Anhängerfahren in Wald und Forst: Worauf muss man achten?

Ein Pkw-Anhänger ist in jedem Forstbetrieb und bei jedem Waldbesitzer vorhanden. Ein einfaches Transportmittel, das schnell hinter den Pkw gehängt werden kann, um Werkzeuge, kleine Maschinen, Betriebsstoffe oder aber auch Holz zu transportieren. Welcher rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten und wie schaut es mit der Lastverteilung aus?
Martin Vaupel
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23. Februar 2024
Der Anhängerbetrieb hat auch beim Maschinentransport an Bedeutung gewonnen
Der Anhängerbetrieb hat auch beim Maschinentransport an Bedeutung gewonnen
Die Frage, welche Anhänger man überhaupt mit seinem Führerschein bewegen darf, war früher leichter zu beantworten. Seit der Einführung des EU-Führerscheins 1999 gibt es eine eigene Fahrerlaubnisklasse BE. Ohne diesen Schein dürfen Fahrer, die später ihren Führerschein gemacht haben, nur Pkw-Anhängerkombinationen mit zusammen maximal 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht zGG oder Anhänger bis 750 kg zGG bewegen.

Gewichtsfragen

In unserem Ratgeberartikel gehen wir auch darauf ein, welche verschiedenen Gewichtsgrenzen es im Anhängerbetrieb hinter dem jeweiligen Fahrzeug gibt und wo diese Informationen in den Fahrzeugpapieren zu finden sind. Das Thema Stützlast wird vielfach unterschätzt.

100-km/h-Zulassung

Unter welchen Voraussetzungen darf mit einem Anhänger 100 km/h schnell gefahren werden? Dafür genügt es nicht, nur einen Aufkleber am Hänger anzubringen. Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Anforderungen, die bei schwereren Anhängern auch immer schwerer zu erfüllen sind.

Steuer und Maut

Auch Pkw-Anhänger können bisher von der Kfz-Steuer befreit werden und ein grünes Nummernschild führen, wenn sie ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Betrieben eingesetzt werden. Diese Regelung wird gerade in Frage gestellt, genau wie die Mautfreiheit. Nicht zuletzt geht es auch um die Frage, ob Sozialvorschriften eingehalten werden müssen (Lenk- und Ruhezeiten) und bis wann die Ausnahme der sogenannten „Handwerkerregelung“ greift.
Martin Vaupel ist an der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Berater für Landtechnik, Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik.
Martin Vaupel
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23. Februar 2024
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