icon icon-welt-goWELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr AssistentJournalismus neu erleben und produktiver werden
Verbot von Stachelhalsbändern

Hamburgs Polizei fordert Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Von Bernhard Sprengel
Veröffentlicht am 07.01.2022Lesedauer: 2 Minuten

Die bisherige Art, wie die Polizei ihre Schutz-Hunde trainiert, verstößt gegen die nun geltende Tierschutz-Hundeverordnung. Denn die Hunde werden mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. Behörden im ganzen Land sind jetzt verunsichert.

Weil eine Verordnung den Einsatz von Stachelhalsbändern verbietet, kann die Polizei ihre Hunde nicht mehr wie gewohnt einsetzen. Hamburgs Polizei fordert eine Ausnahmeregelung. Bei gefährlichen Einsätzen sei sie auf die Hilfe der Tiere angewiesen.

Anzeige

Die Hamburger Polizei fordert eine Änderung der am 1. Januar in Kraft getretenen Tierschutz-Hundeverordnung. „Die Polizei Hamburg respektiert das Tierwohl und setzt den Schutzgedanken der neuen Verordnung um. Dennoch sehen wir nach erster Bewertung dringenden Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf eine Öffnungsklausel oder Ausnahmeregelung für polizeiliche Belange“, erklärte Polizeisprecherin Sandra Levgrün. Sie bedauerte, dass eine Beteiligung der hundehaltenden Behörden wie Zoll, Bundeswehr und Polizei im Vorwege nicht stattgefunden habe.

Nach der neuen Verordnung sind schmerzhafte Mittel wie Stachelhalsbänder bei der Erziehung und Ausbildung von Hunden verboten. Die sogenannten Schutzhunde der Polizei werden mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. So können Angriffe des Hundes schnell beendet werden, etwa wenn ein Hund einen Verdächtigen beißt, um ihn festzuhalten. Die Berliner Polizei hatte kürzlich bestätigt, dass sie vorläufig 49 von 130 Diensthunden nicht mehr einsetzen kann.

Tierschutzbund lehnt Ausnahmeregelung ab

Bei der Hamburger Polizei sind 60 Hunde im Einsatz, davon 40 Schutzhunde. Bis zu einer Neuregelung der Verordnung würden die Schutzhunde in Hamburg unter angepassten Rahmenbedingungen eingesetzt, sagte Levgrün. „Angepasste Rahmenbedingungen heißt, wir orientieren uns am Einzelfall und nehmen immer eine Rechtsgüterabwägung vor. Dabei wird der Schutzzweck der Tierschutz-Hundeverordnung beachtet.“

Lesen Sie auch

Der Deutsche Tierschutzbund lehnt jede Ausnahmeregelung ab. „Tierschutzwidrig bleibt tierschutzwidrig“. Tierschutzpräsident Thomas Schröder erklärte am Donnerstag: „Solange eine Ausbildung von und der Umgang mit Schutzhunden nur unter Zuhilfenahme tierschutzwidriger Maßnahmen möglich ist, bleibt als letzte Konsequenz nur die Abschaffung des Schutzhundewesens.“