Grenzsteine

Grenzsteine markieren Eigentums- und Rechtsgrenzen in der Landschaft und machen diese für alle sichtbar. Grenzsteine zur Markierung von Grundstücksgrenzen werden heute oft unter der Oberfläche gesetzt, damit sie die Bewirtschaftung und den Verkehr nicht stören; sie sind bei Bedarf mit Messinstrumenten leicht zu finden. Grenzen zwischen Gemeinden sind in der Regel mit gut sichtbaren Steinen markiert; wobei die Bandbreite von neueren einfachen Granitsteinen bis hin zu historischen, sehr schönen Grenzsteinen reicht. Letztere zählen zu den Kleindenkmalen. Historische Grenzsteine ohne aktuelle Bedeutung findet man in manchen Gegenden zahlreich: Grenzsteine zwischen Baden, Württemberg und Hohenzollern, zwischen Forstbezirken, ehemaligen Jagdrevieren, zwischen Geleitgebieten, hoher und niede-rer Gerichtsbarkeit und manche mehr.

 

Grenzstein Nähe Niedersteinach (Foto © R. Wolf)
Ein Grenzstein aus dem Jahr 1753, der auch heute noch Gültigkeit hat: Er scheidet die Gemeindegebiete von Großingersheim (Gemeinde Ingersheim) und Hessigheim (beide Landkreis Ludwigsburg) und steht an der Hangkante hoch über dem Neckartal. „G I“ bedeutet „Groß-Ingersheim“; darunter ist, wegen Laub und Meerzwiebeln (Scilla bifolia) kaum sichtbar, ein Anker als Ortswappen zu sehen.

 

Grenzstein Nähe Niedersteinach (Foto © R. Wolf)
Dieser Grenzstein in der Nähe von Niedersteinach, Gemeinde Ilshofen (Landkreis Schwäbisch Hall) markiert heute eine Gemarkungsgrenze, stammt aber aus längst vergangenen Tagen und ist nur von einem Geschichtskundigen zu deuten. „A V C“ bedeutet nämlich „Albrecht von Crailsheim“ und stammt aus der Zeit vor 1803, als der Weiler Niedersteinach im Besitz der Freiherren von Crailsheim war.