VERHANDLUNGSSCHRIFT - Gemeinde Kirchheim im Innkreis
VERHANDLUNGSSCHRIFT - Gemeinde Kirchheim im Innkreis
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<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. Lfd.Nr. 11 Jahr 2011<br />
4932 <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., Pol. Bezirk Ried i.I., OÖ.<br />
Telefon: 07755/6415, Fax: 07755/6415-15<br />
E-Mail: gemeinde@kirchhe<strong>im</strong>.ooe.gv.at<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I.<br />
am 05. Mai 2011 / Tagungsort: MID <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> - Kulturraum<br />
1. Bgm. Kern Bernhard als Vorsitzender<br />
Anwesende<br />
2. Ing. Windhager Leopold 8. Schnallinger Elisabeth<br />
3. Duft Cordula 9. Zweymüller Roland<br />
4. Holzinger Johannes 10. Fraunhuber Christian<br />
5. Kneidinger Michael 11. W<strong>im</strong>mer Alexander<br />
6. Dallinger Josef 12. Baier Erwin<br />
7. Lorenz Helmut 13.<br />
Ersatzmitglieder<br />
Schrattenecker Herbert für<br />
für<br />
für<br />
für<br />
für<br />
Forstenpointner Ferdinand<br />
Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes: AL Helmut Dallinger<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 Oö. GemO.1990): Christian Bauer von der Firma<br />
Telekom Austria (TOP. 1)<br />
Mitglieder mit beratender St<strong>im</strong>me in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 Oö. GemO. 1990)<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö. GemO. 1990): Helmut DALLINGER<br />
Es fehlen:<br />
entschuldigt: unentschuldigt<br />
Forstenpointner Ferdinand --
- 1 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Der Vorsitzende Bgm. Bernhard Kern eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm als Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 21.04.2011 unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage<br />
öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 22.03.2011 bis zur<br />
heutigen Sitzung während der Amtsstunden <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />
aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />
Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />
können.<br />
Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />
1. Besprechung über einen neuen Standort für einen Sendemast der Firma Telekom Austria,<br />
2. Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01;<br />
Beschluss über die Vergabe nachstehender Gewerke;<br />
a) Brunnen<br />
b) Hochbehälter<br />
c) Leitungsnetz<br />
3. Beschluss über die Festsetzung der „Blauen Linie“ für Wasserversorgungsleitungen <strong>im</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I.,<br />
4. Siedlungsstraßenbauten 2011 bis 2015; Beschluss eines Finanzierungsplanes entsprechend<br />
der mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 31. März 2011, IKD(Gem)-<br />
311224/361-2011-Kep, bekannt gegebenen Finanzierungsdarstellung,<br />
5. Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 16 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />
Nr. 1 - Änderung Nr. 5;<br />
MB-Widmung <strong>im</strong> Bereich der Gst. 42/1 und 42/3, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft<br />
Schacher; Antragsteller: Firma Reich Gerald KFZ-Handels GmbH, Alleenweg 1,<br />
6. Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 19 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />
Nr. 1 - Änderung Nr. 3;<br />
Betriebsbaugebiet bzw. MB-Widmung <strong>im</strong> Bereich des Gst. 387, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der<br />
Ortschaft Schacher-<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>; Antragsteller: Firma Auto Dallinger, Mühlbachweg 10,<br />
7. Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 20 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />
Nr. 1 - Änderung Nr. 4;<br />
Dorfgebiets-Widmung <strong>im</strong> Bereich des Gst. 2497/1, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Edt;<br />
Antragsteller: Etz Helmut, Edt 2,<br />
8. Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 21 mit Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 1 -<br />
Änderung Nr. 6; Grundsatzbeschluss,<br />
Dorfgebietswidmung <strong>im</strong> Bereich der Gst. 1278/1 u. 1278/2, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der<br />
Ortschaft Kraxenberg; Antragsteller: Rudolf und Gerlinde Hamminger, Kraxenberg 28,
- 2 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
9. Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 22 mit Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 1 -<br />
Änderung Nr. 7; Grundsatzbeschluss,<br />
Dorfgebietswidmung <strong>im</strong> Bereich der Gst. 1060/2, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft<br />
Kraxenberg; Antragsteller: Rudolf und Gerlinde Hamminger, Kraxenberg 28,<br />
10. Nachnominierung eines Mitgliedes des Jagdausschusses <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> für den verstorbenen<br />
Max<strong>im</strong>ilian Schnallinger,<br />
11. Beschluss über eine mögliche Vermietung des ehemaligen Sattlerhauses Dorfstraße 8,<br />
12. Allfälliges,<br />
Vor dem Tagesordnungspunkt 1 bringt Bürgermeister Kern den <strong>Gemeinde</strong>räten den von ihm<br />
eingebrachten Dringlichkeitsantrag mit Datum 4. Mai 2011 zur Kenntnis, womit die Aufnahme<br />
des nachstehenden Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt<br />
wird:<br />
� Flächenwidmungsplan Nr. 3 – Änderung Nr. 23; Grundsatzbeschluss,<br />
Betriebsbaugebietswidmung auf dem neu geschaffenen Grundstück Nr. 577/5,<br />
KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. <strong>im</strong> Bereich des Gewerbegebietes <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>;<br />
Antragsteller: Firma Reich GmbH, Uferweg 6,<br />
Die Dringlichkeit dieses Tagesordnungspunktes wird damit begründet, da die Firma Reich GmbH<br />
die gegenständliche Widmungsfläche erst kürzlich angekauft hat und die Widmung für eine<br />
geringfügige Verschiebung des anstehenden Bürogebäudeneubaues benötigt. Der Antrag auf<br />
diese Flächenwidmungsplanänderung ist erst nach Erstellung der Tagesordnung be<strong>im</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>amt eingelangt.<br />
Die Aufnahme des gegenständlichen Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung der heutigen<br />
Sitzung wird daraufhin von den <strong>Gemeinde</strong>räten einst<strong>im</strong>mig beschlossen (abgest<strong>im</strong>mt durch<br />
Erheben der Hand).<br />
Anschließend bringt Bürgermeister Kern den <strong>Gemeinde</strong>räten einen von ihm eingebrachten<br />
weiteren Dringlichkeitsantrag mit Datum 4. Mai 2011 zur Kenntnis, womit die Aufnahme der<br />
nachstehenden Vergabebeschlüsse in die Tagesordnung der heutigen Sitzung beantragt wird:<br />
� Gehsteig Buch; Beschluss über die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten,<br />
� Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg;<br />
Vergabe einer Kosten-Nutzen-Untersuchung als Grundlage für die Genehmigung<br />
der Bundes- und Landesmittel,<br />
� Planung eines Hochwasserschutzprojektes für die Ortschaften Ampfenham,<br />
Ramerding und Rödham,<br />
Die Dringlichkeit dieser Vergabebeschlüsse wird damit begründet, da dem <strong>Gemeinde</strong>amt die<br />
Grundlagen für die Vergaben dieser Leistungen erst nach Erstellung der Tagesordnung für die<br />
heutige <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vorlagen. Da der <strong>Gemeinde</strong>vorstand derzeit aufgrund des Reha-<br />
Aufenthaltes des Herrn Vizebürgermeisters nicht vollzählig ist, sollen diese Vergabebeschlüsse<br />
<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat gefasst werden.<br />
Die Aufnahme des gegenständlichen Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung der heutigen<br />
Sitzung wird daraufhin von den <strong>Gemeinde</strong>räten einst<strong>im</strong>mig beschlossen (abgest<strong>im</strong>mt durch<br />
Erheben der Hand).
BESCHLÜSSE:<br />
- 3 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Zu Punkt 1: Besprechung über einen neuen Standort für einen Sendemast der Firma Telekom<br />
Austria,<br />
Herr Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christian Bauer von Telekom<br />
Austria und ersucht ihn, den Sachverhalt zu gegenständlicher Angelegenheit bzw. zur Absicht<br />
von Telekom Austria, den derzeit bestehenden Sendemast in <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> auszubauen, zu erläutern.<br />
Herr Bauer erklärt, dass der derzeit in <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> bestehende Sendemast be<strong>im</strong> Objekt Edt 1 nicht<br />
mehr dem Stand der Technik entspricht und daher entsprechend adaptiert werden soll. Telekom<br />
Austria ist daher an die <strong>Gemeinde</strong> herangetreten, gemeinsam einen Standort für einen neuen<br />
Sendemast zu suchen.<br />
Seitens Telekom Austria gibt es einerseits die Überlegung, <strong>im</strong> Bereich des derzeitigen Standortes<br />
einen neuen 30 m-Sendemast aufzustellen. Eine für Telekom Austria bessere Variante wäre der<br />
ebenfalls ins Auge gefasste Standort be<strong>im</strong> neuen Brunnen der Wasserversorgungsanlage auf dem<br />
Höhenrücken über <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, da mit diesem ein wesentlich größeres Versorgungsgebiet zu<br />
erschließen wäre.<br />
Herr Bürgermeister weist darauf hin, dass noch ein weiterer Standort auf dem Höhenrücken über<br />
Kraxenberg diskutiert wurde.<br />
Anschließend ergibt sich eine allgemeine Debatte, bei der die <strong>Gemeinde</strong>räte wie folgt zu dieser<br />
Angelegenheit Stellung nehmen:<br />
GR Ing. Leo Windhager fragt an, ob der neue Mast so ausgebaut wird, dass auch weitere<br />
Mobilfunkanbieter diesen Mast nutzen könnten. Herr Bauer bejaht diese Frage und erklärt, dass<br />
die derzeitige Rechtslage so ist, dass neue bzw. andere Anbieter zwar nicht verpflichtet werden<br />
können, einen bestehenden geeigneten Standort zu nutzen. Bei einer Absicht dieses Anbieters ist<br />
in diesem Fall Telekom Austria jedoch verpflichtet, die Nutzung ihres Sendemastes durch diesen<br />
weiteren Anbieter zu dulden.<br />
GR Christian Fraunhuber merkt an, dass für ihn die Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung<br />
sehr wohl ein wichtiges Thema darstellt und dieses daher in die Standortsuche<br />
bestmöglich miteinbezogen werden muss.<br />
GR Cordula Duft ist der Ansicht, dass der Standort direkt be<strong>im</strong> neuen Brunnen insofern ein<br />
Problem darstellen könnte, da die <strong>Gemeinde</strong> einerseits für den Verkauf einwandfreien und<br />
gesunden Trinkwassers verantwortlich ist und andererseits dem Mobilfunk das Image der<br />
Gesundheitsgefährdung anhaftet.<br />
GR Josef Dallinger schlägt die Gründung einer Arbeitsgruppe vor, die den unter Einbeziehung<br />
aller Argumente „besten“ Standort ermitteln soll. Dazu erklärt Herr Bürgermeister, dass es bereits<br />
mehrere Treffen mit der anlässlich der letztmaligen Standortsuche für den T-Mobile-Sendemast<br />
gebildeten Bürgerinitiative unter Einbeziehung von den Herren Alois Bleckenwegner und Josef<br />
Burgstallter gegeben hat. Auf deren Initiative wurden bereits Leistungsberechnungen für die drei<br />
zurzeit zur Diskussion stehenden Standorte eingefordert.<br />
Über Vorschlag von Bürgermeister Bernhard Kern vereinbaren die <strong>Gemeinde</strong>räte, die Standortsuche<br />
unter Einbeziehung dieses Personenkreises der Bürgerinitiative fortzusetzen und<br />
gemeinsam den bestmöglichen Standort zu ermitteln.<br />
Abschließend ersucht Herr Bauer von Telekom Austria um eine baldmögliche Entscheidung.
- 4 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Zu Punkt 2: Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01;<br />
Beschluss über die Vergabe nachstehender Gewerke;<br />
a) Brunnen,<br />
Herr Bürgermeister gibt den <strong>Gemeinde</strong>räten bekannt, dass durch die Ziviltechniker GmbH.<br />
Dipl.-Ing. Hitzfelder & Dipl.-Ing. Pillichshammer, Vöcklabruck, die Brunnenbauarbeiten für die<br />
Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01, Baulos 04, als nicht offenes Verfahren <strong>im</strong><br />
Unterschwellenbereich laut Bundesvergabegesetz ausgeschrieben wurden. Die Anbotseröffnung<br />
fand am 21. April 2011 um 11.05 Uhr <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. statt und erbrachte<br />
folgendes Ergebnis:<br />
Bieter<br />
Fa. G. Braumann GesmbH,<br />
4971Aurolzmünster<br />
Fa. Höglinger GmbH,<br />
4600 Wels<br />
Fa. Forster Brunnenbau GmbH,<br />
4490 St. Florian<br />
Fa. Karl Mayer GmbH,<br />
4910 Pattigham<br />
Anbotsumme Euro<br />
ohne MWSt./inkl. Nachlass<br />
Nachlass Anmerkung<br />
99.972,20 0 Anbot vollständig<br />
126.995,50 0<br />
123.165,00 0<br />
Anbot unvollständig<br />
(Angebotsschreiben fehlt;<br />
kein Datenträger)<br />
Anbot unvollständig<br />
(Angebotsschreiben fehlt,<br />
kein Datenträger)<br />
105.000,00 10 % Kein Datenträger<br />
Von den vier abgegebenen Anboten wurden gemäß Bundesvergabegesetz durch die ZT GmbH.<br />
HI&PI nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden zwei Billigstbieter einer<br />
rechnerischen und sachlichen Überprüfung unterzogen.<br />
Aufgrund dieser durchgeführten rechnerischen und sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />
dieser Angebote erscheint die Firma G. Braumann GesmbH, Aurolzmünster, als Best- und<br />
Billigstbieter auf. Aus diesem Grund wird seitens des Ziviltechnikbüros HI & PI der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. vorgeschlagen, die Brunnenbauarbeiten für den Bauabschnitt 01, Baulos 04 der<br />
Wasserversorgungsanlage vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung an<br />
die Firma G. Braumann GesmbH, Schloßstraße 25, 4971 Aurolzmünster, zum Nettoanbotspreis<br />
von 99.972,20 Euro entsprechend dem Hauptanbot vom 21.04.2011 zu vergeben.<br />
Herr Bürgermeister ersucht die <strong>Gemeinde</strong>räte dazu um Stellungnahme:<br />
Bei der allgemeinen Debatte wird festgehalten, dass für gegenständliches Bauvorhaben eine<br />
Genehmigung der Fördermittel durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH bereits<br />
vorliegt. Die <strong>Gemeinde</strong>räte schließen sich bei der allgemeinen Debatte dem Vergabevorschlag<br />
des Ziviltechnikerbüros HIPI an, sodass Herr Bürgermeister um entsprechende Beschlussfassung<br />
ersucht:<br />
Beschluss:<br />
Bei der darauf folgenden Abst<strong>im</strong>mung, welche mittels Handerheben erfolgt, wird von den<br />
<strong>Gemeinde</strong>räten ein einst<strong>im</strong>miger Beschluss gefasst, die Brunnenbauarbeiten für die<br />
Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01, Baulos 04 vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung<br />
durch das Amt der Oö. Landesregierung an die<br />
Firma G. Braumann GesmbH, Schloßstraße 25, 4971 Aurolzmünster,<br />
zum Nettoanbotspreis von 99.972,20 Euro<br />
entsprechend dem Hauptanbot vom 21.04.2011 als Best- und Billigstbieter zu vergeben.
- 5 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
b) Hochbehälter,<br />
Herr Bürgermeister gibt den <strong>Gemeinde</strong>räten bekannt, dass durch die Ziviltechniker GmbH.<br />
Dipl.-Ing. Hitzfelder & Dipl.-Ing. Pillichshammer, Vöcklabruck, der Hochbehälter (Erd- und<br />
Baumeisterarbeiten, Installationsarbeiten und Professionisten) für die Wasserversorgungsanlage<br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01, Baulos 03, als nicht offenes Verfahren <strong>im</strong> Unterschwellenbereich<br />
laut Bundesvergabegesetz ausgeschrieben wurden. Die Anbotseröffnung fand am 21. April 2011<br />
um 10:35 Uhr <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. statt und erbrachte folgendes Ergebnis:<br />
Bieter<br />
Fa. Angerlehner Hoch- und<br />
Tiefbau GmbH, 4055 Pucking<br />
Fa. Bau Mayr GmbH,<br />
4924 Waldzell<br />
Fa. GTB Bau GmbH & Co KG,<br />
5081 Anif<br />
Fa. Alpine Bau GmbH,<br />
4775 Taufkirchen<br />
Fa. C. Peters BaugesmbH,<br />
4021 Linz<br />
Anbotsumme Euro<br />
ohne MWSt./inkl. Nachlass<br />
Nachlass Anmerkung<br />
244.814,08 4 % Anbot vollständig<br />
230.908,21 0 Anbot vollständig<br />
244.099,55 3 % Anbot vollständig<br />
252.406,71 0 Anbot vollständig<br />
-- Kein Anbot abgegeben<br />
Von den vier abgegebenen Anboten wurden gemäß Bundesvergabegesetz durch die ZT GmbH.<br />
HI&PI nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden drei Billigstbieter einer<br />
rechnerischen und sachlichen Überprüfung unterzogen.<br />
Aufgrund dieser durchgeführten rechnerischen und sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />
dieser Angebote erscheint die Firma Bau Mayr GmbH, Waldzell, als Best- und Billigstbieter auf.<br />
Aus diesem Grund wird seitens des Ziviltechnikbüros HI & PI der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I.<br />
vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten sowie Installationsarbeiten und Professionisten<br />
für den Hochbehälter (Bauabschnitt 01, Baulos 03) der Wasserversorgungsanlage vorbehaltlich<br />
der Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung an die Firma Bau Mayr GmbH,<br />
Riederstraße 6, 4924 Waldzell, zum Nettoanbotspreis von 230.908,21 Euro entsprechend dem<br />
Hauptanbot vom 20.04.2011 zu vergeben.<br />
Herr Bürgermeister ersucht die <strong>Gemeinde</strong>räte dazu um Stellungnahme:<br />
Bei der allgemeinen Debatte wird festgehalten, dass für gegenständliches Bauvorhaben eine<br />
Genehmigung der Fördermittel durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH bereits<br />
vorliegt. Die <strong>Gemeinde</strong>räte schließen sich bei der allgemeinen Debatte dem Vergabevorschlag<br />
des Ziviltechnikerbüros HIPI an, sodass Herr Bürgermeister um entsprechende Beschlussfassung<br />
ersucht:<br />
Beschluss:<br />
Bei der darauf folgenden Abst<strong>im</strong>mung, welche mittels Handerheben erfolgt, wird von den<br />
<strong>Gemeinde</strong>räten ein einst<strong>im</strong>miger Beschluss gefasst, die Erd- und Baumeisterarbeiten sowie<br />
Installationsarbeiten und Professionisten für den Hochbehälter der Wasserversorgungsanlage<br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>, Bauabschnitt 01, Baulos 03 vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung durch das Amt der<br />
Oö. Landesregierung an die<br />
Firma Bau Mayr GmbH, Riederstraße 6, 4924 Waldzell,<br />
zum Nettoanbotspreis von 230.908,21 Euro<br />
entsprechend dem Hauptanbot vom 20.04.2011 als Best- und Billigstbieter zu vergeben.
- 6 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
c) Leitungsnetz,<br />
Herr Bürgermeister gibt den <strong>Gemeinde</strong>räten bekannt, dass durch die Ziviltechniker GmbH.<br />
Dipl.-Ing. Hitzfelder & Dipl.-Ing. Pillichshammer, Vöcklabruck, das Leitungsnetz (Erd- und<br />
Baumeisterarbeiten und Sanitärtechnik) für die Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>,<br />
Bauabschnitt 01, Baulos 02, als nicht offenes Verfahren <strong>im</strong> Unterschwellenbereich laut<br />
Bundesvergabegesetz ausgeschrieben wurden. Die Anbotseröffnung fand am 21. April 2011 um<br />
10:05 Uhr <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. statt und erbrachte folgendes Ergebnis:<br />
Bieter<br />
Fa. Swietelsky BaugesmbH,<br />
4020 Linz<br />
Fa. Braumann Tiefbau GesmbH,<br />
4980 Antiesenhofen<br />
Fa. Leithäusl GesmbH,<br />
4941 Mehrnbach<br />
Fa. Ploier + Hörmann<br />
BaugesmbH, 4050 Traun<br />
Fa. Alpine Bau GmbH,<br />
4775 Taufkirchen<br />
Fa. Strabag AG,<br />
4812 Pinsdorf<br />
Anbotsumme Euro<br />
ohne MWSt./inkl. Nachlass<br />
Nachlass Anmerkung<br />
756.448,13 0 Anbot vollständig<br />
669.425,62 0 Anbot vollständig<br />
745.375,17 0 Anbot vollständig<br />
724.290,42 0 Anbot vollständig<br />
690.945,01 0 Anbot vollständig<br />
688.614,86 0 Anbot vollständig<br />
Von den sechs abgegebenen Anboten wurden gemäß Bundesvergabegesetz durch die ZT GmbH.<br />
HI&PI nur die für die Zuschlagserteilung in Betracht kommenden drei Billigstbieter einer<br />
rechnerischen und sachlichen Überprüfung unterzogen.<br />
Aufgrund dieser durchgeführten rechnerischen und sachlichen sowie der vertieften Überprüfung<br />
dieser Angebote erscheint die Firma Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen, als Best- und<br />
Billigstbieter auf. Aus diesem Grund wird seitens des Ziviltechnikbüros HI & PI der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten sowie die Sanitärtechnik für das<br />
Leitungsnetz (Bauabschnitt 01, Baulos 02) der Wasserversorgungsanlage vorbehaltlich der<br />
Zust<strong>im</strong>mung des Amtes der Oö. Landesregierung an die Firma Braumann Tiefbau GmbH,<br />
Rieder Straße 18, 4980 Antiesenhofen, zum Nettoanbotspreis von 669.425,62 Euro entsprechend<br />
dem Hauptanbot vom 20.04.2011 zu vergeben.<br />
Herr Bürgermeister ersucht die <strong>Gemeinde</strong>räte dazu um Stellungnahme:<br />
Bei der allgemeinen Debatte wird festgehalten, dass für gegenständliches Bauvorhaben eine<br />
Genehmigung der Fördermittel durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH bereits<br />
vorliegt. Weiters wird angemerkt, dass sich das Auftragsvolumen für den Leitungsbau nach dem<br />
Umfang des tatsächlich realisierten Leitungsnetztes richtet. Die <strong>Gemeinde</strong>räte schließen sich bei<br />
der allgemeinen Debatte dem Vergabevorschlag des Ziviltechnikerbüros HIPI an, sodass Herr<br />
Bürgermeister um entsprechende Beschlussfassung ersucht:<br />
Beschluss:<br />
Bei der darauf folgenden Abst<strong>im</strong>mung, welche mittels Handerheben erfolgt, wird von den<br />
<strong>Gemeinde</strong>räten ein einst<strong>im</strong>miger Beschluss gefasst, die Erd- und Baumeisterarbeiten sowie die<br />
Sanitärtechnik für das Leitungsnetz (Bauabschnitt 01, Baulos 02) der Wasserversorgungsanlage<br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung durch das Amt der Oö. Landesregierung an die<br />
Firma Braumann Tiefbau GmbH, Rieder Straße 18, 4980 Antiesenhofen,<br />
zum Nettoanbotspreis von 669.425,62 Euro<br />
entsprechend dem Hauptanbot vom 20.04.2011 als Best- und Billigstbieter zu vergeben.
- 7 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Zu Punkt 3: Beschluss über die Festsetzung der „Blauen Linie“ für Wasserversorgungsleitungen<br />
<strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I.,<br />
Herr Bürgermeister erklärt, dass für das Projekt Wasserversorgungsanlage <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> der künftig<br />
mögliche Trinkwasserversorgungsbereich <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet mit in einer sogenannten „Blauen<br />
Linie“ festzulegen ist.<br />
Durch das Ziviltechnikerbüro DI Hitzfelder & DI Pillichshammer aus Vöcklabruck wurde <strong>im</strong><br />
Zuge der Planungsarbeiten der Wasserversorgungsanlage geprüft, für welche Bereiche des<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebietes eine Zentrale Wasserversorgung eine Wirtschaftlichkeit gegeben wäre und hat<br />
diesen künftig möglichen Versorgungsbereich in einem „Blaue-Linie-Plan“ (GZ 4294AA vom<br />
18.01.2011) dargestellt.<br />
Nach Kenntnisnahme dieses Planes durch die <strong>Gemeinde</strong>räte eröffnet Herr Bürgermeister die<br />
Debatte:<br />
Bei der allgemeinen Diskussion ergänzt Bürgermeister Kern, dass innerhalb der festgesetzten<br />
„Blauen Linie“ eine Förderbarkeit für die Schaffung einer zentralen Wasserversorgungsanlage<br />
gegeben ist. Der Versorgungsbereich in Form der „Blauen Linie“ wurde daher auf alle Bereiche<br />
<strong>im</strong> gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet ausgeweitet, wofür die Voraussetzungen derzeit bereits gegeben<br />
sind. Eine Erweiterung dieser „Blauen Linie“ ist jedoch bei einem Nachweis der<br />
Wirtschaftlichkeit auch später noch möglich. Eine Verpflichtung der <strong>Gemeinde</strong> zur Umsetzung
- 8 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
der Wasserversorgung innerhalb der festgesetzten „Blauen Linie“ besteht gegenüber dem Land<br />
OÖ. jedoch nicht.<br />
Auf dieser Grundlage legen die <strong>Gemeinde</strong>räte die „Blaue Linie“ als künftig möglichen<br />
Trinkwasserversorgungsbereich <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>gebiet entsprechend dem vorliegenden Plan<br />
(GZ 4294AA vom 18.01.2011) fest und fassen darüber einen einst<strong>im</strong>migen Beschluss<br />
(abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand).<br />
Zu Punkt 4: Siedlungsstraßenbauten 2011 bis 2015; Beschluss eines Finanzierungsplanes<br />
entsprechend der mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 31. März<br />
2011, IKD(Gem)-311224/361-2011-Kep, bekannt gegebenen Finanzierungsdarstellung,<br />
Herr Bürgermeister bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten zur Kenntnis, dass aufgrund des Antrages der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> vom 7. März 2011 von der <strong>Gemeinde</strong>aufsichtsbehörde des Landes OÖ. mit<br />
Erlass vom 31. März 2011 eine Finanzierungsmöglichkeit für das mehrjährige Straßenbauprojekt<br />
„Siedlungsstraßenbauten 2011 bis 2015“ bekannt gegeben wurde.<br />
Diesem Finanzierungsplan zufolge, welcher unverändert vom BZ-Antrag der <strong>Gemeinde</strong><br />
übernommen wurde, wird der <strong>Gemeinde</strong> in den Jahren 2011 bis 2015 zu den Gesamtkosten von<br />
196.000 Euro für Straßenbaumaßnahmen eine Bedarfszuweisung von insgesamt 130.000 Euro<br />
bewilligt. Seitens der Abteilung Inneres und Kommunales des Landes OÖ. wird ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen, dass die in diesem Finanzierungsplan ebenfalls veranschlagten Landesbeiträge<br />
von 50.000 Euro noch nicht gesichert sind und das Straßenbauprogramm daher den<br />
tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel anzupassen ist.<br />
Nachdem der vom Land OÖ. vorgelegte Finanzierungsplan zur Genehmigung noch eines<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses bedarf, stellt Herr Bürgermeister den Antrag auf Beschlussfassung:<br />
Nach Kenntnisnahme des obigen Erlasses und einer allgemeinen Debatte beschließen die<br />
<strong>Gemeinde</strong>räte nachstehenden Finanzierungsplan für das Siedlungsstraßenbauprogramm 2011 bis<br />
2015 einst<strong>im</strong>mig (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand):<br />
Bezeichnung der<br />
Finanzierungsmittel<br />
2011 2012 2013 2014 2015<br />
Gesamt in<br />
EURO<br />
Rücklagen 0<br />
Anteilsbetrag o.H. 0<br />
Verkehrsflächenbeiträge 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 15.000<br />
Aufschließungsbeitrag ROG 1.000 1.000<br />
(Förderungs-)Darlehen 0<br />
(Bank-)Darlehen 0<br />
Sonstige Mittel 0<br />
Bundeszuschuss 0<br />
Landeszuschuss 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 50.000<br />
Bedarfszuweisung 50.000 20.000 20.000 20.000 20.000 130.000<br />
Summe in EURO 64.000 33.000 33.000 33.000 33.000 196.000
- 9 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Zu Punkt 5: Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 16 mit Örtlichem<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1 - Änderung Nr. 5; MB-Widmung <strong>im</strong> Bereich der Gst.<br />
42/1 und 42/3, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Schacher; Antragsteller:<br />
Firma Reich Gerald KFZ-Handels GmbH, Alleenweg 1,<br />
Herr Bürgermeister berichtet den <strong>Gemeinde</strong>räten, dass mit Grundsatzbeschluss vom 14.12.2010<br />
das Verfahren zur Flächenwidmungplan-Änderung Nr. 3.16 eingeleitet wurde, mit welchem die<br />
bestehende MB-Widmung in der Ortschaft Schacher auf die Grundstücke 42/3 sowie Teil-Grst.<br />
42/1 erweitert werden soll. Dazu ist auch eine geringfügige Anpassung des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes Nr. 1 – Änderung Nr. 5 erforderlich. Die Firma Reich Gerald KFZ-<br />
Handels-GesmbH, Alleenweg 1, beabsichtigt, auf dieser neuen Widmungsfläche anschließend an<br />
die bestehende PKW-Ausstellungsfläche eine PKW-Ausstellungshalle zu errichten. Das über<br />
dieses Grundstück verlaufende öffentliche Gut als Anbindungsstraße an das bestehende<br />
Gewerbegebiet <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> wird geringfügig verlegt und es geht diese Verlegung konform mit<br />
dem bestehenden Erschließungskonzept.<br />
Mit zusammenfassender Stellungnahme vom 2. Februar 2011 der Abteilung Örtliche Raumordnung<br />
des Amtes der Oö. Landesregierung wurde der <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegeben, dass seitens<br />
der Abteilung Örtliche Raumordnung in Berücksichtigung des Ergebnisses einer gemeinsam mit<br />
dem Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz durchgeführten Prüfung kein<br />
Einwand gegen diese Flächenumwidmung erhoben wird. Der Nachweis eines öffentlichen<br />
Interesses als Begründung der Notwendigkeit der vorzeitigen Änderung des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes kann seitens der Abteilung Örtliche Raumordnung ebenfalls<br />
nachvollzogen werden. Auch die weiteren von der <strong>Gemeinde</strong> eingeholten fachlichen Stellungnahmen<br />
zu gegenständlicher Flächenumwidmung sind positiv.<br />
Herr Bürgermeister ersucht daher die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre Stellungnahmen und um Beschlussfassung:<br />
Bei der allgemeinen Debatte sprechen sich die <strong>Gemeinde</strong>räte auf Grundlage des positiven<br />
Vorprüfungsergebnisses der maßgeblichen Fachabteilungen für oben beantragte MB-Widmung<br />
aus.<br />
Über Antrag des Bürgermeisters fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über die gegenständliche Flächenwidmungsplan-Änderung<br />
Nr. 3.16 sowie über die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
Nr. 1.5 einen einst<strong>im</strong>migen Beschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand).<br />
Diese Änderung umfasst:<br />
Umwidmung von Grst. 42/3 und Teil-Grst. 42/1, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. von derzeit Grünland in<br />
MB-Widmung.<br />
Zu Punkt 6: Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 19 mit Örtlichem<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1 - Änderung Nr. 3; Betriebsbaugebiet bzw. MB-<br />
Widmung <strong>im</strong> Bereich des Gst. 387, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Schacher-<br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>; Antragsteller: Firma Auto Dallinger, Mühlbachweg 10,<br />
Herr Bürgermeister berichtet den <strong>Gemeinde</strong>räten, dass mit Grundsatzbeschluss vom 14.12.2010<br />
das Verfahren zur Flächenwidmungplan-Änderung Nr. 3.19 eingeleitet wurde, womit auf einem<br />
Teil des Grundstückes 387, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., die Voraussetzungen für die Errichtung einer<br />
KFZ-Werkstätte geschaffen werden sollen.
- 10 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Die Firma Auto Dallinger beabsichtigt, den derzeit in angemieteten Räumlichkeiten bei der Firma<br />
Angleitner bestehenden KFZ-Werkstättenbetrieb auf dieses Grundstück zu verlegen. Dazu soll<br />
eine entsprechende Grundfläche von derzeit Grünland in die Widmungen „B“ sowie „MB“<br />
umgewidmet werden, wobei die „B-Widmung“ auf den geplanten Werkstättenbereich<br />
eingeschränkt wird. Die restliche Fläche soll als MB-Widmung zugleich als Pufferzone zum<br />
angrenzenden Dorfgebiet dienen.<br />
Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist gegenständliche Widmungsfläche als Bauerwartungsland<br />
für eine Dorfgebietswidmung ausgewiesen, sodass auch eine entsprechende Anpassung des ÖEK<br />
(Änderung Nr. 1.3) erforderlich ist.<br />
Mit zusammenfassender Stellungnahme der Abteilung Örtliche Raumordnung des Amtes der<br />
Oö. Landesregierung vom 23. März 2011, welche den <strong>Gemeinde</strong>räten zur Kenntnis gebracht<br />
wird, wurde der <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegeben, dass seitens der Abteilung Örtliche Raumordnung in<br />
Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten fachlichen Stellungnahmen unter den<br />
darin enthaltenen Bedingungen kein Einwand erhoben wird. Auch der Nachweis eines<br />
öffentlichen Interesses als Begründung für die Notwendigkeit der vorzeitigen Änderung des ÖEK<br />
kann aus Sicht der Fachabteilung nachvollzogen werden.<br />
Der Forderung in der Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz nach Einhaltung eines<br />
lärmschutztechnischen Mindestschutzabstandes von 50 m vom bestehenden Dorfgebiet zum<br />
neuen Betriebsbaugebiet wird dadurch entsprochen, da die B-Widmung soweit eingeschränkt<br />
wird, dass dieser Mindestabstand eingehalten wird.<br />
In der Stellungnahme der Abteilung Straßenbau und Verkehr vom 01.03.2011 wird festgestellt,<br />
dass durch die gegenständliche Widmung Nachteile für den Verkehr auf der Landesstraße nicht<br />
zu erwarten sind. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass, wenn es das künftige Verkehrsaufkommen<br />
erfordern sollte, zur Ausschaltung von Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer auf<br />
der Landesstraße die erforderlichen Maßnahmen, wie die Errichtung von Zusatz- bzw. Abbiegespuren<br />
oder einer Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen sind. Seitens der Straßenverwaltung<br />
werden etwaige Umbau- und Erhaltungskosten für derartige Maßnahmen nicht übernommen.<br />
Auch die für eine etwaige Abbiegespur erforderlichen Grundflächen sind der Straßenverwaltung<br />
entschädigungslos zu übergeben.<br />
Herr Bürgermeister ersucht daher die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre Stellungnahmen und um Beschlussfassung:<br />
Bei der allgemeinen Debatte sprechen sich die <strong>Gemeinde</strong>räte auf Grundlage des positiven<br />
Vorprüfungsergebnisses der maßgeblichen Fachabteilungen und bei Einhaltung des lärmschutztechnischen<br />
Schutzabstandes in Form der MB-Widmung zwischen den Kategorien Betriebsbaugebiet<br />
und Dorfgebiet für gegenständliche beantragte Flächenumwidmung aus.<br />
Zum Verweis der Direktion Straßenbau und Verkehr auf allfällige spätere Maßnahmen wie<br />
Zusatz- bzw. Abbiegespuren wird festgehalten, dass die in diesem Bereich bereits vorhandene<br />
Grundfläche der Landesstraßenverwaltung für die Errichtung einer Abbiegespur ausreichend sein<br />
müsste. Dieser neue Anschluss an die Landesstraße ist <strong>im</strong> Entwurf des Erschließungskonzeptes<br />
gleichzeitig auch als Hauptverkehrsaufschließung für das weitere künftige Siedlungsgebiet<br />
vorgesehen, sodass die allfällige Errichtung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen wie Abbiegespur,<br />
etc. durch die <strong>Gemeinde</strong> als gerechtfertigt erachtet wird. Dies auch aus dem Aspekt heraus,<br />
da eine Bebauung und Erschließung des gesamten Gebietes zwischen <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> und Schacher<br />
entsprechend dem Örtlichen Entwicklungskonzept <strong>im</strong> öffentlichen Interesse gelegen ist. Eine<br />
Kostenbeteiligung der jeweiligen Bewilligungswerber für allfällige Verkehrssicherheitsmaßnahmen<br />
zusätzlich zu den gesetzlichen Aufschließungsbeiträgen erscheint daher nicht<br />
gerechtfertigt, sodass die jeweiligen Bewilligungswerber für diese Kosten nicht aufzukommen<br />
haben. Überdies wird sich die <strong>Gemeinde</strong> bei einer Ausweitung des Siedlungsgebietes zwischen
- 11 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Schacher und <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> um eine Erweiterung des Ortsgebietes bzw. um eine Begrenzung der<br />
Höchstgeschwindigkeit auf der Rieder Straße B 141 bemühen, womit die Wahrscheinlichkeit für<br />
das Erfordernis der Errichtung einer Abbiegespur nochmals reduziert wird.<br />
Auf dieser Grundlage fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte auf Antrag des Bürgermeisters über die<br />
gegenständliche Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 3.19 sowie über die Änderung des<br />
Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1.3 einen einst<strong>im</strong>migen Beschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch<br />
Erheben der Hand).<br />
Diese Änderung umfasst:<br />
Umwidmung einer Teilfläche des Grst. 387, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. in der Ortschaft Schacher-<br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> von derzeit Grünland in die Widmungen Betriebsbaugebiet sowie MB–<br />
Mischbaugebiet.<br />
Zu Punkt 7: Beschluss der Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 20 mit Örtlichem<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1 - Änderung Nr. 4; Dorfgebiets-Widmung <strong>im</strong> Bereich<br />
des Gst. 2497/1, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Edt;<br />
Antragsteller: Etz Helmut, Edt 2,<br />
Herr Bürgermeister berichtet den <strong>Gemeinde</strong>räten, dass mit Grundsatzbeschluss vom 14.12.2010<br />
das Verfahren zur Flächenwidmungplan-Änderung Nr. 3.20 eingeleitet wurde, mit welchem das<br />
bestehende Dorfgebiet <strong>im</strong> Bereich der neuen Siedlung in der Ortschaft Edt auf ein Teilstück des<br />
Grundstückes 2497/1, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., zur Schaffung einer Bauparzelle erweitert werden soll.<br />
Gegenständliche Widmungsfläche ist auch <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept noch nicht als<br />
Bauerwartungsland ausgewiesen und es ist daher beabsichtigt, die derzeit bestehende<br />
Siedlungsgrenze über eine gesamte Parzellenreihe nach Südwesten zu verschieben.<br />
Mit zusammenfassender Stellungnahme der Abteilung Örtliche Raumordnung des Amtes der<br />
Oö. Landesregierung vom 23. März 2011 wurde der <strong>Gemeinde</strong> bekannt gegeben, dass seitens der<br />
Abteilung Örtliche Raumordnung in Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten<br />
naturschutzfachlichen Stellungnahme kein Einwand gegen diese Flächenumwidmung erhoben<br />
wird. Der Nachweis eines öffentlichen Interesses als Begründung der Notwendigkeit der<br />
vorzeitigen Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes kann seitens der Abteilung Örtliche<br />
Raumordnung ebenfalls nachvollzogen werden. Auch die weiteren von der <strong>Gemeinde</strong><br />
eingeholten fachlichen Stellungnahmen zu gegenständlicher Flächenumwidmung sind positiv.<br />
Herr Bürgermeister ersucht daher die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre Stellungnahmen und um Beschlussfassung:<br />
Bei der allgemeinen Debatte sprechen sich die <strong>Gemeinde</strong>räte auf Grundlage des positiven<br />
Vorprüfungsergebnisses der maßgeblichen Fachabteilungen für oben beantragte Dorfgebietswidmung<br />
aus.<br />
Über Antrag des Bürgermeisters fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über die gegenständliche Flächenwidmungsplan-Änderung<br />
Nr. 3.20 sowie über die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
Nr. 1.4 einen einst<strong>im</strong>migen Beschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand).<br />
Diese Änderung umfasst:<br />
Umwidmung von Teil-Grst. 2497/1, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. in der Ortschaft Edt von derzeit<br />
Grünland in Dorfgebiet zur Schaffung einer Bauparzelle (Flächenwidmungsplan Nr.<br />
3/2003, Änderung Nr. 20) sowie Verlegung der derzeit <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept
- 12 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
definierten Siedlungsgrenze auf Grst. 2497/1, 2500 und 2504/1 um eine Parzellenreihe<br />
nach Südwesten (Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1/2003, Änderung Nr. 4).<br />
Zu Punkt 8: Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 21 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />
Nr. 1 - Änderung Nr. 6; Grundsatzbeschluss; Dorfgebietswidmung <strong>im</strong><br />
Bereich der Gst. 1278/1 u. 1278/2, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft<br />
Kraxenberg; Antragsteller: Rudolf und Gerlinde Hamminger, Kraxenberg 28,<br />
Herr Bürgermeister bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten das Ansuchen der Ehegatten Rudolf und Gerlinde<br />
Hamminger, Kraxenberg 28, vom 21.04.2011 um Änderung des Flächenwidmungsplanes zur<br />
Kenntnis, womit das bestehende Dorfgebiet <strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg auf die<br />
Grundstücke 1278/1 sowie Teil-Gst. 1278/2 zur Schaffung einer Bauparzelle erweitert werden<br />
sollte. Seitens der Antragsteller ist beabsichtigt, diese Widmungsfläche für den Eigenbedarf als<br />
Baugrundstück für die Kinder zu verwenden.<br />
Laut Antragsteller besteht für die Erschließung dieses Baulandes als Anbindung an die<br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>er Landesstraße ein Fahrtrecht über das Grundstück 1278/3.<br />
Gegenständliche Widmungsfläche ist <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept noch nicht als<br />
Bauerwartungsland ausgewiesen und es ist daher beabsichtigt, das ÖEK entsprechend dieser<br />
Flächenwidmungsplan-Änderung geringfügig abzuändern. Diese Abänderung des ÖEK wird wie<br />
folgt begründet: Der <strong>Gemeinde</strong> ist es ein großes Anliegen, die Dörfer zu erhalten und zu stärken,<br />
indem für die Dorfbewohner <strong>im</strong> eigenen Dorf eine Siedlungserweiterung gegeben sein soll. Dem<br />
Begriff „<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> – He<strong>im</strong>at der Dörfer“ wird daher <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept der<br />
<strong>Gemeinde</strong> eine große Bedeutung beigemessen. Auch ist für diesen Bauplatz eine<br />
Kanalanschlussmöglichkeit bereits vorgesehen, sodass für die <strong>Gemeinde</strong> keine wesentlichen<br />
Aufschließungskosten entstehen. Diese Abänderung des ÖEK geht somit auch konform mit den<br />
Zielen <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept, wonach die Infrastrukturkosten für die <strong>Gemeinde</strong><br />
möglichst niedrig gehalten werden sollen.<br />
Diese Flächenumwidmung sowie die erforderliche Anpassung des Ortsentwicklungskonzeptes<br />
wurde seitens des Ortsplaners Mag. Schrattenecker in seiner Stellungnahme positiv beurteilt.<br />
Nach diesen Erläuterungen ersucht Bürgermeister Bernhard Kern die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre<br />
Stellungnahmen und eröffnet die Debatte:<br />
Bei der allgemeinen Diskussion ersehen die <strong>Gemeinde</strong>räte die beantragte Erweiterung des<br />
bestehenden Dorfgebietes <strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg aufgrund der vorangeführten<br />
Begründungen als absolut sinnvoll und befürworten übereinst<strong>im</strong>mend gegenständliche<br />
Flächenwidmungsplan- sowie ÖEK-Änderung. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die<br />
beantragte geringfügige Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Änderung Nr. 1.6)<br />
absolut <strong>im</strong> öffentlichen Interesse gelegen ist.<br />
Nach Abschluss der Debatte stellt Herr Bürgermeister den Antrag auf Beschlussfassung der<br />
gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung.<br />
Auf dieser Grundlage fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über Antrag des Bürgermeisters den einst<strong>im</strong>migen<br />
Grundsatzbeschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), den Flächenwidmungsplan<br />
<strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg mit dem Umwidmungsverfahren Nr. 3.21 sowie das<br />
Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 Änderung Nr. 1.6 wie folgt abzuändern.
- 13 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Diese Änderung umfasst:<br />
Umwidmung von Gst. 1278/1 und Teil-Grst. 1278/2, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. von derzeit<br />
Grünland in Dorfgebiet (Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 21 sowie Örtliches<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 6).<br />
Zu Punkt 9: Flächenwidmungsplan Nr. 3 - Änderung Nr. 22 mit Örtlichem Entwicklungskonzept<br />
Nr. 1 - Änderung Nr. 7; Grundsatzbeschluss, Dorfgebietswidmung <strong>im</strong><br />
Bereich der Gst. 1060/2, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., in der Ortschaft Kraxenberg;<br />
Antragsteller: Rudolf und Gerlinde Hamminger, Kraxenberg 28,<br />
Herr Bürgermeister bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten das Ansuchen der Ehegatten Rudolf und Gerlinde<br />
Hamminger, Kraxenberg 28, vom 21.04.2011 um Änderung des Flächenwidmungsplanes zur<br />
Kenntnis, womit das bestehende Dorfgebiet <strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg auf die Teil-<br />
Grundstücke 1060/2 und 1060/1 zur Schaffung einer Bauparzelle erweitert werden sollte. Seitens<br />
der Antragsteller ist beabsichtigt, diese Widmungsfläche für den Eigenbedarf als Baugrundstück<br />
für die Kinder zu verwenden.<br />
Gegenständliche Widmungsfläche ist <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept noch nicht als<br />
Bauerwartungsland ausgewiesen und es ist daher beabsichtigt, auch das ÖEK entsprechend dieser<br />
Flächenwidmungsplan-Änderung geringfügig abzuändern. Diese Abänderung des ÖEK wird wie<br />
folgt begründet: Der <strong>Gemeinde</strong> ist es ein großes Anliegen, die Dörfer zu erhalten und zu stärken,<br />
indem für die Dorfbewohner <strong>im</strong> eigenen Dorf eine Siedlungserweiterung gegeben sein soll. Dem<br />
Begriff „<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> – He<strong>im</strong>at der Dörfer“ wird daher <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept der<br />
<strong>Gemeinde</strong> eine große Bedeutung beigemessen. Überdies entstehen für die <strong>Gemeinde</strong> für die<br />
Erschließung dieses Bauplatzes keine wesentlichen Aufschließungskosten. Diese Abänderung des<br />
ÖEK geht somit auch konform mit den Zielen <strong>im</strong> Örtlichen Entwicklungskonzept, wonach die<br />
Infrastrukturkosten für die <strong>Gemeinde</strong> möglichst niedrig gehalten werden sollen.<br />
Diese Flächenumwidmung sowie die erforderliche Anpassung des Ortsentwicklungskonzeptes<br />
wurde seitens des Ortsplaners Mag. Schrattenecker in seiner Stellungnahme positiv beurteilt.<br />
Nach diesen Erläuterungen ersucht Bürgermeister Bernhard Kern die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre<br />
Stellungnahmen und eröffnet die Debatte:<br />
Bei der allgemeinen Diskussion ersehen die <strong>Gemeinde</strong>räte auch diese beantragte Erweiterung des<br />
bestehenden Dorfgebietes <strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg aufgrund der vorangeführten<br />
Begründungen als absolut sinnvoll und befürworten übereinst<strong>im</strong>mend gegenständliche<br />
Flächenwidmungsplan- sowie ÖEK-Änderung. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die<br />
beantragte geringfügige Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Änderung Nr. 1.7)<br />
absolut <strong>im</strong> öffentlichen Interesse gelegen ist.<br />
Nach Abschluss der Debatte stellt Herr Bürgermeister den Antrag auf Beschlussfassung der<br />
gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung.<br />
Auf dieser Grundlage fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über Antrag des Bürgermeisters den einst<strong>im</strong>migen<br />
Grundsatzbeschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), den Flächenwidmungsplan<br />
<strong>im</strong> Bereich der Ortschaft Kraxenberg mit dem Umwidmungsverfahren Nr. 3.22 sowie das<br />
Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 Änderung Nr. 1.7 wie folgt abzuändern.
- 14 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Diese Änderung umfasst:<br />
Umwidmung von Teil-Gst. 1060/2 und Teil-Gst. 1060/1, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. von derzeit<br />
Grünland in Dorfgebiet (Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 22 sowie Örtliches<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 7).<br />
Zu Punkt 10: Nachnominierung eines Mitgliedes des Jagdausschusses <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> für den<br />
verstorbenen Max<strong>im</strong>ilian Schnallinger,<br />
Herr Bürgermeister berichtet, dass durch das plötzliche Ableben von Herrn Max<strong>im</strong>ilian<br />
Schnallinger eine Nachbesetzung seiner Funktion als von der <strong>Gemeinde</strong> nominiertes Mitglied des<br />
Jagdausschusses <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> erforderlich ist. Das Recht zur Nachbesetzung dieser Funktion steht<br />
der ÖVP <strong>Gemeinde</strong>fraktion zu.<br />
Be<strong>im</strong> Vorsitzenden wurde dafür von der ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>fraktion ein schriftlicher Wahlvorschlag,<br />
datiert mit 28. April 2011, eingebracht, der wie folgt lautet:<br />
Nachnominierung als Mitglied des Jagdausschusses:<br />
Maier Alois, Edt 5 (bisher Ersatzmitglied)<br />
Nominierung als Ersatzmitglied des Jagdausschusses:<br />
Binder Gerhard, Buch 7<br />
Nachdem gegenständliche Wahl eine Fraktionswahl ist, bei der nur die <strong>Gemeinde</strong>räte jener<br />
Fraktion, welche den Wahlvorschlag abgegeben hat, wahlberechtigt sind, wählen entsprechend<br />
dem eingebrachten Wahlvorschlag die ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>räte für die laufende Legislaturperiode<br />
einst<strong>im</strong>mig (mittels Handerheben)<br />
- Maier Alois, Edt 5 zum Mitglied und<br />
- Binder Gerhard, Buch 7 zum Ersatzmitglied<br />
der <strong>Gemeinde</strong> in den Jagdausschuss <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>.<br />
Zu Punkt 11: Beschluss über eine mögliche Vermietung des ehemaligen Sattlerhauses<br />
Dorfstraße 8,<br />
Herr Bürgermeister informiert die <strong>Gemeinde</strong>räte darüber, dass Herr Günter Patoczka, Bildender<br />
Künstler aus Mettmach, Interesse am Sattlerhaus der <strong>Gemeinde</strong> als Atelier bekundet hat.<br />
Unmittelbar vor der heutigen Sitzung hat Herr Patoczka dem Bürgermeister bekannt gegeben,<br />
dass er sich für Räumlichkeiten in Ried i.I. als sein neues Atelier entschieden hat.<br />
Es wird somit gegenständlicher Tagesordnungspunkt gegenstandslos und von der Tagesordnung<br />
dieser <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung abgesetzt.
- 15 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Zu Punkt 11a): Dringlichkeitsantrag:<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 3 – Änderung Nr. 23; Grundsatzbeschluss,<br />
Betriebsbaugebietswidmung auf dem neu geschaffenen Grundstück Nr.<br />
577/5, KG <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. <strong>im</strong> Bereich des Gewerbegebietes <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>;<br />
Antragsteller: Firma Reich GmbH, Uferweg 6,<br />
Herr Bürgermeister bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten das Ansuchen der Firma Reich GesmbH,<br />
Uferweg 6 vom 04.05.2011 um Änderung des Flächenwidmungsplanes zur Kenntnis, womit das<br />
bestehende Betriebsbaugebiet <strong>im</strong> Bereich des Gewerbegebietes <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> auf das neu<br />
geschaffene Grundstück 577/5 erweitert werden soll. Die Firma Reich GesmbH hat dieses<br />
Grundstück zum Zwecke der Erweiterung des KFZ-Werkstättenbetriebes angekauft. Im Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept scheint diese Grundfläche bereits als „kurz- bis mittelfristige Entwicklungsfläche<br />
für Betriebsbaugebiete“ auf.<br />
Zur in diesem Bereich definierten Hochwasserschutzlinie wird angemerkt, dass für gegenständliches<br />
Umwidmungsverfahren die Hochwasser-Anschlagslinien für HQ 30 sowie HQ 100<br />
laut dem vorliegenden gemeinsamen Hochwasserschutzprojekt des Gewässerbezirkes Braunau<br />
sowie der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> entnommen wurden. Diese Anschlagslinien st<strong>im</strong>men exakt mit<br />
der in der Natur erkennbaren Geländekante überein und wurden bei der Schaffung der<br />
Neuwidmungsparzelle berücksichtigt. Die beantragte Betriebsbaugebietswidmung auf dem neuen<br />
Grundstück 577/5 befindet sich somit zur Gänze außerhalb der Anschlagslinien für HQ 30 sowie<br />
HQ 100.<br />
Diese Flächenumwidmung wurde seitens des Ortsplaners Mag. Schrattenecker in seiner Stellungnahme<br />
positiv beurteilt.<br />
Nach diesen Erläuterungen ersucht Bürgermeister Bernhard Kern die <strong>Gemeinde</strong>räte um ihre<br />
Stellungnahmen und eröffnet die Debatte:<br />
Bei der allgemeinen Diskussion beurteilen die <strong>Gemeinde</strong>räte die beantragte Widmungsfläche als<br />
eine für die Firma Reich GmbH opt<strong>im</strong>al geeignete Erweiterungsfläche und befürworten<br />
übereinst<strong>im</strong>mend diese Flächenwidmungsplan-Änderung.<br />
Nach Abschluss der Debatte stellt Herr Bürgermeister den Antrag auf Beschlussfassung der<br />
gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung.<br />
Auf dieser Grundlage fassen die <strong>Gemeinde</strong>räte über Antrag des Bürgermeisters den einst<strong>im</strong>migen<br />
Grundsatzbeschluss (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), den Flächenwidmungsplan<br />
<strong>im</strong> Bereich des bestehenden Gewerbegebietes <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> mit dem Umwidmungsverfahren<br />
Nr. 3.23 wie folgt abzuändern.<br />
Diese Änderung umfasst:<br />
Umwidmung von Grst. neu 577/5, KG. <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I. von derzeit Grünland in<br />
Betriebsbaugebiet (Flächenwidmungsplan Nr. 3, Änderung Nr. 23).
- 16 -<br />
Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Zu Punkt 11b): Dringlichkeitsantrag:<br />
� Gehsteig Buch; Beschluss über die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten,<br />
� Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg;<br />
Vergabe einer Kosten-Nutzen-Untersuchung als Grundlage für die<br />
Genehmigung der Bundes- und Landesmittel,<br />
� Planung eines Hochwasserschutzprojektes für die Ortschaften<br />
Ampfenham, Ramerding und Rödham,<br />
Zu Gehsteig Buch; Beschluss über die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten,<br />
Herr Bürgermeister berichtet, dass für die Asphaltierung des neu errichteten Gehsteigs in Buch<br />
zwei Angebote eingeholt wurden, die wie folgt lauten:<br />
� Fa. Leithäusl GesmbH, Mehrnbach inkl. MWSt. 3.283,20 Euro<br />
� Fa. Strabag AG, Pinsdorf inkl. MWSt. 3.814,20 Euro<br />
Über Antrag von Bürgermeister Kern wird nach der allgemeinen Debatte einst<strong>im</strong>mig<br />
beschlossen (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), die Asphaltierung des Gehsteigs Buch an die<br />
billigstbietende Firma Leithäusl GesmbH, Mehrnbach, zu den Kosten inkl. MWSt. von 3.283,20<br />
Euro laut Angebot vom 04.05.2011 zu vergeben.<br />
Zu Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg; Vergabe einer Kosten-Nutzen-<br />
Untersuchung als Grundlage für die Genehmigung der Bundes- und Landesmittel,<br />
Herr Bürgermeister Kern erklärt, dass für das geplante Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-<br />
Kraxenberg laut Auskunft des Gewässerbezirkes Braunau noch eine sogenannte Kosten-Nutzen-<br />
Untersuchung erforderlich ist. Diese Untersuchung schreibt das Wasserbautenförderungsgesetz<br />
vor und ist Voraussetzung dafür, um die Genehmigung der für dieses Projekt erforderlichen<br />
Bundes- und Landesmittel zu erwirken.<br />
Seitens der Ziviltechniker GmbH DI Hitzfelder & DI Pillichshammer, Vöcklabruck, die auch die<br />
Planung des gegenständlichen Hochwasserschutzprojektes durchgeführt hat und somit über<br />
sämtliche relevante Daten verfügt, wurde für diese Kosten-Nutzen-Untersuchung ein Angebot<br />
mit Datum 21.04.2011 vorgelegt, welches Kosten ohne MWSt. von 5.649,53 Euro vorsieht. Diese<br />
Kosten werden über das Hochwasserschutzprojekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg abgewickelt.<br />
Nach der eingehenden Debatte wird über Antrag des Herrn Bürgermeisters von den<br />
<strong>Gemeinde</strong>räten der einst<strong>im</strong>mige Beschluss gefasst (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand), den<br />
Auftrag zur Erstellung der Kosten-Nutzen-Untersuchung für das HW-Projekt <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-<br />
Kraxenberg an die Ziviltechniker GmbH DI Hitzfelder & DI Pillichshammer laut Angebot vom<br />
21.04.2011 mit einer Auftragssumme von exkl. MWSt. 5.649,53 Euro zu vergeben.<br />
Zu Planung eines Hochwasserschutzprojektes für die Ortschaften Ampfenham, Ramerding<br />
und Rödham,<br />
Herr Bürgermeister erklärt, dass bedingt durch die <strong>im</strong>mer häufigeren Hochwasserereignisse der<br />
letzten Zeit auch ein Hochwasserschutzprojekt für die Ortschaften Ampfenham, Ramerding und<br />
Rödham dringend notwendig ist. Es hat dazu bereits mehrere Gespräche mit Grundeigentümern,<br />
Vertretern des Gewässerbezirkes sowie mit dem Büro des Herrn Landesrates Rudi Anschober<br />
hinsichtlich einer Finanzierungsmöglichkeit gegeben.<br />
Auf Anraten des Gewässerbezirkes soll als Grundlage für eine Lösungsfindung eine Planung<br />
dieses Hochwasserschutzes in Auftrag gegeben werden. Die <strong>Gemeinde</strong> hat dazu vom Ingenieur-
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Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
büro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Günter Humer, Geboltskirchen, ein<br />
entsprechendes Angebot mit Datum 21.04.2011 eingeholt, welches Gesamtkosten einschließlich<br />
der Nebenkosten von inkl. MWSt. 9.835,20 Euro enthält. Das Ingenieurbüro DI Humer wurde<br />
deshalb zur Anbotslegung eingeladen, da dieses in der Nachbarsgemeinde Polling ein ähnliches<br />
Projekt ausgearbeitet hat.<br />
Bei der allgemeinen Debatte erachten die <strong>Gemeinde</strong>räte übereinst<strong>im</strong>mend die Notwendigkeit für<br />
einen Hochwasserschutz <strong>im</strong> Bereich der Ortschaften Ampfenham, Ramerding und Rödham und<br />
sprechen sich für eine Vergabe der Projektierung an das Ingenieurbüro DI Humer laut<br />
vorliegendem Angebot aus. Vor einer Auftragserteilung wird sich Herr Bürgermeister bei den<br />
maßgeblichen Landesstellen um eine entsprechende Finanzierung dieser Kosten bemühen.<br />
Auf dieser Grundlage beschließen die <strong>Gemeinde</strong>räte die Auftragserteilung für die Planungsarbeiten<br />
des oben angeführten Hochwasserprojektes an das Ingenieurbüro DI Günter Humer laut<br />
vorliegendem Angebot vom 21. April 2011 einst<strong>im</strong>mig (abgest<strong>im</strong>mt durch Erheben der Hand).<br />
Zu Punkt 12: Allfälliges.<br />
a) Bürgermeister Kern informiert die <strong>Gemeinde</strong>räte über die ablehnende Haltung der<br />
Bezirkshauptmannschaft Ried zu den von der Familie W<strong>im</strong>mer für die Ortsdurchfahrt<br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> beantragten Verkehrsmaßnahmen in Form einer Hinweistafel „Achtung<br />
Radarkontrolle“ und verliest dazu die entsprechende Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft<br />
vom 01. April 2011. Wie die Bezirkshauptmannschaft darin anführt, hat es die Praxis<br />
gezeigt, dass sich durch solche Ankündigungen die Erwartungen zur Vermeidung von<br />
Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht erfüllt haben. Vielmehr ist ein gegenteiliger Effekt<br />
festzustellen, nämlich, dass durch die rechtzeitige „Warnung“ der mit überhöhter<br />
Geschwindigkeit fahrende Lenker die Geschwindigkeit nur vorübergehend vermindert. GR<br />
Michael Kneidinger schlägt vor, den Schul- und Kindergartenbereich mittels Warn- bzw.<br />
Hinweisschilder – ähnlich wie in der <strong>Gemeinde</strong> Roßbach – besser zu kennzeichnen.<br />
b) Laut dem Tourismusverband s’Innviertel werden <strong>im</strong> Herbst dieses Jahres wieder Neuwahlen<br />
<strong>im</strong> Tourismusverband erforderlich und es sind dazu von den Mitgliedsgemeinden wieder je<br />
ein Kommissionsmitglied und ein Stellvertreter zu nominieren. Derzeit sind als Vertretung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> Herr Johannes W<strong>im</strong>mer als Kommissionsmitglied und Herr Rudolf<br />
Haider-Pointecker als Stellvertreter <strong>im</strong> Tourismusverband vertreten. Über Vorschlag des<br />
Bürgermeisters vereinbaren die <strong>Gemeinde</strong>räte, die derzeitigen Vertreter von <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> zu<br />
kontaktieren, ob sie für die nächste Funktionsperiode wieder zur Verfügung stehen und<br />
bejahendenfalls für die kommenden Wahlen in den Tourismusverband s’Innviertel zu<br />
entsenden.<br />
c) Herr Bürgermeister erklärt, dass die Ehegatten Ludwig und Maria Wenger-Gaisbauer bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong> angefragt haben, ob ein Teil der Grundfläche des „Sattlerhauses“ zur Nutzung als<br />
Parkplatz für ihre Privatz<strong>im</strong>mervermietung käuflich zu erwerben wäre. Die <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
lehnen einen Verkauf dieser Grundfläche ab, da in diesem Fall die gesamte Liegenschaft<br />
„Sattlerhaus“ nicht mehr sinnvoll zu verwerten wäre. Jedoch kann die derzeit bereits als<br />
Parkplatz genutzte Grundfläche des Sattlerhauses von der Privatz<strong>im</strong>mervermietung Wenger<br />
bis auf weiteres unentgeltlich als Parkfläche genützt werden.<br />
d) Weiters berichtet Herr Bürgermeister, dass in nächster Zeit ein Straßenbauprogramm für das<br />
Jahr 2011 gemeinsam mit dem Straßenausschuss ausgearbeitet werden wird.
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Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
e) GR Ing. Leopold Windhager stellt fest, dass sich bei der am 9. April 2011 stattgefundenen<br />
Flurreinigungsaktion nur sehr wenige Personen beteiligt haben. Dazu weist Umweltausschussobmann<br />
Alexander W<strong>im</strong>mer darauf hin, be<strong>im</strong> nächsten Mal die Flurreinigungsaktion<br />
anders zu organisieren bzw. best<strong>im</strong>mte Organisationen oder Personengruppen<br />
einzubinden.<br />
f) Frau GR Elisabeth Schnallinger fragt an, ob es schon einen Termin für die Hausanschlussbegehungen<br />
der geplanten Wasserversorgungsanlage gibt. Bgm. Kern erklärt, dass diese in<br />
einigen Wochen stattfinden wird. Vom <strong>Gemeinde</strong>amt ergeht rechtzeitig vorher eine<br />
Verständigung an die Hausbesitzer.<br />
g) Weiter erkundigt sich GR Schnallinger über die Bedeutung der von der Agrarbezirksbehörde<br />
Gmunden kürzlich anberaumten Grenzbegehung. Herr Bürgermeister informiert, dass diese<br />
Grenzbegehung <strong>im</strong> Zuge des Grundzusammenlegungsverfahrens anlässlich des Hochwasserschutzprojektes<br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>-Kraxenberg erforderlich ist, um den derzeitigen Grenzstand der<br />
betroffenen Grundstücke festzustellen.<br />
h) Weiters verweist GR Elisabeth Schnallinger darauf, dass die Straßenbeleuchtung <strong>im</strong> Bereich<br />
des Gugelzipfes bereits sehr desolat ist.<br />
i) GR Helmut Lorenz gibt bekannt, dass die Familie Weiermann, Buch 2, angeboten hat, einen<br />
Grund für die Aufstellung eines Wartehauses <strong>im</strong> Bereich des neuen Gehsteigs Buch zur<br />
Verfügung zu stellen. Dazu schlägt Bürgermeister Kern vor, mit den Bewohnern der<br />
Ortschaft Buch als ehrenamtliche Initiative die Errichtung eines entsprechenden Wartehauses<br />
zu organisieren.<br />
j) GR Alexander W<strong>im</strong>mer kritisiert, dass in einer Aussendung der ÖVP <strong>Gemeinde</strong>fraktion von<br />
einer erfolgten Abst<strong>im</strong>mung über die Schulkooperation <strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong>/Wippenham <strong>im</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>rat berichtet wurde, was jedoch nicht st<strong>im</strong>mt. Dazu erklärt Herr Bgm Kern, dass<br />
zwar keine Abst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat stattfand, die Zust<strong>im</strong>mung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> zur Schulkooperation mit der VS Wippenham jedoch aufgrund eines vorherigen<br />
Fraktionsgesprächs unter Teilnahme aller <strong>Gemeinde</strong>ratsfraktionen erfolgt ist.<br />
k) GR Christian Faunhuber regt an, dass die Aussendung der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen künftig<br />
noch früher erfolgen soll und diese parallel dazu noch via E-Mail an die <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
übermittelt werden sollte. Grund dafür ist, dass sich so die Fraktionen besser auf die<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen vorbereiten können. Auch die Abhaltung von Fraktionsobmännergespräche<br />
vor der Sitzung wird begrüßt.<br />
l) Weiter schlägt GR Fraunhuber vor, dass zum Kulturstammtisch künftig auch die<br />
Fraktionsobmänner eingeladen werden sollten.<br />
m) AL Helmut Dallinger informiert darüber, dass seitens des Landes OÖ. der Abgang <strong>im</strong><br />
ordentlichen Haushalt 2010 der <strong>Gemeinde</strong> in Höhe von 204.980 Euro mittels einer<br />
Bedarfszuweisung von 201.000 Euro ausgeglichen wurde und bringt den <strong>Gemeinde</strong>räten den<br />
diesbezüglichen Erledigungserlass der Abteilung Inneres und Kommunales vom 11. April<br />
2011 zur Kenntnis.
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Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung Nr. 11 vom 05. Mai 2011<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />
vorliegen, schließt der Vorsitzende um 22.15 Uhr die Sitzung.<br />
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(Vorsitzender) (für die ÖVP-<strong>Gemeinde</strong>fraktion)<br />
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(für die SPÖ-<strong>Gemeinde</strong>fraktion) (für die FPÖ-<strong>Gemeinde</strong>fraktion)<br />
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(Schriftführer)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />
Sitzung vom ............................................. keine Einwendungen erhoben wurden, über die<br />
erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />
<strong>Kirchhe<strong>im</strong></strong> i.I., am<br />
Der Vorsitzende:<br />
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