden geeigneten Standort zu nutzen. Bei einer Absicht dieses Anbieters ist<br />

in diesem Fall Telekom Austria jedoch verpflichtet, die Nutzung ihres Sendemastes durch diesen<br />

weiteren Anbieter zu dulden.<br />

GR Christian Fraunhuber merkt an, dass für ihn die Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung<br />

sehr wohl ein wichtiges Thema darstellt und dieses daher in die Standortsuche<br />

bestmöglich miteinbezogen werden muss.<br />

GR Cordula Duft ist der Ansicht, dass der Standort direkt be<strong>im</strong> neuen Brunnen insofern ein<br />

Problem darstellen könnte, da die <strong>Gemeinde</strong> einerseits für den Verkauf einwandfreien und<br />

gesunden Trinkwassers verantwortlich ist und andererseits dem Mobilfunk das Image der<br />

Gesundheitsgefährdung anhaftet.<br />

GR Josef Dallinger schlägt die Gründung einer Arbeitsgruppe vor, die den unter Einbeziehung<br />

aller Argumente „besten“ Standort ermitteln soll. Dazu erklärt Herr Bürgermeister, dass es bereits<br />

mehrere Treffen mit der anlässlich der letztmaligen Standortsuche für den T-Mobile-Sendemast<br />

gebildeten Bürgerinitiative unter Einbeziehung von den Herren Alois Bleckenwegner und Josef<br />

Burgstallter gegeben hat. Auf deren Initiative wurden bereits Leistungsberechnungen für die drei<br />

zurzeit zur Diskussion stehenden Standorte eingefordert.<br />

Über Vorschlag von Bürgermeister Bernhard Kern vereinbaren die <strong>Gemeinde</strong>räte, die Standortsuche<br />

unter Einbeziehung dieses Personenkreises der Bürgerinitiative fortzusetzen und<br />

gemeinsam den bestmöglichen Standort zu ermitteln.<br />

Abschließend ersucht Herr Bauer von Telekom Austria um eine baldmögliche Entscheidung.


- 4 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Zu Punkt 2: Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01;<br />

Beschluss über die Vergabe nachstehender Gewerke;<br />

a) Brunnen,<br />

Herr Bürgermeister gibt den <strong>Gemeinde</strong>räten bekannt, dass durch die Ziviltechniker GmbH.<br />

Dipl.-Ing. Hitzfelder & Dipl.-Ing. Pillichshammer, Vöcklabruck, die Brunnenbauarbeiten für die<br />

Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01, Baulos 04, als nicht offenes Verfahren <strong>im</strong><br />

Unterschwellenbereich laut Bundesvergabegesetz ausgeschrieben wurden. Die Anbotseröffnung<br />

fand am 21. April 2011 um 11.05 Uhr <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. statt und erbrachte<br />

folgendes Ergebnis:<br />

Bieter<br />

Fa. G. Braumann GesmbH,<br />

4971Aurolzmünster<br />

Fa. Höglinger GmbH,<br />

4600 Wels<br />

Fa. Forster Brunnenbau GmbH,<br />

4490 St. Florian<br />

Fa. Karl Mayer GmbH,<br />

4910 Pattigham<br />

Anbotsumme Euro<br />

ohne MWSt./inkl. Nachlass<br />

Nachlass Anmerkung<br />

99.972,20 0 Anbot vollständig<br />

126.995,50 0<br />

123.165,00 0<br />

Anbot unvollständig<br />

(Angebotsschreiben fehlt;<br />

kein Datenträger)<br />

Anbot unvollständig<br />

(Angebotsschreiben fehlt,<br />

kein Datenträger)<br />

105.000,00 10 % Kein Datenträger<br />

Von den vier abgegebenen Anboten wurden gemäß Bundesvergabegesetz durch die ZT GmbH.<br />

HI&PI nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden zwei Billigstbieter einer<br />

rechnerischen und sachlichen Überprüfung unterzogen.<br />

Aufgrund dieser durchgeführten rechnerischen und sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />

dieser Angebote erscheint die Firma G. Braumann GesmbH, Aurolzmünster, als Best- und<br />

Billigstbieter auf. Aus diesem Grund wird seitens des Ziviltechnikbüros HI & PI der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. vorgeschlagen, die Brunnenbauarbeiten für den Bauabschnitt 01, Baulos 04 der<br />

Wasserversorgungsanlage vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung an<br />

die Firma G. Braumann GesmbH, Schloßstraße 25, 4971 Aurolzmünster, zum Nettoanbotspreis<br />

von 99.972,20 Euro entsprechend dem Hauptanbot vom 21.04.2011 zu vergeben.<br />

Herr Bürgermeister ersucht die <strong>Gemeinde</strong>räte dazu um Stellungnahme:<br />

Bei der allgemeinen Debatte wird festgehalten, dass für gegenständliches Bauvorhaben eine<br />

Genehmigung der Fördermittel durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH bereits<br />

vorliegt. Die <strong>Gemeinde</strong>räte schließen sich bei der allgemeinen Debatte dem Vergabevorschlag<br />

des Ziviltechnikerbüros HIPI an, sodass Herr Bürgermeister um entsprechende Beschlussfassung<br />

ersucht:<br />

Beschluss:<br />

Bei der darauf folgenden Abst<strong>im</strong>mung, welche mittels Handerheben erfolgt, wird von den<br />

<strong>Gemeinde</strong>räten ein einst<strong>im</strong>miger Beschluss gefasst, die Brunnenbauarbeiten für die<br />

Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01, Baulos 04 vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung<br />

durch das Amt der Oö. Landesregierung an die<br />

Firma G. Braumann GesmbH, Schloßstraße 25, 4971 Aurolzmünster,<br />

zum Nettoanbotspreis von 99.972,20 Euro<br />

entsprechend dem Hauptanbot vom 21.04.2011 als Best- und Billigstbieter zu vergeben.


- 5 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

b) Hochbehälter,<br />

Herr Bürgermeister gibt den <strong>Gemeinde</strong>räten bekannt, dass durch die Ziviltechniker GmbH.<br />

Dipl.-Ing. Hitzfelder & Dipl.-Ing. Pillichshammer, Vöcklabruck, der Hochbehälter (Erd- und<br />

Baumeisterarbeiten, Installationsarbeiten und Professionisten) für die Wasserversorgungsanlage<br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01, Baulos 03, als nicht offenes Verfahren <strong>im</strong> Unterschwellenbereich<br />

laut Bundesvergabegesetz ausgeschrieben wurden. Die Anbotseröffnung fand am 21. April 2011<br />

um 10:35 Uhr <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. statt und erbrachte folgendes Ergebnis:<br />

Bieter<br />

Fa. Angerlehner Hoch- und<br />

Tiefbau GmbH, 4055 Pucking<br />

Fa. Bau Mayr GmbH,<br />

4924 Waldzell<br />

Fa. GTB Bau GmbH & Co KG,<br />

5081 Anif<br />

Fa. Alpine Bau GmbH,<br />

4775 Taufkirchen<br />

Fa. C. Peters BaugesmbH,<br />

4021 Linz<br />

Anbotsumme Euro<br />

ohne MWSt./inkl. Nachlass<br />

Nachlass Anmerkung<br />

244.814,08 4 % Anbot vollständig<br />

230.908,21 0 Anbot vollständig<br />

244.099,55 3 % Anbot vollständig<br />

252.406,71 0 Anbot vollständig<br />

-- Kein Anbot abgegeben<br />

Von den vier abgegebenen Anboten wurden gemäß Bundesvergabegesetz durch die ZT GmbH.<br />

HI&PI nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden drei Billigstbieter einer<br />

rechnerischen und sachlichen Überprüfung unterzogen.<br />

Aufgrund dieser durchgeführten rechnerischen und sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />

dieser Angebote erscheint die Firma Bau Mayr GmbH, Waldzell, als Best- und Billigstbieter auf.<br />

Aus diesem Grund wird seitens des Ziviltechnikbüros HI & PI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I.<br />

vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten sowie Installationsarbeiten und Professionisten<br />

für den Hochbehälter (Bauabschnitt 01, Baulos 03) der Wasserversorgungsanlage vorbehaltlich<br />

der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung an die Firma Bau Mayr GmbH,<br />

Riederstraße 6, 4924 Waldzell, zum Nettoanbotspreis von 230.908,21 Euro entsprechend dem<br />

Hauptanbot vom 20.04.2011 zu vergeben.<br />

Herr Bürgermeister ersucht die <strong>Gemeinde</strong>räte dazu um Stellungnahme:<br />

Bei der allgemeinen Debatte wird festgehalten, dass für gegenständliches Bauvorhaben eine<br />

Genehmigung der Fördermittel durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH bereits<br />

vorliegt. Die <strong>Gemeinde</strong>räte schließen sich bei der allgemeinen Debatte dem Vergabevorschlag<br />

des Ziviltechnikerbüros HIPI an, sodass Herr Bürgermeister um entsprechende Beschlussfassung<br />

ersucht:<br />

Beschluss:<br />

Bei der darauf folgenden Abst<strong>im</strong>mung, welche mittels Handerheben erfolgt, wird von den<br />

<strong>Gemeinde</strong>räten ein einst<strong>im</strong>miger Beschluss gefasst, die Erd- und Baumeisterarbeiten sowie<br />

Installationsarbeiten und Professionisten für den Hochbehälter der Wasserversorgungsanlage<br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01, Baulos 03 vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung durch das Amt der<br />

Oö. Landesregierung an die<br />

Firma Bau Mayr GmbH, Riederstraße 6, 4924 Waldzell,<br />

zum Nettoanbotspreis von 230.908,21 Euro<br />

entsprechend dem Hauptanbot vom 20.04.2011 als Best- und Billigstbieter zu vergeben.


- 6 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

c) Leitungsnetz,<br />

Herr Bürgermeister gibt den <strong>Gemeinde</strong>räten bekannt, dass durch die Ziviltechniker GmbH.<br />

Dipl.-Ing. Hitzfelder & Dipl.-Ing. Pillichshammer, Vöcklabruck, das Leitungsnetz (Erd- und<br />

Baumeisterarbeiten und Sanitärtechnik) für die Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>,<br />

Bauabschnitt 01, Baulos 02, als nicht offenes Verfahren <strong>im</strong> Unterschwellenbereich laut<br />

Bundesvergabegesetz ausgeschrieben wurden. Die Anbotseröffnung fand am 21. April 2011 um<br />

10:05 Uhr <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. statt und erbrachte folgendes Ergebnis:<br />

Bieter<br />

Fa. Swietelsky BaugesmbH,<br />

4020 Linz<br />

Fa. Braumann Tiefbau GesmbH,<br />

4980 Antiesenhofen<br />

Fa. Leithäusl GesmbH,<br />

4941 Mehrnbach<br />

Fa. Ploier + Hörmann<br />

BaugesmbH, 4050 Traun<br />

Fa. Alpine Bau GmbH,<br />

4775 Taufkirchen<br />

Fa. Strabag AG,<br />

4812 Pinsdorf<br />

Anbotsumme Euro<br />

ohne MWSt./inkl. Nachlass<br />

Nachlass Anmerkung<br />

756.448,13 0 Anbot vollständig<br />

669.425,62 0 Anbot vollständig<br />

745.375,17 0 Anbot vollständig<br />

724.290,42 0 Anbot vollständig<br />

690.945,01 0 Anbot vollständig<br />

688.614,86 0 Anbot vollständig<br />

Von den sechs abgegebenen Anboten wurden gemäß Bundesvergabegesetz durch die ZT GmbH.<br />

HI&PI nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden drei Billigstbieter einer<br />

rechnerischen und sachlichen Überprüfung unterzogen.<br />

Aufgrund dieser durchgeführten rechnerischen und sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />

dieser Angebote erscheint die Firma Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen, als Best- und<br />

Billigstbieter auf. Aus diesem Grund wird seitens des Ziviltechnikbüros HI & PI der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten sowie die Sanitärtechnik für das<br />

Leitungsnetz (Bauabschnitt 01, Baulos 02) der Wasserversorgungsanlage vorbehaltlich der<br />

Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung an die Firma Braumann Tiefbau GmbH,<br />

Rieder Straße 18, 4980 Antiesenhofen, zum Nettoanbotspreis von 669.425,62 Euro entsprechend<br />

dem Hauptanbot vom 20.04.2011 zu vergeben.<br />

Herr Bürgermeister ersucht die <strong>Gemeinde</strong>räte dazu um Stellungnahme:<br />

Bei der allgemeinen Debatte wird festgehalten, dass für gegenständliches Bauvorhaben eine<br />

Genehmigung der Fördermittel durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH bereits<br />

vorliegt. Weiters wird angemerkt, dass sich das Auftragsvolumen für den Leitungsbau nach dem<br />

Umfang des tatsächlich realisierten Leitungsnetztes richtet. Die <strong>Gemeinde</strong>räte schließen sich bei<br />

der allgemeinen Debatte dem Vergabevorschlag des Ziviltechnikerbüros HIPI an, sodass Herr<br />

Bürgermeister um entsprechende Beschlussfassung ersucht:<br />

Beschluss:<br />

Bei der darauf folgenden Abst<strong>im</strong>mung, welche mittels Handerheben erfolgt, wird von den<br />

<strong>Gemeinde</strong>räten ein einst<strong>im</strong>miger Beschluss gefasst, die Erd- und Baumeisterarbeiten sowie die<br />

Sanitärtechnik für das Leitungsnetz (Bauabschnitt 01, Baulos 02) der Wasserversorgungsanlage<br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung durch das Amt der Oö. Landesregierung an die<br />

Firma Braumann Tiefbau GmbH, Rieder Straße 18, 4980 Antiesenhofen,<br />

zum Nettoanbotspreis von 669.425,62 Euro<br />

entsprechend dem Hauptanbot vom 20.04.2011 als Best- und Billigstbieter zu vergeben.


- 7 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Zu Punkt 3: Beschluss über die Festsetzung der „Blauen Linie“ für Wasserversorgungsleitungen<br />

<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I.,<br />

Herr Bürgermeister erklärt, dass für das Projekt Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> der künftig<br />

mögliche Trinkwasserversorgungsbereich <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet mit in einer sogenannten „Blauen<br />

Linie“ festzulegen ist.<br />

Durch das Ziviltechnikerbüro DI Hitzfelder & DI Pillichshammer aus Vöcklabruck wurde <strong>im</strong><br />

Zuge der Planungsarbeiten der Wasserversorgungsanlage geprüft, für welche Bereiche des<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebietes eine Zentrale Wasserversorgung eine Wirtschaftlichkeit gegeben wäre und hat<br />

diesen künftig möglichen Versorgungsbereich in einem „Blaue-Linie-Plan“ (GZ 4294AA vom<br />

18.01.2011) dargestellt.<br />

Nach Kenntnisnahme dieses Planes durch die <strong>Gemeinde</strong>räte eröffnet Herr Bürgermeister die<br />

Debatte:<br />

Bei der allgemeinen Diskussion ergänzt Bürgermeister Kern, dass innerhalb der festgesetzten<br />

„Blauen Linie“ eine Förderbarkeit für die Schaffung einer zentralen Wasserversorgungsanlage<br />

gegeben ist. Der Versorgungsbereich in Form der „Blauen Linie“ wurde daher auf alle Bereiche<br />

<strong>im</strong> gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet ausgeweitet, wofür die Voraussetzungen derzeit bereits gegeben<br />

sind. Eine Erweiterung dieser „Blauen Linie“ ist jedoch bei einem Nachweis der<br />

Wirtschaftlichkeit auch später noch möglich. Eine Verpflichtung der <strong>Gemeinde</strong> zur Umsetzung


- 8 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

der Wasserversorgung innerhalb der festgesetzten „Blauen Linie“ besteht gegenüber dem Land<br />

OÖ. jedoch nicht.<br />

Auf dieser Grundlage legen die <strong>Gemeinde</strong>räte die „Blaue Linie“ als künftig möglichen<br />

Trinkwasserversorgungsbereich <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet entsprechend dem vorliegenden Plan<br />

(GZ 4294AA vom 18.01.2011) fest und fassen darüber einen einst<strong>im</strong>migen Beschluss<br />

(abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand).<br />

Zu Punkt 4: Siedlungsstraßenbauten 2011 bis 2015; Beschluss eines Finanzierungsplanes<br />

entsprechend der mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 31. März<br />

2011, IKD(Gem)-311224/361-2011-Kep, bekannt gegebenen Finanzierungsdarstellung,<br />

Herr Bürgermeister bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten zur Kenntnis, dass aufgrund des Antrages der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> vom 7. März 2011 von der <strong>Gemeinde</strong>aufsichtsbehörde des Landes OÖ. mit<br />

Erlass vom 31. März 2011 eine Finanzierungsmöglichkeit für das mehrjährige Straßenbauprojekt<br />

„Siedlungsstraßenbauten 2011 bis 2015“ bekannt gegeben wurde.<br />

Diesem Finanzierungsplan zufolge, welcher unverändert vom BZ-Antrag der <strong>Gemeinde</strong><br />

übernommen wurde, wird der <strong>Gemeinde</strong> in den Jahren 2011 bis 2015 zu den Gesamtkosten von<br />

196.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen eine Bedarfszuweisung von insgesamt 130.000 Euro<br />

bewilligt. Seitens der Abteilung Inneres und Kommunales des Landes OÖ. wird ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass die in diesem Finanzierungsplan ebenfalls veranschlagten Landesbeiträge<br />

von 50.000 Euro noch nicht gesichert sind und das Straßenbauprogramm daher den<br />

tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel anzupassen ist.<br />

Nachdem der vom Land OÖ. vorgelegte Finanzierungsplan zur Genehmigung noch eines<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses bedarf, stellt Herr Bürgermeister den Antrag auf Beschlussfassung:<br />

Nach Kenntnisnahme des obigen Erlasses und einer allgemeinen Debatte beschließen die<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte nachstehenden Finanzierungsplan für das Siedlungsstraßenbauprogramm 2011 bis<br />

2015 einst<strong>im</strong>mig (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand):<br />

Bezeichnung der<br />

Finanzierungsmittel<br />

2011 2012 2013 2014 2015<br />

Gesamt in<br />

EURO<br />

Rücklagen 0<br />

Anteilsbetrag o.H. 0<br />

Verkehrsflächenbeiträge 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 15.000<br />

Aufschließungsbeitrag ROG 1.000 1.000<br />

(Förderungs-)Darlehen 0<br />

(Bank-)Darlehen 0<br />

Sonstige Mittel 0<br />

Bundeszuschuss 0<br />

Landeszuschuss 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 50.000<br />

Bedarfszuweisung 50.000 20.000 20.000 20.000 20.000 130.000<br />

Summe in EURO 64.000 33.000 33.000 33.000 33.000 196.000


- 9 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Zu Punkt 5: Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 16 mit Örtlichem<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1 - Änderung Nr. 5; MB-Widmung <strong>im</strong> Bereich der Gst.<br />

42/1 und 42/3, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Schacher; Antragsteller:<br />

Firma Reich Gerald KFZ-Handels GmbH, Alleenweg 1,<br />

Herr Bürgermeister berichtet den <strong>Gemeinde</strong>räten, dass mit Grundsatzbeschluss vom 14.12.2010<br />

das Verfahren zur Flächenwidmungplan-Änderung Nr. 3.16 eingeleitet wurde, mit welchem die<br />

bestehende MB-Widmung in der Ortschaft Schacher auf die Grundstücke 42/3 sowie Teil-Grst.<br />

42/1 erweitert werden soll. Dazu ist auch eine geringfügige Anpassung des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes Nr. 1 – Änderung Nr. 5 erforderlich. Die Firma Reich Gerald KFZ-<br />

Handels-GesmbH, Alleenweg 1, beabsichtigt, auf dieser neuen Widmungsfläche anschließend an<br />

die bestehende PKW-Ausstellungsfläche eine PKW-Ausstellungshalle zu errichten. Das über<br />

dieses Grundstück verlaufende öffentliche Gut als Anbindungsstraße an das bestehende<br />

Gewerbegebiet <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> wird geringfügig verlegt und es geht diese Verlegung konform mit<br />

dem bestehenden Erschließungskonzept.<br />

Mit zusammenfassender Stellungnahme vom 2. Februar 2011 der Abteilung Örtliche Raumordnung<br />

des Amtes der Oö. Landesregierung wurde der <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegeben, dass seitens<br />

der Abteilung Örtliche Raumordnung in Berücksichtigung des Ergebnisses einer gemeinsam mit<br />

dem Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz durchgeführten Prüfung kein<br />

Einwand gegen diese Flächenumwidmung erhoben wird. Der Nachweis eines öffentlichen<br />

Interesses als Begründung der Notwendigkeit der vorzeitigen Änderung des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes kann seitens der Abteilung Örtliche Raumordnung ebenfalls<br />

nachvollzogen werden. Auch die weiteren von der <strong>Gemeinde</strong> eingeholten fachlichen Stellungnahmen<br />

zu gegenständlicher Flächenumwidmung sind positiv.<br />

Herr Bürgermeister ersucht daher die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre Stellungnahmen und um Beschlussfassung:<br />

Bei der allgemeinen Debatte sprechen sich die <strong>Gemeinde</strong>räte auf Grundlage des positiven<br />

Vorprüfungsergebnisses der maßgeblichen Fachabteilungen für oben beantragte MB-Widmung<br />

aus.<br />

Über Antrag des Bürgermeisters fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über die gegenständliche Flächenwidmungsplan-Änderung<br />

Nr. 3.16 sowie über die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

Nr. 1.5 einen einst<strong>im</strong>migen Beschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand).<br />

Diese Änderung umfasst:<br />

Umwidmung von Grst. 42/3 und Teil-Grst. 42/1, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. von derzeit Grünland in<br />

MB-Widmung.<br />

Zu Punkt 6: Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 19 mit Örtlichem<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1 - Änderung Nr. 3; Betriebsbaugebiet bzw. MB-<br />

Widmung <strong>im</strong> Bereich des Gst. 387, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Schacher-<br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>; Antragsteller: Firma Auto Dallinger, Mühlbachweg 10,<br />

Herr Bürgermeister berichtet den <strong>Gemeinde</strong>räten, dass mit Grundsatzbeschluss vom 14.12.2010<br />

das Verfahren zur Flächenwidmungplan-Änderung Nr. 3.19 eingeleitet wurde, womit auf einem<br />

Teil des Grundstückes 387, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., die Voraussetzungen für die Errichtung einer<br />

KFZ-Werkstätte geschaffen werden sollen.


- 10 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Die Firma Auto Dallinger beabsichtigt, den derzeit in angemieteten Räumlichkeiten bei der Firma<br />

Angleitner bestehenden KFZ-Werkstättenbetrieb auf dieses Grundstück zu verlegen. Dazu soll<br />

eine entsprechende Grundfläche von derzeit Grünland in die Widmungen „B“ sowie „MB“<br />

umgewidmet werden, wobei die „B-Widmung“ auf den geplanten Werkstättenbereich<br />

eingeschränkt wird. Die restliche Fläche soll als MB-Widmung zugleich als Pufferzone zum<br />

angrenzenden Dorfgebiet dienen.<br />

Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist gegenständliche Widmungsfläche als Bauerwartungsland<br />

für eine Dorfgebietswidmung ausgewiesen, sodass auch eine entsprechende Anpassung des ÖEK<br />

(Änderung Nr. 1.3) erforderlich ist.<br />

Mit zusammenfassender Stellungnahme der Abteilung Örtliche Raumordnung des Amtes der<br />

Oö. Landesregierung vom 23. März 2011, welche den <strong>Gemeinde</strong>räten zur Kenntnis gebracht<br />

wird, wurde der <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegeben, dass seitens der Abteilung Örtliche Raumordnung in<br />

Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten fachlichen Stellungnahmen unter den<br />

darin enthaltenen Bedingungen kein Einwand erhoben wird. Auch der Nachweis eines<br />

öffentlichen Interesses als Begründung für die Notwendigkeit der vorzeitigen Änderung des ÖEK<br />

kann aus Sicht der Fachabteilung nachvollzogen werden.<br />

Der Forderung in der Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz nach Einhaltung eines<br />

lärmschutztechnischen Mindestschutzabstandes von 50 m vom bestehenden Dorfgebiet zum<br />

neuen Betriebsbaugebiet wird dadurch entsprochen, da die B-Widmung soweit eingeschränkt<br />

wird, dass dieser Mindestabstand eingehalten wird.<br />

In der Stellungnahme der Abteilung Straßenbau und Verkehr vom 01.03.2011 wird festgestellt,<br />

dass durch die gegenständliche Widmung Nachteile für den Verkehr auf der Landesstraße nicht<br />

zu erwarten sind. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass, wenn es das künftige Verkehrsaufkommen<br />

erfordern sollte, zur Ausschaltung von Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer auf<br />

der Landesstraße die erforderlichen Maßnahmen, wie die Errichtung von Zusatz- bzw. Abbiegespuren<br />

oder einer Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen sind. Seitens der Straßenverwaltung<br />

werden etwaige Umbau- und Erhaltungskosten für derartige Maßnahmen nicht übernommen.<br />

Auch die für eine etwaige Abbiegespur erforderlichen Grundflächen sind der Straßenverwaltung<br />

entschädigungslos zu übergeben.<br />

Herr Bürgermeister ersucht daher die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre Stellungnahmen und um Beschlussfassung:<br />

Bei der allgemeinen Debatte sprechen sich die <strong>Gemeinde</strong>räte auf Grundlage des positiven<br />

Vorprüfungsergebnisses der maßgeblichen Fachabteilungen und bei Einhaltung des lärmschutztechnischen<br />

Schutzabstandes in Form der MB-Widmung zwischen den Kategorien Betriebsbaugebiet<br />

und Dorfgebiet für gegenständliche beantragte Flächenumwidmung aus.<br />

Zum Verweis der Direktion Straßenbau und Verkehr auf allfällige spätere Maßnahmen wie<br />

Zusatz- bzw. Abbiegespuren wird festgehalten, dass die in diesem Bereich bereits vorhandene<br />

Grundfläche der Landesstraßenverwaltung für die Errichtung einer Abbiegespur ausreichend sein<br />

müsste. Dieser neue Anschluss an die Landesstraße ist <strong>im</strong> Entwurf des Erschließungskonzeptes<br />

gleichzeitig auch als Hauptverkehrsaufschließung für das weitere künftige Siedlungsgebiet<br />

vorgesehen, sodass die allfällige Errichtung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen wie Abbiegespur,<br />

etc. durch die <strong>Gemeinde</strong> als gerechtfertigt erachtet wird. Dies auch aus dem Aspekt heraus,<br />

da eine Bebauung und Erschließung des gesamten Gebietes zwischen <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> und Schacher<br />

entsprechend dem Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>im</strong> öffentlichen Interesse gelegen ist. Eine<br />

Kostenbeteiligung der jeweiligen Bewilligungswerber für allfällige Verkehrssicherheitsmaßnahmen<br />

zusätzlich zu den gesetzlichen Aufschließungsbeiträgen erscheint daher nicht<br />

gerechtfertigt, sodass die jeweiligen Bewilligungswerber für diese Kosten nicht aufzukommen<br />

haben. Überdies wird sich die <strong>Gemeinde</strong> bei einer Ausweitung des Siedlungsgebietes zwischen


- 11 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Schacher und <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> um eine Erweiterung des Ortsgebietes bzw. um eine Begrenzung der<br />

Höchstgeschwindigkeit auf der Rieder Straße B 141 bemühen, womit die Wahrscheinlichkeit für<br />

das Erfordernis der Errichtung einer Abbiegespur nochmals reduziert wird.<br />

Auf dieser Grundlage fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte auf Antrag des Bürgermeisters über die<br />

gegenständliche Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 3.19 sowie über die Änderung des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.3 einen einst<strong>im</strong>migen Beschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch<br />

Erheben der Hand).<br />

Diese Änderung umfasst:<br />

Umwidmung einer Teilfläche des Grst. 387, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. in der Ortschaft Schacher-<br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> von derzeit Grünland in die Widmungen Betriebsbaugebiet sowie MB–<br />

Mischbaugebiet.<br />

Zu Punkt 7: Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 20 mit Örtlichem<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1 - Änderung Nr. 4; Dorfgebiets-Widmung <strong>im</strong> Bereich<br />

des Gst. 2497/1, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Edt;<br />

Antragsteller: Etz Helmut, Edt 2,<br />

Herr Bürgermeister berichtet den <strong>Gemeinde</strong>räten, dass mit Grundsatzbeschluss vom 14.12.2010<br />

das Verfahren zur Flächenwidmungplan-Änderung Nr. 3.20 eingeleitet wurde, mit welchem das<br />

bestehende Dorfgebiet <strong>im</strong> Bereich der neuen Siedlung in der Ortschaft Edt auf ein Teilstück des<br />

Grundstückes 2497/1, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., zur Schaffung einer Bauparzelle erweitert werden soll.<br />

Gegenständliche Widmungsfläche ist auch <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept noch nicht als<br />

Bauerwartungsland ausgewiesen und es ist daher beabsichtigt, die derzeit bestehende<br />

Siedlungsgrenze über eine gesamte Parzellenreihe nach Südwesten zu verschieben.<br />

Mit zusammenfassender Stellungnahme der Abteilung Örtliche Raumordnung des Amtes der<br />

Oö. Landesregierung vom 23. März 2011 wurde der <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegeben, dass seitens der<br />

Abteilung Örtliche Raumordnung in Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten<br />

naturschutzfachlichen Stellungnahme kein Einwand gegen diese Flächenumwidmung erhoben<br />

wird. Der Nachweis eines öffentlichen Interesses als Begründung der Notwendigkeit der<br />

vorzeitigen Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes kann seitens der Abteilung Örtliche<br />

Raumordnung ebenfalls nachvollzogen werden. Auch die weiteren von der <strong>Gemeinde</strong><br />

eingeholten fachlichen Stellungnahmen zu gegenständlicher Flächenumwidmung sind positiv.<br />

Herr Bürgermeister ersucht daher die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre Stellungnahmen und um Beschlussfassung:<br />

Bei der allgemeinen Debatte sprechen sich die <strong>Gemeinde</strong>räte auf Grundlage des positiven<br />

Vorprüfungsergebnisses der maßgeblichen Fachabteilungen für oben beantragte Dorfgebietswidmung<br />

aus.<br />

Über Antrag des Bürgermeisters fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über die gegenständliche Flächenwidmungsplan-Änderung<br />

Nr. 3.20 sowie über die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

Nr. 1.4 einen einst<strong>im</strong>migen Beschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand).<br />

Diese Änderung umfasst:<br />

Umwidmung von Teil-Grst. 2497/1, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. in der Ortschaft Edt von derzeit<br />

Grünland in Dorfgebiet zur Schaffung einer Bauparzelle (Flächenwidmungsplan Nr.<br />

3/2003, Änderung Nr. 20) sowie Verlegung der derzeit <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept


- 12 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

definierten Siedlungsgrenze auf Grst. 2497/1, 2500 und 2504/1 um eine Parzellenreihe<br />

nach Südwesten (Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1/2003, Änderung Nr. 4).<br />

Zu Punkt 8: Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 21 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />

Nr. 1 - Änderung Nr. 6; Grundsatzbeschluss; Dorfgebietswidmung <strong>im</strong><br />

Bereich der Gst. 1278/1 u. 1278/2, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft<br />

Kraxenberg; Antragsteller: Rudolf und Gerlinde Hamminger, Kraxenberg 28,<br />

Herr Bürgermeister bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten das Ansuchen der Ehegatten Rudolf und Gerlinde<br />

Hamminger, Kraxenberg 28, vom 21.04.2011 um Änderung des Flächenwidmungsplanes zur<br />

Kenntnis, womit das bestehende Dorfgebiet <strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg auf die<br />

Grundstücke 1278/1 sowie Teil-Gst. 1278/2 zur Schaffung einer Bauparzelle erweitert werden<br />

sollte. Seitens der Antragsteller ist beabsichtigt, diese Widmungsfläche für den Eigenbedarf als<br />

Baugrundstück für die Kinder zu verwenden.<br />

Laut Antragsteller besteht für die Erschließung dieses Baulandes als Anbindung an die<br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>er Landesstraße ein Fahrtrecht über das Grundstück 1278/3.<br />

Gegenständliche Widmungsfläche ist <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept noch nicht als<br />

Bauerwartungsland ausgewiesen und es ist daher beabsichtigt, das ÖEK entsprechend dieser<br />

Flächenwidmungsplan-Änderung geringfügig abzuändern. Diese Abänderung des ÖEK wird wie<br />

folgt begründet: Der <strong>Gemeinde</strong> ist es ein großes Anliegen, die Dörfer zu erhalten und zu stärken,<br />

indem für die Dorfbewohner <strong>im</strong> eigenen Dorf eine Siedlungserweiterung gegeben sein soll. Dem<br />

Begriff „<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> – He<strong>im</strong>at der Dörfer“ wird daher <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept der<br />

<strong>Gemeinde</strong> eine große Bedeutung beigemessen. Auch ist für diesen Bauplatz eine<br />

Kanalanschlussmöglichkeit bereits vorgesehen, sodass für die <strong>Gemeinde</strong> keine wesentlichen<br />

Aufschließungskosten entstehen. Diese Abänderung des ÖEK geht somit auch konform mit den<br />

Zielen <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept, wonach die Infrastrukturkosten für die <strong>Gemeinde</strong><br />

möglichst niedrig gehalten werden sollen.<br />

Diese Flächenumwidmung sowie die erforderliche Anpassung des Ortsentwicklungskonzeptes<br />

wurde seitens des Ortsplaners Mag. Schrattenecker in seiner Stellungnahme positiv beurteilt.<br />

Nach diesen Erläuterungen ersucht Bürgermeister Bernhard Kern die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre<br />

Stellungnahmen und eröffnet die Debatte:<br />

Bei der allgemeinen Diskussion ersehen die <strong>Gemeinde</strong>räte die beantragte Erweiterung des<br />

bestehenden Dorfgebietes <strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg aufgrund der vorangeführten<br />

Begründungen als absolut sinnvoll und befürworten übereinst<strong>im</strong>mend gegenständliche<br />

Flächenwidmungsplan- sowie ÖEK-Änderung. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die<br />

beantragte geringfügige Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Änderung Nr. 1.6)<br />

absolut <strong>im</strong> öffentlichen Interesse gelegen ist.<br />

Nach Abschluss der Debatte stellt Herr Bürgermeister den Antrag auf Beschlussfassung der<br />

gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung.<br />

Auf dieser Grundlage fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über Antrag des Bürgermeisters den einst<strong>im</strong>migen<br />

Grundsatzbeschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), den Flächenwidmungsplan<br />

<strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg mit dem Umwidmungsverfahren Nr. 3.21 sowie das<br />

Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 Änderung Nr. 1.6 wie folgt abzuändern.


- 13 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Diese Änderung umfasst:<br />

Umwidmung von Gst. 1278/1 und Teil-Grst. 1278/2, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. von derzeit<br />

Grünland in Dorfgebiet (Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 21 sowie Örtliches<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 6).<br />

Zu Punkt 9: Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 22 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />

Nr. 1 - Änderung Nr. 7; Grundsatzbeschluss, Dorfgebietswidmung <strong>im</strong><br />

Bereich der Gst. 1060/2, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Kraxenberg;<br />

Antragsteller: Rudolf und Gerlinde Hamminger, Kraxenberg 28,<br />

Herr Bürgermeister bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten das Ansuchen der Ehegatten Rudolf und Gerlinde<br />

Hamminger, Kraxenberg 28, vom 21.04.2011 um Änderung des Flächenwidmungsplanes zur<br />

Kenntnis, womit das bestehende Dorfgebiet <strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg auf die Teil-<br />

Grundstücke 1060/2 und 1060/1 zur Schaffung einer Bauparzelle erweitert werden sollte. Seitens<br />

der Antragsteller ist beabsichtigt, diese Widmungsfläche für den Eigenbedarf als Baugrundstück<br />

für die Kinder zu verwenden.<br />

Gegenständliche Widmungsfläche ist <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept noch nicht als<br />

Bauerwartungsland ausgewiesen und es ist daher beabsichtigt, auch das ÖEK entsprechend dieser<br />

Flächenwidmungsplan-Änderung geringfügig abzuändern. Diese Abänderung des ÖEK wird wie<br />

folgt begründet: Der <strong>Gemeinde</strong> ist es ein großes Anliegen, die Dörfer zu erhalten und zu stärken,<br />

indem für die Dorfbewohner <strong>im</strong> eigenen Dorf eine Siedlungserweiterung gegeben sein soll. Dem<br />

Begriff „<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> – He<strong>im</strong>at der Dörfer“ wird daher <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept der<br />

<strong>Gemeinde</strong> eine große Bedeutung beigemessen. Überdies entstehen für die <strong>Gemeinde</strong> für die<br />

Erschließung dieses Bauplatzes keine wesentlichen Aufschließungskosten. Diese Abänderung des<br />

ÖEK geht somit auch konform mit den Zielen <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept, wonach die<br />

Infrastrukturkosten für die <strong>Gemeinde</strong> möglichst niedrig gehalten werden sollen.<br />

Diese Flächenumwidmung sowie die erforderliche Anpassung des Ortsentwicklungskonzeptes<br />

wurde seitens des Ortsplaners Mag. Schrattenecker in seiner Stellungnahme positiv beurteilt.<br />

Nach diesen Erläuterungen ersucht Bürgermeister Bernhard Kern die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre<br />

Stellungnahmen und eröffnet die Debatte:<br />

Bei der allgemeinen Diskussion ersehen die <strong>Gemeinde</strong>räte auch diese beantragte Erweiterung des<br />

bestehenden Dorfgebietes <strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg aufgrund der vorangeführten<br />

Begründungen als absolut sinnvoll und befürworten übereinst<strong>im</strong>mend gegenständliche<br />

Flächenwidmungsplan- sowie ÖEK-Änderung. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die<br />

beantragte geringfügige Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Änderung Nr. 1.7)<br />

absolut <strong>im</strong> öffentlichen Interesse gelegen ist.<br />

Nach Abschluss der Debatte stellt Herr Bürgermeister den Antrag auf Beschlussfassung der<br />

gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung.<br />

Auf dieser Grundlage fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über Antrag des Bürgermeisters den einst<strong>im</strong>migen<br />

Grundsatzbeschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), den Flächenwidmungsplan<br />

<strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg mit dem Umwidmungsverfahren Nr. 3.22 sowie das<br />

Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 Änderung Nr. 1.7 wie folgt abzuändern.


- 14 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Diese Änderung umfasst:<br />

Umwidmung von Teil-Gst. 1060/2 und Teil-Gst. 1060/1, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. von derzeit<br />

Grünland in Dorfgebiet (Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 22 sowie Örtliches<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 7).<br />

Zu Punkt 10: Nachnominierung eines Mitgliedes des Jagdausschusses <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> für den<br />

verstorbenen Max<strong>im</strong>ilian Schnallinger,<br />

Herr Bürgermeister berichtet, dass durch das plötzliche Ableben von Herrn Max<strong>im</strong>ilian<br />

Schnallinger eine Nachbesetzung seiner Funktion als von der <strong>Gemeinde</strong> nominiertes Mitglied des<br />

Jagdausschusses <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> erforderlich ist. Das Recht zur Nachbesetzung dieser Funktion steht<br />

der ÖVP <strong>Gemeinde</strong>fraktion zu.<br />

Be<strong>im</strong> Vorsitzenden wurde dafür von der ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>fraktion ein schriftlicher Wahlvorschlag,<br />

datiert mit 28. April 2011, eingebracht, der wie folgt lautet:<br />

Nachnominierung als Mitglied des Jagdausschusses:<br />

Maier Alois, Edt 5 (bisher Ersatzmitglied)<br />

Nominierung als Ersatzmitglied des Jagdausschusses:<br />

Binder Gerhard, Buch 7<br />

Nachdem gegenständliche Wahl eine Fraktionswahl ist, bei der nur die <strong>Gemeinde</strong>räte jener<br />

Fraktion, welche den Wahlvorschlag abgegeben hat, wahlberechtigt sind, wählen entsprechend<br />

dem eingebrachten Wahlvorschlag die ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>räte für die laufende Legislaturperiode<br />

einst<strong>im</strong>mig (mittels Handerheben)<br />

- Maier Alois, Edt 5 zum Mitglied und<br />

- Binder Gerhard, Buch 7 zum Ersatzmitglied<br />

der <strong>Gemeinde</strong> in den Jagdausschuss <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>.<br />

Zu Punkt 11: Beschluss über eine mögliche Vermietung des ehemaligen Sattlerhauses<br />

Dorfstraße 8,<br />

Herr Bürgermeister informiert die <strong>Gemeinde</strong>räte darüber, dass Herr Günter Patoczka, Bildender<br />

Künstler aus Mettmach, Interesse am Sattlerhaus der <strong>Gemeinde</strong> als Atelier bekundet hat.<br />

Unmittelbar vor der heutigen Sitzung hat Herr Patoczka dem Bürgermeister bekannt gegeben,<br />

dass er sich für Räumlichkeiten in Ried i.I. als sein neues Atelier entschieden hat.<br />

Es wird somit gegenständlicher Tagesordnungspunkt gegenstandslos und von der Tagesordnung<br />

dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung abgesetzt.


- 15 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Zu Punkt 11a): Dringlichkeitsantrag:<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 3 – Änderung Nr. 23; Grundsatzbeschluss,<br />

Betriebsbaugebietswidmung auf dem neu geschaffenen Grundstück Nr.<br />

577/5, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. <strong>im</strong> Bereich des Gewerbegebietes <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>;<br />

Antragsteller: Firma Reich GmbH, Uferweg 6,<br />

Herr Bürgermeister bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten das Ansuchen der Firma Reich GesmbH,<br />

Uferweg 6 vom 04.05.2011 um Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Kenntnis, womit das<br />

bestehende Betriebsbaugebiet <strong>im</strong> Bereich des Gewerbegebietes <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> auf das neu<br />

geschaffene Grundstück 577/5 erweitert werden soll. Die Firma Reich GesmbH hat dieses<br />

Grundstück zum Zwecke der Erweiterung des KFZ-Werkstättenbetriebes angekauft. Im Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept scheint diese Grundfläche bereits als „kurz- bis mittelfristige Entwicklungsfläche<br />

für Betriebsbaugebiete“ auf.<br />

Zur in diesem Bereich definierten Hochwasserschutzlinie wird angemerkt, dass für gegenständliches<br />

Umwidmungsverfahren die Hochwasser-Anschlagslinien für HQ 30 sowie HQ 100<br />

laut dem vorliegenden gemeinsamen Hochwasserschutzprojekt des Gewässerbezirkes Braunau<br />

sowie der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> entnommen wurden. Diese Anschlagslinien st<strong>im</strong>men exakt mit<br />

der in der Natur erkennbaren Geländekante überein und wurden bei der Schaffung der<br />

Neuwidmungsparzelle berücksichtigt. Die beantragte Betriebsbaugebietswidmung auf dem neuen<br />

Grundstück 577/5 befindet sich somit zur Gänze außerhalb der Anschlagslinien für HQ 30 sowie<br />

HQ 100.<br />

Diese Flächenumwidmung wurde seitens des Ortsplaners Mag. Schrattenecker in seiner Stellungnahme<br />

positiv beurteilt.<br />

Nach diesen Erläuterungen ersucht Bürgermeister Bernhard Kern die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre<br />

Stellungnahmen und eröffnet die Debatte:<br />

Bei der allgemeinen Diskussion beurteilen die <strong>Gemeinde</strong>räte die beantragte Widmungsfläche als<br />

eine für die Firma Reich GmbH opt<strong>im</strong>al geeignete Erweiterungsfläche und befürworten<br />

übereinst<strong>im</strong>mend diese Flächenwidmungsplan-Änderung.<br />

Nach Abschluss der Debatte stellt Herr Bürgermeister den Antrag auf Beschlussfassung der<br />

gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung.<br />

Auf dieser Grundlage fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über Antrag des Bürgermeisters den einst<strong>im</strong>migen<br />

Grundsatzbeschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), den Flächenwidmungsplan<br />

<strong>im</strong> Bereich des bestehenden Gewerbegebietes <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> mit dem Umwidmungsverfahren<br />

Nr. 3.23 wie folgt abzuändern.<br />

Diese Änderung umfasst:<br />

Umwidmung von Grst. neu 577/5, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. von derzeit Grünland in<br />

Betriebsbaugebiet (Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 23).


- 16 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Zu Punkt 11b): Dringlichkeitsantrag:<br />

� Gehsteig Buch; Beschluss über die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten,<br />

� Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg;<br />

Vergabe einer Kosten-Nutzen-Untersuchung als Grundlage für die<br />

Genehmigung der Bundes- und Landesmittel,<br />

� Planung eines Hochwasserschutzprojektes für die Ortschaften<br />

Ampfenham, Ramerding und Rödham,<br />

Zu Gehsteig Buch; Beschluss über die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten,<br />

Herr Bürgermeister berichtet, dass für die Asphaltierung des neu errichteten Gehsteigs in Buch<br />

zwei Angebote eingeholt wurden, die wie folgt lauten:<br />

� Fa. Leithäusl GesmbH, Mehrnbach inkl. MWSt. 3.283,20 Euro<br />

� Fa. Strabag AG, Pinsdorf inkl. MWSt. 3.814,20 Euro<br />

Über Antrag von Bürgermeister Kern wird nach der allgemeinen Debatte einst<strong>im</strong>mig<br />

beschlossen (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), die Asphaltierung des Gehsteigs Buch an die<br />

billigstbietende Firma Leithäusl GesmbH, Mehrnbach, zu den Kosten inkl. MWSt. von 3.283,20<br />

Euro laut Angebot vom 04.05.2011 zu vergeben.<br />

Zu Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg; Vergabe einer Kosten-Nutzen-<br />

Untersuchung als Grundlage für die Genehmigung der Bundes- und Landesmittel,<br />

Herr Bürgermeister Kern erklärt, dass für das geplante Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-<br />

Kraxenberg laut Auskunft des Gewässerbezirkes Braunau noch eine sogenannte Kosten-Nutzen-<br />

Untersuchung erforderlich ist. Diese Untersuchung schreibt das Wasserbautenförderungsgesetz<br />

vor und ist Voraussetzung dafür, um die Genehmigung der für dieses Projekt erforderlichen<br />

Bundes- und Landesmittel zu erwirken.<br />

Seitens der Ziviltechniker GmbH DI Hitzfelder & DI Pillichshammer, Vöcklabruck, die auch die<br />

Planung des gegenständlichen Hochwasserschutzprojektes durchgeführt hat und somit über<br />

sämtliche relevante Daten verfügt, wurde für diese Kosten-Nutzen-Untersuchung ein Angebot<br />

mit Datum 21.04.2011 vorgelegt, welches Kosten ohne MWSt. von 5.649,53 Euro vorsieht. Diese<br />

Kosten werden über das Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg abgewickelt.<br />

Nach der eingehenden Debatte wird über Antrag des Herrn Bürgermeisters von den<br />

<strong>Gemeinde</strong>räten der einst<strong>im</strong>mige Beschluss gefasst (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), den<br />

Auftrag zur Erstellung der Kosten-Nutzen-Untersuchung für das HW-Projekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-<br />

Kraxenberg an die Ziviltechniker GmbH DI Hitzfelder & DI Pillichshammer laut Angebot vom<br />

21.04.2011 mit einer Auftragssumme von exkl. MWSt. 5.649,53 Euro zu vergeben.<br />

Zu Planung eines Hochwasserschutzprojektes für die Ortschaften Ampfenham, Ramerding<br />

und Rödham,<br />

Herr Bürgermeister erklärt, dass bedingt durch die <strong>im</strong>mer häufigeren Hochwasserereignisse der<br />

letzten Zeit auch ein Hochwasserschutzprojekt für die Ortschaften Ampfenham, Ramerding und<br />

Rödham dringend notwendig ist. Es hat dazu bereits mehrere Gespräche mit Grundeigentümern,<br />

Vertretern des Gewässerbezirkes sowie mit dem Büro des Herrn Landesrates Rudi Anschober<br />

hinsichtlich einer Finanzierungsmöglichkeit gegeben.<br />

Auf Anraten des Gewässerbezirkes soll als Grundlage für eine Lösungsfindung eine Planung<br />

dieses Hochwasserschutzes in Auftrag gegeben werden. Die <strong>Gemeinde</strong> hat dazu vom Ingenieur-


- 17 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

büro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Günter Humer, Geboltskirchen, ein<br />

entsprechendes Angebot mit Datum 21.04.2011 eingeholt, welches Gesamtkosten einschließlich<br />

der Nebenkosten von inkl. MWSt. 9.835,20 Euro enthält. Das Ingenieurbüro DI Humer wurde<br />

deshalb zur Anbotslegung eingeladen, da dieses in der Nachbarsgemeinde Polling ein ähnliches<br />

Projekt ausgearbeitet hat.<br />

Bei der allgemeinen Debatte erachten die <strong>Gemeinde</strong>räte übereinst<strong>im</strong>mend die Notwendigkeit für<br />

einen Hochwasserschutz <strong>im</strong> Bereich der Ortschaften Ampfenham, Ramerding und Rödham und<br />

sprechen sich für eine Vergabe der Projektierung an das Ingenieurbüro DI Humer laut<br />

vorliegendem Angebot aus. Vor einer Auftragserteilung wird sich Herr Bürgermeister bei den<br />

maßgeblichen Landesstellen um eine entsprechende Finanzierung dieser Kosten bemühen.<br />

Auf dieser Grundlage beschließen die <strong>Gemeinde</strong>räte die Auftragserteilung für die Planungsarbeiten<br />

des oben angeführten Hochwasserprojektes an das Ingenieurbüro DI Günter Humer laut<br />

vorliegendem Angebot vom 21. April 2011 einst<strong>im</strong>mig (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand).<br />

Zu Punkt 12: Allfälliges.<br />

a) Bürgermeister Kern informiert die <strong>Gemeinde</strong>räte über die ablehnende Haltung der<br />

Bezirkshauptmannschaft Ried zu den von der Familie W<strong>im</strong>mer für die Ortsdurchfahrt<br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> beantragten Verkehrsmaßnahmen in Form einer Hinweistafel „Achtung<br />

Radarkontrolle“ und verliest dazu die entsprechende Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft<br />

vom 01. April 2011. Wie die Bezirkshauptmannschaft darin anführt, hat es die Praxis<br />

gezeigt, dass sich durch solche Ankündigungen die Erwartungen zur Vermeidung von<br />

Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht erfüllt haben. Vielmehr ist ein gegenteiliger Effekt<br />

festzustellen, nämlich, dass durch die rechtzeitige „Warnung“ der mit überhöhter<br />

Geschwindigkeit fahrende Lenker die Geschwindigkeit nur vorübergehend vermindert. GR<br />

Michael Kneidinger schlägt vor, den Schul- und Kindergartenbereich mittels Warn- bzw.<br />

Hinweisschilder – ähnlich wie in der <strong>Gemeinde</strong> Roßbach – besser zu kennzeichnen.<br />

b) Laut dem Tourismusverband s’Innviertel werden <strong>im</strong> Herbst dieses Jahres wieder Neuwahlen<br />

<strong>im</strong> Tourismusverband erforderlich und es sind dazu von den Mitgliedsgemeinden wieder je<br />

ein Kommissionsmitglied und ein Stellvertreter zu nominieren. Derzeit sind als Vertretung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> Herr Johannes W<strong>im</strong>mer als Kommissionsmitglied und Herr Rudolf<br />

Haider-Pointecker als Stellvertreter <strong>im</strong> Tourismusverband vertreten. Über Vorschlag des<br />

Bürgermeisters vereinbaren die <strong>Gemeinde</strong>räte, die derzeitigen Vertreter von <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> zu<br />

kontaktieren, ob sie für die nächste Funktionsperiode wieder zur Verfügung stehen und<br />

bejahendenfalls für die kommenden Wahlen in den Tourismusverband s’Innviertel zu<br />

entsenden.<br />

c) Herr Bürgermeister erklärt, dass die Ehegatten Ludwig und Maria Wenger-Gaisbauer bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> angefragt haben, ob ein Teil der Grundfläche des „Sattlerhauses“ zur Nutzung als<br />

Parkplatz für ihre Privatz<strong>im</strong>mervermietung käuflich zu erwerben wäre. Die <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

lehnen einen Verkauf dieser Grundfläche ab, da in diesem Fall die gesamte Liegenschaft<br />

„Sattlerhaus“ nicht mehr sinnvoll zu verwerten wäre. Jedoch kann die derzeit bereits als<br />

Parkplatz genutzte Grundfläche des Sattlerhauses von der Privatz<strong>im</strong>mervermietung Wenger<br />

bis auf weiteres unentgeltlich als Parkfläche genützt werden.<br />

d) Weiters berichtet Herr Bürgermeister, dass in nächster Zeit ein Straßenbauprogramm für das<br />

Jahr 2011 gemeinsam mit dem Straßenausschuss ausgearbeitet werden wird.


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Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

e) GR Ing. Leopold Windhager stellt fest, dass sich bei der am 9. April 2011 stattgefundenen<br />

Flurreinigungsaktion nur sehr wenige Personen beteiligt haben. Dazu weist Umweltausschussobmann<br />

Alexander W<strong>im</strong>mer darauf hin, be<strong>im</strong> nächsten Mal die Flurreinigungsaktion<br />

anders zu organisieren bzw. best<strong>im</strong>mte Organisationen oder Personengruppen<br />

einzubinden.<br />

f) Frau GR Elisabeth Schnallinger fragt an, ob es schon einen Termin für die Hausanschlussbegehungen<br />

der geplanten Wasserversorgungsanlage gibt. Bgm. Kern erklärt, dass diese in<br />

einigen Wochen stattfinden wird. Vom <strong>Gemeinde</strong>amt ergeht rechtzeitig vorher eine<br />

Verständigung an die Hausbesitzer.<br />

g) Weiter erkundigt sich GR Schnallinger über die Bedeutung der von der Agrarbezirksbehörde<br />

Gmunden kürzlich anberaumten Grenzbegehung. Herr Bürgermeister informiert, dass diese<br />

Grenzbegehung <strong>im</strong> Zuge des Grundzusammenlegungsverfahrens anlässlich des Hochwasserschutzprojektes<br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg erforderlich ist, um den derzeitigen Grenzstand der<br />

betroffenen Grundstücke festzustellen.<br />

h) Weiters verweist GR Elisabeth Schnallinger darauf, dass die Straßenbeleuchtung <strong>im</strong> Bereich<br />

des Gugelzipfes bereits sehr desolat ist.<br />

i) GR Helmut Lorenz gibt bekannt, dass die Familie Weiermann, Buch 2, angeboten hat, einen<br />

Grund für die Aufstellung eines Wartehauses <strong>im</strong> Bereich des neuen Gehsteigs Buch zur<br />

Verfügung zu stellen. Dazu schlägt Bürgermeister Kern vor, mit den Bewohnern der<br />

Ortschaft Buch als ehrenamtliche Initiative die Errichtung eines entsprechenden Wartehauses<br />

zu organisieren.<br />

j) GR Alexander W<strong>im</strong>mer kritisiert, dass in einer Aussendung der ÖVP <strong>Gemeinde</strong>fraktion von<br />

einer erfolgten Abst<strong>im</strong>mung über die Schulkooperation <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>/Wippenham <strong>im</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>rat berichtet wurde, was jedoch nicht st<strong>im</strong>mt. Dazu erklärt Herr Bgm Kern, dass<br />

zwar keine Abst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat stattfand, die Zust<strong>im</strong>mung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> zur Schulkooperation mit der VS Wippenham jedoch aufgrund eines vorherigen<br />

Fraktionsgesprächs unter Teilnahme aller <strong>Gemeinde</strong>ratsfraktionen erfolgt ist.<br />

k) GR Christian Faunhuber regt an, dass die Aussendung der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen künftig<br />

noch früher erfolgen soll und diese parallel dazu noch via E-Mail an die <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

übermittelt werden sollte. Grund dafür ist, dass sich so die Fraktionen besser auf die<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen vorbereiten können. Auch die Abhaltung von Fraktionsobmännergespräche<br />

vor der Sitzung wird begrüßt.<br />

l) Weiter schlägt GR Fraunhuber vor, dass zum Kulturstammtisch künftig auch die<br />

Fraktionsobmänner eingeladen werden sollten.<br />

m) AL Helmut Dallinger informiert darüber, dass seitens des Landes OÖ. der Abgang <strong>im</strong><br />

ordentlichen Haushalt 2010 der <strong>Gemeinde</strong> in Höhe von 204.980 Euro mittels einer<br />

Bedarfszuweisung von 201.000 Euro ausgeglichen wurde und bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten den<br />

diesbezüglichen Erledigungserlass der Abteilung Inneres und Kommunales vom 11. April<br />

2011 zur Kenntnis.


- 19 -<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />

vorliegen, schließt der Vorsitzende um 22.15 Uhr die Sitzung.<br />

................................................................. .................................................................<br />

(Vorsitzender) (für die ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>fraktion)<br />

................................................................. .................................................................<br />

(für die SPÖ-<strong>Gemeinde</strong>fraktion) (für die FPÖ-<strong>Gemeinde</strong>fraktion)<br />

.................................................................<br />

(Schriftführer)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />

Sitzung vom ............................................. keine Einwendungen erhoben wurden, über die<br />

erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., am<br />

Der Vorsitzende:<br />

.............................................................

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